Neue Literatur: »Kirche und Recht« mit Datenschutzschwerpunkt

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift »Kirche und Recht« (Band 27 (Heft 2), 2021) hat einen Datenschutzschwerpunkt: Gleich drei Artikel und eine Rezension widmen sich dem Datenschutz in der Kirche in verschiedenen Facetten.

Cover der Ausgabe 27/Band 2 2021 der Zeitschrift »Kirche und Recht«
Ausgabe 27 (Heft 2), 2021 der Zeitschrift »Kirche und Recht«. (Bildquelle: Berliner Wissenschaftsverlag)

Rüdiger Althaus schreibt über die neue DBK-Personalaktenordnung, Steffen Pau und Stephanie Melzow vom KDSZ Dortmund über das Auskunftsrecht nach § 17 KDG in der aufsichtsrechtlichen Praxis und Bernhard Fessler über erste Erfahrungen aus dem katholischen Datenschutzgericht, dazu komme eine Rezension von Martina Tollkühns kanonistischer Dissertation über Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen.

Weiterlesen

3G und der Bär – Wochenrückblick KW 49/2021

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Die KDSA Ost befasst sich mit smarten Weihnachtsgeschenken. Das hat zwar nicht direkt etwas mit kirchlichem Datenschutz zu tun, aber allein wegen der sehr liebevoll gemachten selbstgebastelten Illustration mit einem aufgesmarteten Teddybär (die Antenne! DIE CLOUD OMG DIE CLOUD!) lohnt sich der Link. Die Checkliste, wie man geschenkte Technik so in Gang setzt, ist auch sehr nützlich. Aber vor allem: der Bär!

Auch in dieser Woche (allerdings auf den 24. November rückdatiert) sind bei der KDSA Ost Hinweise zu 3G am Arbeitsplatz erschienen. Dort wird noch einmal der Grundsatz der Datensparsamkeit betont: »Kann auf Namenslisten verzichtet werden, sollte man dies auch tun. Kann darauf verzichtet werden, den Impf- und Genesenenstatus zu speichern, sollte auch hierauf verzichtet werden.« Das sollte man auch in Freiburg nochmal lesen.

Die unabhängige Missbrauchsstudie der Schweizer Kirche wird konkreter, in dieser Woche wurde die Vertragsunterzeichnung mit der Uni Zürich verkündet. Bei kath.ch hat Raphael Rauch einen Blick auf den geplanten Umgang mit Persönlichkeitsrechten geworfen: »Missbrauchsstudie: Welche Kirchenvertreter müssen nicht anonymisiert werden?«

Die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift »Kirche & Recht« hat einen Datenschutzschwerpunkt: Rüdiger Althaus schreibt über die neue DBK-Personalaktenordnung, Steffen Pau und Stephanie Melzow vom KDSZ Dortmund über das Auskunftsrecht nach § 17 KDG in der aufsichtsrechtlichen Praxis und Bernhard Fessler über erste Erfahrungen aus dem katholischen Datenschutzgericht – laut Abstract basiert dieser Beitrag wohl auf dem hier bereits besprochenen Vortrag aus dem Mai.

Weiterlesen

BfD EKD Michael Jacob für weitere acht Jahre berufen

Kontinuität beim Beauftragten für den Datenschutz der EKD: Der Rat der EKD hat Michael Jacob für eine zweite Amtszeit von acht Jahren bestätigt, wie der BfD EKD am späten Dienstagabend selbst mitteilte.

Porträtfoto von Michael Jacob
(Bildquelle: BfD EKD/Michael Jacob; bearbeitet)

Jacob war seit Einrichtung seiner Behörde 2014 mit dieser Aufgabe betraut und tritt seine zweite Amtszeit zum 1. Januar 2022 an. Der westfälische Jurist hat in seiner ersten Amtszeit den Übergang vom alten aufs neue, an die DSGVO angelehnte Datenschutzgesetz der EKD begleitet – gerade in der Umbruchszeit 2018 nicht die dankbarste Aufgabe.

Weiterlesen

Kirchlicher Datenschutz in Österreich – ein Verantwortlicher für die ganze Kirche

Die Öffnungsklausel für kirchliches Datenschutzrecht in der DSGVO scheint einigermaßen klar zu sein. Ein Blick in andere EU-Mitgliedstaaten als Deutschland zeigt, wie stark die Auslegung und Anlegung von Art. 91 DSGVO vom zuvor national geltenden Datenschutzrecht abhängt. Ein besonders deutliches Beispiel dafür ist die Kirchliche Datenschutzverordnung der Österreichischen Bischofskonferenz.

