Schlagwort-Archive: Datenschutzbehörde (Österreich)

Die Zeugen Jehovas und das Geheimnis des verschlossenen Umschlags

Entscheidungen von staatlichen Datenschutzaufsichten, an denen Religionsgemeinschaften beteiligt sind, sind noch sehr rar – in Deutschland werden die meisten Fälle von kirchlichen Aufsichten abgedeckt, für die Landesdatenschutzaufsichten bleibt kaum etwas anderes übrig. Umso interessanter ist es, dass nun die wohl erste ausführliche Entscheidung bis auf Schwärzungen vollständig vorliegt: Mittels FragDenStaat.at konnte ich den Bescheid mit dem Aktenzeichen DSB-D123.874/0016-DSB/2019 der österreichischen Datenschutzbehörde befreien, von der die Behörde zuvor nur knapp in ihrem Newsletter berichtet hatte. [Ergänzung, 28. April 2021]Aus den mir vorliegenden Unterlagen war nicht ersichtlich, dass der Bescheid noch nicht rechtskräftig ist. Mittlerweile stehe ich in Kontakt mit der betroffenen Person in dem Fall, die gegen den Bescheid geklagt hat. Derzeit ist die Sache beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.[/Ergänzung]

Ein Umschlag liegt auf einem Stapel Notizblöcke.
(Symbolbild, Photo by pure julia on Unsplash)

In der Sache geht es um einen Konflikt zwischen einem ausgetretenen Mitglied und seiner ehemaligen Religionsgemeinschaft ums Informationsrecht – die betroffene Person wollte auch Auskunft über in einem verschlossenen Umschlag aufbewahrte Daten erhalten. Die Religionsgemeinschaft berief sich darauf, dass das eine innere Angelegenheit sei, die vom staatlichen Recht nicht erfasst sei, die Datenschutzbehörde gab ihr Recht.

Die Entscheidung enthält vor allem zwei interessante Punkte: Eine Prüfung, ob eigene Datenschutzregeln die Erfordernisse von Art. 91 Abs. 1 DSGVO erfüllen, und eine Prüfung, ob und inwieweit Datenverarbeitung zum geschützten und dem Staat entzogenen Kernbereich der Religionsausübung gehört. Beide Punkte sind auch über den konkreten Einzelfall hinaus instruktiv.

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Her mit meinen Daten! Informationelle Selbstverteidigung

Manchmal vergisst man bei all der Bürokratie, dass es bei Datenschutz um informationelle Selbstbestimmung und damit um die Verteidigung von Grundrechten geht. Auf Twitter macht die Theologin Doris Reisinger auf Aspekte eines Ausstiegs aus problematischen kirchlichen Gruppen aufmerksam, die man selten im Blick hat: Rentennachzahlung, Testamentsänderung und Datenschutz. (Der ganze Thread lohnt zu lesen. Hier geht’s nur um den datenschutzrechtlichen Aspekt.)

Eine Hand macht eine fordernde Geste
Photo by Kira auf der Heide on Unsplash (bearbeitet)

»Kommunitäten, die ihre Mitglieder kontrollieren, sammeln oft ohne deren Zustimmung auch eine Unmenge personbezogener Daten, die sie auch nach dem Austritt aufheben. Das ist ein Verstoß gegen die DSGVO und das Gesetz über Kirchlichen Datenschutz (KDG)«, schreibt Reisinger und empfiehlt, hier das datenschutzrechtliche Auskunftsrecht zu nutzen. Im Prinzip genügt dafür die Information aus ihrem Tweet: Formloses Schreiben, Auskunft nach einschlägigem Gesetz verlangen, Auskunft erhalten. Gerade im kirchlichen Bereich kann es aber doch komplizierter werden aufgrund des in Art. 91 DSGVO festgeschriebenen Selbstverwaltungsrechts der Kirchen im Datenschutz – deshalb gibt es hier einen Wegweiser durch das Gestrüpp aus speziellen kirchlichen Gesetzen und was man tun kann, wenn die verantwortliche Stelle die Daten nicht rausrückt.

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