Schlagwort-Archive: Tätigkeitsbericht

Ausnahmen von der Ausnahme – Datenschutz beim Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden

Grundsätzlich hatten alle Kirchen und Religionsgemeinschaften die Möglichkeit, ein eigenes Datenschutzrecht gemäß Art. 91 DSGVO anzuwenden – welche das sind, ist nicht immer einfach herauszufinden, und oft herrscht selbst bei den bekannten (ich weiß momentan von 15 Gemeinschaften) nicht die höchste Transparenz. Anders sieht es beim Bund Freikirchlicher Pfingstgemeinden (BFP) aus: Die Datenschutzaufsicht betreibt eine Infoseite und der Tätigkeitsbericht ist öffentlich zugänglich.

Der Tätigkeitsbericht des Datenschutzbeauftragten des BFP liegt auf neutral-blauem Hintergrund.
Bildquelle: BFP-Aktuell

Das erklärte Ziel des Datenschutzbeauftragten des Bundes ist es, »das ›Gütesiegel‹ eines angemessenen Datenschutzniveaus« zu sichern, so der Bericht – »immer in dem Wissen, dass es um Menschen geht, die Gott uns anvertraut hat«. Der im September veröffentlichte Tätigkeitsbericht für 2018 und 2019 bietet einen interessanten Einblick in Arbeitsweise und Struktur des Datenschutzes in einer kleineren Religionsgemeinschaft – und birgt sehr besondere Ausnahmeregeln.

Weiterlesen

Epochenwechsel in Bayern – Wochenrückblick KW 35

Seit dieser Woche sind alle veröffentlichten Tätigkeitsberichte der kirchlichen Datenschutzaufsichten für 2019 hier im Blog besprochen: die Orden, der Nordwesten und der Osten. Es fehlen Bayern, Südwest und NRW. (Der EKD-Bericht erschien bisher im zweijährigen Turnus, den § 41 DSG-EKD mindestens vorschreibt. Der nächste turnusgemäße wäre dann für 2021 für 19/20 zu erwarten.) Bei meinen Recherchen wurde für das ungewöhnlich späte Erscheinen in der Regel die Corona-Krise angeführt: Wenn sonst im Büro geschrieben wird, war dieses Jahr (hoffentlich rechtskonformes) Homeoffice zu organisieren.

NRW und Südwest haben mir jeweils »nach der Sommerpause« und »im Herbst« fürs Erscheinen angekündigt. In Bayern gibt es noch einen besonderen Grund für die Verspätung: Zum 30. September endet das Mandat des Diözesandatenschutzbeauftragten Jupp Joachimski, zu diesem Datum will er auch seinen Bericht für 2019 und die ersten drei Quartale von 2020 vorlegen. Ein Nachfolger steht noch nicht fest – jedenfalls ist keiner bekannt. Mit Joachimski verlässt der einzige unter den fünf Diözesandatenschutzbeauftragten das Amt, der nicht aus dem Bereich Verwaltung und Compliance kommt, sondern früher Richter war. Seine Äußerungen – etwa zur Anwendbarkeit der Kriterien des Kunsturhebergesetzes, um Fotoveröffentlichungen ohne Rechtsgrundlage Einwilligung zu ermöglichen – zeugten von einer Sensibilität für die Abwägung von Grundrechten, die nicht alle seine Kolleg*innen an den Tag legen.

Weiterlesen

Wie übergriffig ist Öffentlichkeitsarbeit? – Anmerkungen zum Bericht der KDSA Ost

Nach den Ordensdatenschutzbeauftragten kam der erste Tätigkeitsbericht für 2019 aus dem Osten: Die Kirchliche Datenschutzaufsicht der ostdeutschen Bistümer und des Katholischen Militärbischofs hat schon vor Monaten ihren Bericht vorgelegt – auf über 100 Seiten sehr umfangreich, aber auch mit Längen.

Der Ost-DSB hat traditionell den meinungsstärksten Bericht – dabei greift er gelegentlich auch daneben. War es im letzten Jahr ein zweifelhaftes Verständnis von Pressefreiheit, ist es dieses Jahr die Instrumentalisierung des Diskurses über übergriffiges Verhalten in der Kirche. Immer wieder wird im Bericht starkgemacht, dass es beim Datenschutz um den Schutz von Menschen, nicht um den Schutz von Daten geht. Dabei schießt der DDSB aber über das Ziel hinaus:

Weiterlesen

Alles in Ordnung bei den Orden – Tätigkeitsbericht 2019 der Ordensdatenschützer*innen

Schon im Februar haben die Gemeinsamen Ordensdatenschutzbeauftragte ihren Tätigkeitsbericht für 2019 veröffentlicht für den Zeitraum vom 1. Februar bis 31. Januar 2020. Die Datenschutzaufsicht der Orden päpstlichen Rechts besteht aus drei Personen, die für insgesamt 236 Gemeinschaften in Deutschland zuständig sind (14 mehr als im Vorjahr) – eindeutig das beste Betreuungsverhältnis unter den kirchlichen Datenschutzaufsichten.

