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WeiterlesenSchlagwort-Archive: MAVO
Rezension: Lexikon der MAV für katholische Kirche und Caritas
Das »Lexikon der MAV für katholische Kirche und Caritas von A bis Z« von Richard Geisen und Norbert Gescher liegt mittlerweile in der dritten Auflage vor. Die neue Auflage ist sichtlich von der Corona-Pandemie und den von ihr beschleunigten Entwicklungen geprägt: Neben der Pandemie selbst sind allein aus dem datenschutzrelevanten Bereich Stichworte zu virtuellen Sitzungen und Videokonferenzen, zu Messenger-Diensten, zu Homeoffice und mobiler Arbeit dazugekommen.
Die 199 Stichwörter sind durchweg sehr praxisrelevant und zugänglich formuliert. Zu Beginn stehen jeweils Grundlagen, gefolgt von einem Abschnitt dazu, was die MAV beachten muss, und Arbeitshilfen. Mit dem Buch kommt der Online-Zugang, über den alle Inhalte der gedruckten Ausgabe sowie zusätzliche Inhalte und Links verfügbar sind.
WeiterlesenBeschäftigtendatenschutz der katholischen Kirche – Rezension
So schwierig kann das mit dem Beschäftigtendatenschutz nicht sein – schließlich kommt § 53 KDG, Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, mit vier Absätzen aus. Dass das ein Fehlschluss ist, dürfte offensichtlich sein. Tatsächlich ist das Personalwesen ein Feld, in dem es eine Vielzahl teils sensibler Daten zu verarbeiten gilt.
Als Hilfe für die rechtskonforme Bestellung dieses weiten Felds hat Matthias Ullrich nun das erste umfangreiche Werk zum Beschäftigtendatenschutz der katholischen Kirche vorgelegt: Mit gut 280 Seiten immer noch kompakt, und doch ein umfassender und praxisrelevanter Überblick. Der Band besteht aus vier großen Teilen: Einer Einführung zu Grundlagen des Datenschutzes sowie drei Kapiteln zum Beschäftigtendatenschutz im Einstellungsverfahren, im Arbeitsverhältnis und in der Mitarbeitervertretung.
WeiterlesenDSK, IuK und EU-KI – Wochenrückblick KW 10/2022
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Über eine Informationsfreiheitsanfrage habe ich das Protokoll des Austauschs der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichtsbehörden vom 8. Dezember 2021 besorgt. (Zu finden bei fragdenstaat.de) Daraus erfährt man, dass der BfDI während seines DSK-Vorsitzes im Jahr 2022 »das übergreifende Thema der Zusammenarbeit zwischen der DSK und den spezifischen Aufsichtsbehörden« vertiefen möchte. Wie erwartet fragt hier vor allem der Rundfunkdatenschutzbeauftragte wieder mal kritisch nach. Viel erfährt man darüber nicht; gesprochen wurde unter anderem über den Zugang zum Dokumentenmanagementsystem des Europäischen Datenschutzausschusses Confluence. Das sei auch schon bei der 102. DSK besprochen worden – der Zugang könne dann beantragt werden, wenn die jeweilige spezifische Aufsichtsbehörde betroffen ist. Wieder einmal sind von den kirchlichen Aufsichten nur der BfD EKD und die Vorsitzende der katholischen Datenschutzkonferenz anwesend – und die »Katholische Kirche Südbayern«, wer auch immer das sein mag. Möglicherweise der für Süddeutschland zuständige Ordensdatenschutzbeauftragte?
Die Landeskirche Hannovers hat eine IuK-Richtlinie erlassen. Erfreulich: Darin wird explizit auch geregelt, dass auch Ehrenamtliche dienstliche Kommunikationsgeräte erhalten können, »wenn die übertragenen Aufgaben es von ihrem Inhalt oder Umfang her erfordern«. Über die Bereitstellung für Ehrenamtliche entscheidet die beauftragende Körperschaft. Da allerdings ohne besondere Hürden auch die dienstliche Nutzung privater Kommunikationsgeräte erlaubt wird, dürfte das nicht dazu führen, dass beispielsweise Kirchenvorstände künftig für ihre Arbeit mit kirchlichen Geräten ausgestattet werden, um die IT-Sicherheit und Vertraulichkeit zu sichern. Die praktischen Auswirkungen der Richtlinie auf das tatsächliche Datenschutzniveau sind damit nicht allzu hoch anzusetzen.
Das Interdiözesane Datenschutzgericht kündigt wieder einmal eine Entscheidungsveröffentlichung an – den Stichworten nach zu urteilen mit hoher praktischer Relevanz: IDSG 04/2019, Offener E-Mail-Verteiler und Kontextinformationen. Erfahrungsgemäß dauert es etwa eine Woche von der Erwähnung in der Entscheidungssammlung bis zur Veröffentlichung der Entscheidung im Volltext.