Blick auf den Wiener Stephansdom
Blick auf den Wiener Stephansdom (Bildquelle: Photo by Dan V on Unsplash)

Nur zwölf Paragraphen umfasst das »Decretum Generale über den Datenschutz in der Katholischen Kirche in Österreich und ihren Einrichtungen« – ganz anders als die deutschen kirchlichen Datenschutzgesetze, die die DSGVO umfassend in kirchliches Recht übersetzen, werden hier lediglich Rahmenbedingungen gesetzt, ansonsten werden die DSGVO und das nationale Datenschutzgesetz (DSG) direkt angewendet. Die Rahmenbedingungen haben es aber in sich.

(Einen Überblick über kirchliches Datenschutzrecht in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gibt es in der Rechtssammlung, Artikel sind erschienen zu Italien, Österreich und Polen sowie zur Lage im Drittland Vatikanstaat.)

Weiterlesen

Kita-Check in der EKD, 3G-Check in Freiburg – Wochenrückblick KW 48/2021

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Der BfD EKD hat erste Ergebnisse seiner Schwerpunktprüfung in 100 zufällig ausgewählten Kindertagesstätten veröffentlicht. Eine praktische Erkenntnis: Wer den Fragebogen auch auf Nachfrage nicht ausfüllt, gewinnt eine Vor-Ort-Prüfung und bekommt Besuch. Gut etabliert seien mittlerweile die Verpflichtung aufs Datengeheimnis und die Bestellung von örtlichen Datenschutzbeauftragten. Verbesserungsbedarf gebe es bei der Meldung von Datenpannen. Überraschend ist, dass lediglich in einem Viertel der Einrichtungen »private mobile Endgeräte« dienstlich eingesetzt werden, »wobei diese häufig nur zur telefonischen Erreichbarkeit bei Ausflügen oder zur kurzfristigen Kommunikation zu Corona-Zeiten genutzt werden«. Interessant wäre, wie im restlichen Dreiviertel der Einrichtungen solche Kommunikation läuft – gibt es da eine angemessene Ausstattung an Dienstgeräten? Für den Sommer ist eine detaillierte Auswertung angekündigt, dann soll auch der Fragebogen veröffentlicht werden.

Das Referat Datenschutz des Erzbistums Freiburg hat für die Überprüfung des 3G-Status eine Vorlage für Verarbeitungsverzeichnisse zur Verfügung gestellt. Überraschend ist, wie ausführlich darin Informationen dokumentiert werden: Nicht nur wird nach geimpft und genesen differenziert, sondern auch genaue Daten zum Erreichen des vollständigen Impfschutzes und zum Auslaufen des Genesenenstatus erhoben. Hier wäre eine datensparsamere Lösung möglich, insbesondere, da die Rechtsgrundlage für die Erfassung bis zum 19. März befristet ist; eigentlich sollte ein Eintrag »Nachweis geprüft« und nur bei Genesenen ein Datum genügen, schließlich sind die Mitarbeitenden ohnehin verpflichtet, ihren Nachweis mit sich zu führen. Verantwortlich für diesen Umfang ist der Generalvikar: In einem Anwendungserlass wurde diese Detailtiefe verlangt, zudem wird nicht darauf hingewiesen, dass die Vorlage eines Nachweises freiwillig ist (dann greift allerdings die Testpflicht). Die gerade erschienene Handreichung des baden-württembergischen Landesdatenschutzbeauftragten weist darauf hin, dass die Speicherung des Status eine Einwilligung erfordert, zudem sieht er die Differenzierung nach Art des Status in der Regel als nicht erforderlich an. Befremdlich ist auch die Handreichung zur Überprüfung des Impfschutzes des Generalvikars, die eine reine Sichtprüfung (inkl. Herumtippen auf Geräten der Mitarbeitenden) vorsieht und als Papiervariante nur den gelben Impfass und nicht die maschinenlesbare Papierform des EU-Covid-Zertifikats kennt. Die baden-württembergische Corona-Verordnung sieht in § 6a vor, dass Nachweise digital lesbar vorzulegen und grundsätzlich elektronische Anwendungen zur Überprüfung einzusetzen sind – die Landesverordnung ist zwar wohl nicht für die Umsetzung des IFSG (eines Bundesgesetzes) einschlägig, könnte aber dennoch zur Ausfüllung der Gestaltungsfreiräume der Kontrolle genutzt werden.

