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In der aktuellen Ausgabe des Datenschutz-Beraters habe ich mir die Novelle des DSG-EKD angeschaut: »Näher an der DSGVO und spezifischer kirchlich« habe ich den Beitrag programmatisch überschrieben.

Das Forum habe ich genutzt, um am Ende noch einen Schwenk auf das laufende katholische Reformprojekt zu nehmen und meine bekannte Kritik noch einmal einer größeren Fachöffentlichkeit vorzutragen: Ich finde es sehr bedauerlich, dass die Chance verpasst wurde, die großen kirchlichen Datenschutzgesetze stärker einander anzunähern und ökumenische Verarbeitungssituationen zu regeln. Am Ende des Beitrags heißt es daher:
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Der Datenschutz in der Kirche polarisiert immer wieder #digitaleKirche-Debatten: Was ist erlaubt und welche Werkzeuge und Plattformen sind problematisch? Warum haben die Kirchen überhaupt eigene Datenschutzgesetze? Darüber habe ich im Eule-Podcast mit Host Michael Greder gesprochen.
Folge 38 des Eule-Podcasts ist jetzt online
2025 hat das Potential, das Jahr der Reformen zu werden: Gesetzt ist das DSG-EKD – das tritt novelliert in Kraft. Aber auch das neue KDG könnte beschlossen werden ebenso wie eine Reihe weiterer katholischer Großgesetzgebungsverfahren. All das kann sich verzögern. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses Jahr das Jahr der Novellen wird, ist aber deutlich größer als die Hoffnung auf ein Jahr der Entscheidungen von verschiedenen Verwaltungsgerichten und des EuGH – da geht’s eher um gut abgehangene Dauerbrenner, die auf ihren Tag vor Gericht warten.

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Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie ist Geschichte – die bisherige Aufsichtsbehörde für die Landeskirchen Sachsen und Anhalts sowie die Diakonie Sachsen und Mitteldeutschland besteht nicht mehr. Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD ist jetzt die einzige Datenschutzaufsichtsbehörde im Bereich des DSG-EKD.

Der Vatikanstaat hat seinen eigenen AI Act: Ab 1. Januar gelten im Kirchenstaat die »Linee Guida in materia di intelligenza artificiale« (Dekret Nr. DCCII). Wo die EU 113 Artikel in 13 Kapiteln braucht, kommt die vatikanische Regelung mit 15 Artikeln in 3 Kapiteln aus – alles ist etwas kleiner im kleinsten Staat der Welt.

Inhaltlich lehnt sich das Vatikan-KI-Gesetz an die EU-KI-Verordnung an, betont aber stärker ethische Aspekte der KI-Nutzung, die in den letzten Jahren nicht zuletzt von Papst Franziskus selbst immer wieder angemahnt wurden, und die vom Vatikan bislang unterhalb einer gesetzlichen Regelung durch die KI-Ethik-Charta des »Rome Call for AI Ethics« vorangetrieben wurde.
WeiterlesenGerade noch so vor Weihnachten gibt es den Tätigkeitsbericht 2023 des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund. Anders als im vergangenen Jahr, wo es einige Aussagen zur Anwendung verschiedener Rechtsgrundlagen gab, ist dieses Jahr kein so allgemeiner Schwerpunkt festzustellen.

Dennoch gibt es wieder vieles, das für die Praxis relevant ist: Einschätzungen zu Facebook-Fanpages und der neuen Outlook-App, Einschätzungen zu kirchlicher Gesetzgebung und die Ergebnisse der großen Prüfungen.
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