Eines der großen laufenden Gesetzgebungsprojekte in der katholischen Kirche ist die Novelle der Mitarbeitervertretungsordnung. Die Überarbeitung findet nach der relativ neuen Ordnung über das Zustandekommen von arbeitsrechtlichen Regelungen auf der Ebene der Deutschen Bischofskonferenz (OZAR) statt, bei der viele Stakeholder an der bischöflichen Gesetzgebung beteiligt werden.

Das Verfahren soll eigentlich unter Ausschluss der Öffentlichkeit ablaufen. Bei der großen Zahl an Beteiligten bleibt das aber ein frommer Wunsch – schon länger waren Rahmenpunkte der geplanten Reform bekannt, mittlerweile kursieren auch mehr oder weniger ausführliche Fassungen des Entwurfs, der ins bis Mitte Oktober laufende Anhörungsverfahren gegangen ist. Hier ist vor allem die Regelung zum Datenschutz der MAV relevant – was im BetrVG mit § 79a und ähnlich formuliert im MVG-EKD als § 22 Abs. 3 steht, soll als § 26c auch in die MAVO – mit einigen interessanten Änderungen.
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