Der Bericht bleibt recht knapp: Vier Seiten genügen. Auf spektakuläre Einzelfälle wird nicht eingegangen, Datenpannen sind die üblichen Datenträgerverluste, Bußgelder wurden keine verhängt. Nur wenige Punkte sind bemerkenswert – und wie beim Tätigkeitsbericht des Nordwest-DDSB erfährt man auch hier Dinge, die sonst noch nirgends kommuniziert wurden.

Evaluierung des KDG

Das Gesetz über den kirchlichen Datenschutz sieht ebenso wie das für die Ordensgemeinschaften geltende KDR-OG eine Überprüfung binnen dreier Jahre nach Inkrafttreten vor – der Zeitraum läuft am 24. Mai 2021 ab. Bisher war öffentlich nichts von einer Evaluierung unter eventueller breiterer Beteiligung bekannt. Hinter den Kulissen läuft die Überprüfung schon, erfährt man aus dem Bericht, und zwar mit der Anhörung der kirchlichen Aufsichten. Erste Vorschläge würden bereits von der Arbeitsgruppe »Datenschutz und Melderecht« der Rechtskommission des Verbandes der Diözesen Deutschlands (VDD) diskutiert. »Parallel dazu wurde die Notwendigkeit festgestellt, einige Teilbereiche besonders ausdrücklich zu regeln. Es handelt sich dabei um Vorschriften aus den Bereichen Schule, Krankenhaus und Personalaktenführung. Für die Datenschutzaufsichten ist ein Verwaltungsverfahrensgesetz in Bearbeitung, welches das KDG/die KDR-OG im Hinblick auf die Verwaltungstätigkeit der Datenschutzaufsicht ergänzen soll«, erfährt man außerdem.

Das bedeutet auch: Wer sich noch in die Evaluierung des KDG einbringen will, sollte das schnell tun – sonst ist es zu spät.

Umgang mit Bilder: Weg vom »bürokratischen Monster«

Zu den Ordensdatenschutzbeauftragten gehört Jupp Joachimski, der zugleich für die bayerischen Bistümer zuständig ist. Als einziger der Diözesandatenschutzbeauftragten stammt der ehemalige Richter am bayerischen Obersten Landesgericht aus der Judikative und nicht aus der betrieblichen Compliance; schon bei der Einführung des KDG war er als einziger der (später von der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten übernommenen) Meinung, dass die Kriterien des Kunsturhebergesetzes herangezogen werden können – eine deutliche Vereinfachung im Umgang mit Bildern. So ist wohl zu vermuten, dass die ungewöhnlich deutlich Formulierung im aktuellen Bericht auf ihn zurückgeht: »Dieser doppelte Rechtfertigungszwang [bei der Aufnahme und bei der Veröffentlichung] macht zum Beispiel das Fotografieren auf Schul- oder Pfarrfesten zu einem bürokratischen Monster. Erst mit der Zeit setzte sich in der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten die Meinung durch, dass eine einheitliche Einwilligung ausreiche.«

Lob fürs Engagement

Der Bericht ist voll von Lob: Es wird gewürdigt, dass »sehr viele Mitglieder oder Mitarbeiter vorhanden sind, die ihre volle Arbeitsleistung in dieses Gebiet einbringen möchten«. Die Anliegen des Datenschutzes werden, so die Aufsichtspersonen, »mit großem Ernst und der Bereitschaft zur intensiven Arbeitsleistung aufgenommen«. Also alles in Ordnung bei den Orden: »Hier ist es offensichtlich allen klar, dass die Datenschutzgesetze nicht etwa die Daten als solche schützen, sondern den Menschen dahinter – eine keineswegs selbstverständlich überall anzutreffende Einsicht.«

Tätigkeitsbericht des Diözesandatenschutzbeauftragten Nordwest erschienen

Am Mittwoch hat der Diözesandatenschutzbeauftragte für die Nordwest-Bistümer Andreas Mündelein seinen Tätigkeitsbericht für 2019 veröffentlicht. Nach seinem Kollegen für die Ost-Bistümer, der schon vor einigen Monaten veröffentlicht hat, ist das der zweite Bericht der kirchlichen Aufsichten.

Der Bericht kommt weitgehend ohne Überraschungen aus; die »Verunsicherungen, der Medienrummel und die gesamtkirchlichen Irritationen haben sich im Laufe des Berichtszeitraums 2019 nicht weiter fortgesetzt.« Beratungsnachfragen stagnieren auf hohem Niveau, Beschwerden und Meldungen von Datenpannen haben aber zugenommen. (Beschwerden +18,75 Prozent, Meldungen +73,30 Prozent, Prüfungen +90,67 Prozent; absolute Zahlen fehlen leider.) Positiv würdigt der DDSB, dass anlasslose Prüfungen ein gestiegenes Datenschutzbewusstsein gezeigt haben.
Social Media wird immer noch kritisch gesehen.

Weiterlesen