In eigener Sache: In der aktuellen Ausgabe der BvD-News ist ein Artikel von mir mit einer Einführung in die Besonderheiten des kirchlichen Datenschutzes.

Weiterlesen

Neue Rechtsgrundlagen für Akteneinsicht zur Aufarbeitung

Die Bistümer Osnabrück und Trier haben Rechtsgrundlagen für Einsichts- und Auskunftsrechte in Personalakten von Klerikern geschaffen, um Aufarbeitung zu erleichtern. In den aktuellen Amtsblättern haben die Bischöfe Ackermann und Bode zusätzlich zur hier schon besprochenen Personalaktenordnung jeweils ein Gesetz erlassen, das die in der PAO schon allgemein festgeschriebene Datenweitergabe für Kleriker und zur Aufarbeitung spezifiziert.

Sieht aus wie ein Hängeregister mit Akten, ist aber ein Plattenschrank
(Symbolbild, Photo by Mr Cup / Fabien Barral on Unsplash)

Auch wenn es sich anscheinend hier nicht um eine Parallelgesetzgebung handelt, die von der Bischofskonferenz vereinbart und in allen Bistümern umgesetzt werden soll, sind die Kernregelungen weitgehend identisch – und weisen auch eine gewisse Übereinstimmung mit der im Sommer neu eingeführten Aufarbeitungsrechtsgrundlage im DSG-EKD auf. (Einen ersten knappen Überblick gab es bereits gestern von mir auf katholisch.de.)

Weiterlesen

JIM-Studie 2021: Jugendliche fühlen sich auf Plattformen sicher

Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest hat am Dienstag die neue JIM-Studie 2021 veröffentlicht. »JIM« steht für Jugend, Information, Medien. Die Studie ist eine der wichtigsten Jugendstudien in Deutschland und erhebt die Mediennutzung von Jugendlichen von 12–19 Jahren quantitativ.

Das Cover der aktuellen JIM-Studie zeigt ein Netzwerk aus Mediensymbolen: Controller einer Konsole, Kopfhörer, Kamera, Lupe.
Titelseite der aktuellen JIM-Studie (Bildquelle: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs)

Erstmals seit 2015 werden wieder Einstellungen zu Datenschutz dargestellt: »Im Rahmen der JIM-Studie 2021 wurde den Jugendlichen daher die Frage gestellt, wie sicher sie sich auf den unterschiedlichen Plattformen in Bezug auf den Schutz ihrer Daten fühlen«, heißt es. Die Ergebnisse sind überraschend – und zeigen vor allem noch mehr Forschungsbedarf auf.

Weiterlesen

Drei Tipps für datensparsame Formulare

»Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein«, steht so oder ähnlich in der DSGVO und den kirchlichen Datenschutzgesetzen – Datenminimierung ist ein Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten, der theoretisch sehr einleuchtend ist. In der Praxis erhebt man aber gerne viel mehr Daten, als man eigentlich braucht – sei’s, weil man sie irgendwann brauchen könnte, sei’s weil man’s schon immer so gemacht hat und das Formular zur Datenerhebung nunmal die Felder hat, die es hat.

Ein Steuerformular, das noch nicht ausgefüllt ist – und das wird dauern, weil lang und schmerzhaft. Der Stift liegt schon bereit.
Sicher kein Best-practice-Beispiel für ein gutes Formular. Aber immerhin wahrscheinlich mit ordentlicher Rechtsgrundlage für jedes auszufüllende Feld. (Symbolbild, Photo by Leon Dewiwje on Unsplash)

Zu einem guten Datenschutzmanagement gehört daher, einen Blick darauf zu werfen, welche Daten man erhebt – und ob es die wirklich braucht. Mit einer klugen Gestaltung von Formularen lässt sich viel erreichen – das gilt sowohl für Web-Formulare wie für Formulare, die am Bildschirm oder auf Papier ausgefüllt und ausgedruckt oder digital verschickt werden.

