Evangelische Netze – Wochenrückblick KW 45/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 45/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Publizieren über Kirchenrecht – das Kreuz mit der Öffentlichkeit

Die kanonistische Open-Access-Zeitschrift »Nomokanon« wird 25. Anlässlich des Jubiläums gab es eine Podiumsdiskussion zu kirchenrechtlichem Publizieren heute. Auf dem Podium vertrat ich den Journalismus.

Plakat der Podiumsdiskussion »Kirchenrechtliches Publizieren heute«

Schon in der Festschrift habe ich kurz den Stellenwert der Öffentlichkeit für eine Kirche des Rechts betont. In meinem hier etwas erweitert ausformulierten Eingangsstatement habe ich diese Gedanken noch etwas ausgeführt und einige Problembereiche benannt, wo Kirchenrecht und Öffentlichkeit über Kreuz liegen. (»Kirche« bezieht sich im folgenden dem Anlass geschuldet allein auf die katholische Kirche). Das Podium soll bald online verfügbar sein.

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Aktenvernichtung abgesagt – Wochenrückblick KW 44/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 44/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Nordkirche überarbeitet ihr Datenschutzrecht

Die Nordkirche hat ihr Datenschutzrecht erneut teilweise novelliert. Im aktuellen Amtsblatt (2023/11) setzt die Kirchenleitung mit Wirkung zum 1. Oktober ihre Zweite Rechtsverordnung zur Anpassung des Datenschutzrechts in Kraft. Damit wird die Datenschutzdurchführungsverordnung (DSDVO) geändert, außerdem tritt eine neue Verwaltungsvorschrift zur Gewährleistung des Datenschutzes beim Fundraising (FundraisingdatenVwV) in Kraft.

Der Schweriner Dom vom Pfaffenteich aus gesehen
Der Schweriner Dom ist eine der Bischofskirchen der Nordkirche. (Bildquelle: Backslash (Wikimedia Commons), CC BY-SA 3.0, zugeschnitten)

Einige der Änderungen vollziehen lediglich die 2021 beschlossene und ebenfalls zum 1. Oktober wirksam gewordene Übertragung der Aufsicht auf den BfD EKD nach. Ansonsten werden vor allem Fundraising und besondere Verarbeitungssituationen in kirchlichen Einrichtungen geregelt – mit viel Rückgriff auf staatliches Recht.

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Einige Aufsichten – Wochenrückblick KW 43/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2023
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Staat und Kirche in unheiliger Allianz erstarrt

Immer weniger Menschen gehören in Deutschland einer der großen Kirchen an, mittlerweile weniger als die Hälfte. Trotz Krisenstimmung, trotz Massenexodus bleibt die Bedeutung der Kirchen groß: Nicht als moralisches Rückgrat der Gesellschaft, sondern als etablierter und als alternativlos wahrgenommener Player in der sozialen Trägerlandschaft. Das konserviert auch Privilegien, Strukturen und Eigenheiten vom Arbeitsrecht bis zu den Staatsleistungen, an die so recht niemand will.

Cover von »Unheilige Allianz«
Thomas Schüller: Unheilige Allianz. Warum sich Staat und Kirche trennen müssen, Hanser, 208 Seiten, 22 Euro

Der Münsteraner Kirchenrechtler Thomas Schüller sammelt in seinem neuen Buch »Unheilige Allianz« diese eigentümlichen Relikte einer Zeit, als die allermeisten Deutschen noch katholisch oder evangelisch waren, und ergründet, warum diese Relikte zwar eben Relikte sind, aber doch so schnell nicht abgeschafft werden – weder durch die Politik, die sich im Status quo ohne Idee eines Status quo ante eingerichtet hat, noch durch die Kirchen selbst, denen es an Reformkraft aus sich heraus fehlt. Auch wenn Datenschutz als großes Feld der kirchlichen Selbstverwaltung nicht vorkommt, lohnt sich die Lektüre für alle, die am Religionsverfassungsrecht interessiert sind.

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Beim Namen genannt – Wochenrückblick KW 42/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 42/2023
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Datenschutzaufsichtsfreie Räume für Religionen in Bayern

In der EU soll es keine datenschutzfreien Räume geben: Alle verantwortlichen Stellen müssen sich an Datenschutzrecht halten und unterliegen einer Datenschutzaufsicht. Das gilt auch für Religionsgemeinschaften, sollte man denken. Bisher war das Bild klar: Entweder haben Kirchen eine eigene spezifische Aufsicht eigerichtet und kümmern sich selbst darum – oder die örtlich zuständige Landesdatenschutzaufsicht ist am Zug.

Innenraum der Kathedrale der rumänischen Metropolie in Nürnberg
Die Rumänische Orthodoxe Metropolie für Deutschland, Zentral- und Nordeuropa hat ihren Sitz in Nürnberg, wo auch die Kathedrale steht. Die Metropolie ist als KdÖR errichtet und hat kein eigenes Datenschutzrecht. (Bildquelle: UlrichAAB (CC BY-SA 3.0) (bearbeitet und zugeschnitten))

Doch nicht alle Landesdatenschutzaufsichten sehen sich als zuständig für alle Religionsgemeinschaften an: Trotz identischer Rechtslage dank DSGVO und weitgehend analoger Rechtslage in den Landesdatenschutzgesetzen gibt es Aufsichten, die sich nicht für als Körperschaft des öffentlichen Rechts organisierte Religions- und Weltanschauungsgemeinschafen ansehen – und damit in ihrem Bundesland doch einen datenschutzfreien Raum lassen. Mindestens in Bayern ist das der Fall – weitere Antworten stehen noch aus.

Update, 19. Oktober 2023: Die Aufsicht in Thüringen hat mittlerweile ihre Rechtsaufsicht geändert und geht jetzt von einer Zuständigkeit aus. Der Artikel wurde entsprechend ergänzt.
Weitere Antworten der zuvor fehlenden Aufsichten werden laufend ergänzt.

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Lektüre meterweise – Wochenrückblick KW 41/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 41/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Harmonisierung schlägt Religionsfreiheit – Rezension Spiecker gen. Döhmann/Papakonstantinou/Hornung/de Hert

DSGVO-Kommentare in deutscher Sprache gibt es quasi beliebig viele. In anderen Sprachen sieht es anders aus. So anders, dass das Vorwort zum jetzt erschienenen englischsprachigen Kommentar von Spiecker gen. Döhmann/Papakonstantinou/Hornung/de Hert erst einmal erklären muss, was so ein »Article-by-Article Commentary«, wie es auf der Titelseite heißt, eigentlich ist. Der Ansatz von »General Data Protection Regulation« ist die hier sattsam bekannte Kommentarform mit einem klar internationalen Fokus zu verbinden: Autor*innen aus verschiedenen Ländern kommentieren mit einem deutlich auf Rechtsprechung und Rechtsbestand der EU konzentrierten Ansatz.

Cover von Spiecker gen. Döhmann/Papakonstantinou/Hornung/de Hert: GDPR
Spiecker gen. Döhmann/Papakonstantinou/Hornung/de Hert: General Data Protection Regulation: Article-by-Article Commentary, Nomos/Beck/Hart 2023, 1241 Seiten, 290 Euro.

Art. 91 DSGVO hat in den meisten EU-Mitgliedsstaaten keine praktische Bedeutung. Es liegt also nah, dass hier mit Achim Seifert ein deutscher Autor zum Zug kommt. Seifert hat bereits im Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann diesen Artikel kommentiert. Einiges aus dieser Kommentierung findet sich nun auch in der neuen Fassung. Leider sind dabei auch einige Probleme übernommen worden.

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