Felix Neumann ist Journalist und berichtet hauptsächlich über kirchliche Themen. Der Politikwissenschaftler und vergleichende Kirchenrechtler hat die Qualifizierung zum Betrieblichen Datenschutzbeauftragten (IHK) absolviert und berät freiberuflich kirchliche Verbände und Institutionen zu praktischen Fragen des Datenschutzes und durch Datenschutzschulungen.
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Der Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden bleibt seinem Ruf treu als der Zusammenschluss von Freikirchen mit der transparentesten Datenschutzaufsicht. Der Tätigkeitsbericht des BFP-Datenschutzbeauftragten für 2024/2052 zeigt, dass es in den Gemeinden dort auch nicht anders zugeht als anderswo, jedenfalls was den Datenschutz angeht: Offene Verteiler, Fragen zur Kommunikation und Bildrechten und zunehmend KI prägen den Datenschutzalltag im BFP.
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Vom 13.–17. Mai 2026 findet in Würzburg der Katholikentag statt. Im Programm unter dem Motto »Hab Mut, steh auf!« finden sich viele Veranstaltungen mit Digital-Bezug. Vor allem »Künstliche Intelligenz« dominiert die Themen.
(Bild: Katholikentag)
Digitalität ist damit dieses Mal kein Randthema – schon eine einfache Suche nach »digital« in der Programmdatenbank fördert 55 Veranstaltungen zutage. Daher gibt’s hier eine ganz Auswahl: Was klingt am interessanten? Und wo trifft man sich?
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Livestreams von kirchlichen Veranstaltungen sind seit Corona nicht mehr wegzudenken. Die Pandemie war auch hier ein Digitalisierungstreiber. Der rechtliche Rahmen dafür musste teilweise erst geschaffen werden: Während im evangelischen Datenschutzrecht rechtzeitig eine Streaming-Norm aufgenommen wurde, kam die katholische erst, als die Corona-Streaming-Hochphase schon lange vorbei war.
Kirchliche Einrichtungen, die Gottesdienste und Veranstaltungen übertragen wollen, sollten sich die jeweils einschlägigen Normen genau anschauen – und nicht glauben, dass der Stream mit dem jeweils einen Paragraphen schon komplett geregelt ist.
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Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Einsicht einer ehemaligen Beschäftigten in ein Gemeinderatsprotokoll hat ein Ende gefunden: Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde einer evangelischen Gemeinde mit einem ausführlich begründeten Beschluss nicht angenommen.
(Bild: Nicola Quarz (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, bearbeitet.)
Die Gemeinde wandte sich gegen ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts: Das BAG hatte entschieden, dass ein Protokoll einer Gemeinderatssitzung zur materiellen Personalakte gehört und daher ein Auskunftsrecht der klagenden ehemaligen Kirchenmusikerin besteht. Der Nichtannahmebeschluss führt sehr klar aus, warum das BAG die Selbstbestimmungsrechte der Kirche nicht verletzt hat. (Der Beschluss 2 BvR 211/25 vom 20. März 2026 ist noch nicht vom BVerfG veröffentlicht, liegt mir aber vor und kann hier heruntergeladen werden.)