Weiterlesen

Datensparsam 3G-Status prüfen – Wochenrückblick KW 47/2021

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Die Änderungen am Infektionsschutzgesetz sind nun in Kraft – inklusive der 3G-Regelung am Arbeitsplatz. Die lässt sich gut und weniger gut umsetzen – wie es gut geht, legt der BfD EKD in einer Pressemeldung dar. Eine langfristige Speicherung sei »eher nicht« erforderlich, schon »nach Zutritt oder am Ende des jeweiligen Tages« können die angefallenen Daten einer Zutrittskontrolle gelöscht werden. (Gemeint sind aufgrund der Dokumentationspflichten damit wohl nur die eigentlichen Nachweise.) »Für eine dauerhafte Zutrittsmöglichkeit genügt auch die Dokumentation im Rahmen eines einmaligen ›Abhakens‹ auf einer Liste bei erstmaliger Vorlage des Impf- oder Genesenennachweises«, so der BfD EKD. Dazu brauche es nachprüfbare Prozesse – wie die genau aussehen, wird nicht weiter ausgeführt. Tipps dafür gibt es bei den Datenschutz-Notizen und beim Datenschutz-Guru. Althammer & Kill haben sogar schon fertige Vorlagen für Datenschutzinformationen nach KDG und DSG-EKD. Neben dem BfD EKD hatte sich kurzfristig auch der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie geäußert – die Position wurde aber noch am selben Tag wieder aus dem Netz genommen. Meines Erachtens wohl zurecht.

Die Ampel hat ihren Koalitionsvertrag vorgelegt, und natürlich spielt auch Datenschutz eine Rolle. Ein Vorhaben ist auch für hier besonders interessant: »Zur besseren Durchsetzung und Kohärenz des Datenschutzes verstärken wir die europäische Zusammenarbeit, institutionalisieren die Datenschutzkonferenz im Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und wollen ihr rechtlich, wo möglich, verbindliche Beschlüsse ermöglichen.« Die Ausführung wird noch interessant werden: Einmal mit Blick auf die Umsetzung, die aufgrund des Verbots der Mischverwaltung wohl eine Grundgesetzänderung erfordert (wie im BDSG-Evaluierungsbericht des BMI festgestellt wurde). Aber natürlich auch mit Blick auf die bislang kaum beteiligten spezifischen Aufsichten – bei einer BDSG-Reform sollte hier eine verbindliche Beteiligung festgeschrieben werden. Einen Überblick über die Datenschutzpläne der Ampel gibt es übersichtlich in der Dataprotection Landscape. (Mit Blick auf Religionspolitik habe ich den Vertrag bei katholisch.de analysiert.)

Nichts Neues gibt es in der Nordkirche: Auf der Landessynode in der vergangenen Woche hatte der Datenschutzbeauftragte zwar auf seinen schriftlichen Bericht verwiesen – der ist aber noch nicht veröffentlicht.

Weiterlesen

Das neue Standardwerk für Social-Media-Bürgerkommunikation

Social-Media-Management ist der spannendste Job in einer Behörde – dass die beiden Autor*innen von »Social Media in Behörden«(Affiliated Link) davon überzeugt sind, merkt man dem Buch an: Die über 400 Seiten lesen sich leicht und machen Lust, selbst gute dialogische Social-Media-Arbeit zu machen. Die eigentliche Zielgruppe sind Behörden – da haben Christiane Germann, die selbst 15 Jahre lang Beamtin war und in verschiedenen Bundesbehörden für Social-Media-Management zuständig war und heute die Agentur und das gleichnamige Blog Amtzweinull betreibt, und Wolfgang Ainetter, der als Kommunikationschef im Verkehrsministerium das »Neuigkeitenzimmer« aufgebaut hat, viel Erfahrung und einen hervorragenden Überblick über typische Probleme, kommunikative Herausforderungen und best-practice-Lösungen.

Coverfoto von »Social Media für Behörden«
Christiane Germann und Wolfgang Ainetter: Social Media für Behörden: Wie Bürgerkommunikation heute funktioniert. Rheinwerk-Verlag 2021. 423 Seiten, 49,90 Euro. (Affiliated Link) (Coverfoto: Rheinwerk-Verlag)

Interessant ist das Handbuch aber nicht nur für staatliche Behörden. Die Diagnose, dass viele Behörden recht analoge Leitungen haben, dass hierarchische, bürokratische und traditionelle Organisationen sich oft schwertun mit der Geschwindigkeit ebenenübergreifender Kommunikation, trifft eben nicht nur auf Behörden zu – gerade für kirchliche Kommunikation, die oft in sehr behördenartigen Strukturen stattfindet, finden sich einige wertvolle Impulse. (Und weil dieses Buch auch in die Handbibliothek von Kommunikationsabteilungen von Bistümern und Landeskirchen gehört, wird es trotz wenig Datenschutzbezug hier besprochen.)

Weiterlesen