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EuGH-Generalanwältin Laila Medina hat ihre Schlussanträge im Fall Bisdom Gent vorgelegt. Damit ist eine wichtige Weiche gestellt in der Frage, ob es ein Löschrecht für Taufbucheinträge gibt. Oft folgt der EuGH seinen Generalanwält*innen – aber eben nicht immer.
Der Blick in die Schlussanträge zeigt eine sorgfältige Abwägung, die die Rechte der Kirche nicht außer Acht lässt – aber ein Freibrief für das Abschmettern jedes Löschbegehrens findet sich dort nicht. Sollte der EuGH wie die Generalanwältin entscheiden, dürften einige knifflige praktische Fragen auf Kirchen zukommen.
Jetzt hat der mittlerweile ehemalige NRW-Diözesandatenschutzbeauftragte Steffen Pau doch noch Rechenschaft über sein letztes vollständiges Jahr im Amt abgelegt: Deutlich früher als sonst ist der Tätigkeitsbericht für 2025 schon im Oktober darauf erschienen, und dieses Mal auch ausführlicher als im Vorjahr.
Über die Umstände seines Amtsendes erfährt man weiterhin nichts im Detail, man muss zwischen den Zeilen lesen. Im Vorwort verabschiedet er sich und dankt den Menschen, mit denen er sich fachlich austauschen und vertrauensvoll zusammenarbeiten durfte. Dank geht nur an die Kolleginnen und Kollegen, nicht an den Verwaltungsrat, die Generalvikare und die Bischöfe.
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Nach dem Vatikan hat sich nun die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Union zum Löschrecht im Taufbuch geäußert. In einem 15-seitigen Positionspapier argumentiert die COMECE gegen das Löschrecht im Taufbuch.
Die Stellungnahme kommt spät: Ende Juni verhandelte der EuGH über die belgischen Vorlagefragen, für die Kirche sprach das betroffene Bistum Gent. Für den 1. Oktober kündigte die zuständige Generalanwältin ihre Schlussanträge an – also wenig Zeit für sie, das COMECE-Papier ausführlich zu würdigen. Dabei bringt es noch einige Punkte in die Diskussion ein, die bisher nicht so ausführlich betrachtet wurden.
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Der Europäische Gerichtshof muss über das Löschen aus Taufbüchern entscheiden: Greift hier das Recht auf Vergessenwerden des Einzelnen, oder hat die Kirche ein überwiegendes Interesse daran, die Daten zu Taufspendungen auch gegen den Willen der getauften Person zu speichern?
Eine Sitzung des Gerichtshofs –Große Kammer (Archivbild, Quelle: Pressestelle Europäischer Gerichtshof)
Dazu hat das zuständige belgische Verwaltungsgericht dem EuGH fünf Fragen vorgelegt. Am 30. Juni fand die mündliche Verhandlung in der Sache Bisdom Gent – C-12/25 statt. Über vier Stunden und mit vielen Interventionen aus Mitgliedstaaten. Die Verhandlung zeigt jetzt schon auf, wo die Knackpunkte in dem Verfahren liegen.
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