Der Bund Katholischer Unternehmer hat sich zum Entwurf der EU-KI-Verordnung geäußert und dabei den Schwerpunkt auf die Forderung nach dem Vorrang menschlichen Handelns und Autonomie gelegt. „Die Würde des Menschen und das Recht auf Selbstbestimmung bleiben auch in der digitalen Welt unantastbar“, heißt es in dem Papier des Arbeitskreises Digitalpolitik. Insbesondere wende man sich gegen „digitale Monopole und Datenkolonialismus“. Um als „mündige Bürgerinnen und Bürger in der digitalen Welt partizipieren und die persönlichen wie gesellschaftlichen Risiken besser einschätzen und steuern zu können“, wird ein Mindestanspruch auf digitale Bildung gefordert: „dies betrifft z.B. auch den Umgang mit den eigenen personenbezogenen Daten“, so das Papier weiter. Neben der eigentlichen Regulierung brauche es daher auch eine bildungspolitische und zivilgesellschaftliche Strategie. Der BKU ist dabei nicht der einzige kirchliche Player, der sich bereits zur EU-KI-Politik geäußert hat, wie ich vor einiger Zeit durch eine Informationsfreiheitsanfrage an die EU-Kommission herausgefunden hatte.
Kita geprüft, Caritas kommt: Tätigkeitsbericht 2021 der KDSA Nord
Das kirchliche Berichtsjahr beginnt mit einer Überraschung: Nicht die Ordensaufsicht, sondern die KDSA Nord eröffnet den Reigen mit ihrem Tätigkeitsbericht für 2021 – im letzten Jahr musste man sich bis Ende Juli gedulden. Allzu viel Konkretes erfährt man aber nicht – der Bericht macht generell einen sehr deskriptiven und zurückhaltenden Eindruck.
Mit dem Bericht wird auch das angekündigte Ergebnis der Querschnittsprüfung in Kindertagesstätten vorgestellt – inklusive des verwendeten Fragebogens. Der dürfte aufgrund seiner allgemeinen Gestaltung auch für alle anderen kirchlichen Stellen nützlich sein.
WeiterlesenWir sehen uns in der 2. Instanz – Wochenrückblick KW 14/2021
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Letzte Woche nach Redaktionsschluss des Wochenrückblicks gab es noch eine kleine Änderung auf der Entscheidungs-Seite des Interdiözesanen Datenschutzgerichts: »Rechtsmittel anhängig«, steht dort jetzt bei der bei Veröffentlichung hier schon sehr kritisch diskutierten Entscheidung zum Recht des leitenden Pfarrers auf Einsicht in die Corona-Schutzlisten von Gottesdiensten – damals schon hatte ich prognostiziert, dass das Katholische Datenschutzzentrum Dortmund wohl Rechtsmittel einlegen wird.
Da es sich bei dem Fall um eine Anwendung der nordrhein-westfälischen Corona-Schutzverordnung handelt, hatte ich parallel auch die Staatskanzlei angefragt, ob die Verordnung ein derartiges Einsichtsrecht des Pfarrers rechtfertige. Wie schon zuvor bei der verunglückten Formulierung der Rechtsgrundlage für die Rückverfolgungslisten (und allgemein beim NRW-Corona-Management) zeigte sich dabei eine gewisse Wurstigkeit und Überforderung: Die Anfrage wurde nicht beantwortet, nur das Gesundheitsministerium hat einige nichts mit der Anfrage zu tun habende Textbausteine geschickt. Eine erneute Nachfrage blieb unbeantwortet.
Die KDSA Ost publiziert mittlerweile so häufig, dass man schon von Blog sprechen kann – sehr gut! Diese Woche ging es um die geplanten Änderungen im Mitbestimmungsrecht zur Ausgestaltung von mobiler Arbeit. Auch wenn das nicht unmittelbar für die Kirchen mit ihrem eigenen Mitarbeitervertretungsrecht relevant ist, ist doch zu hoffen, dass der Impuls auch bei der nächsten MAVO-Novellierung aufgegriffen wird. Bei der »Ausgestaltung von mobiler Arbeit, die mittels Informations- und Kommunikationstechnik erbracht wird«, gibt es momentan vor allem über den (allerdings mächtigen) Umweg der Mitbestimmung bei »technischen Überwachungssystemen« einen Hebel für die Mitarbeitervertretung. Dem Fazit der KDSA Ost kann man sich daher anschließen: »Die geplante Erweiterung der Mitbestimmung könnte so auch aus datenschutzrechtlicher Sicht eine Bereicherung darstellen.«
Gesetze, Bargeld, E-Zelebret – Wochenrückblick KW 9/2021
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Was für eine volle Woche – gleich mehrere Bistümer haben ihre Seelsorge-Patientendatenschutzgesetze im Amtsblatt veröffentlicht (Essen, Köln und Münster), und die katholischen Aufsichten haben auch fleißig publiziert: Die KDSA Ost warnt vor der Abschaffung des Bargelds, gibt eine Einschätzung zur Nennung des Namens von Datenschutzbeauftragten und fordert eine Klarstellung in der Mitarbeitervertretungsordnung, ob Mitarbeitervertretungen verantwortliche Stelle sind oder nicht. Die NRW-Aufsicht weist auf das Datenschutz-Verwaltungsverfahren-Gesetz hin, das nun in allen NRW-Bistümern in Kraft gesetzt wurde, auf Videoüberwachung und weist auf die letzte Woche schon angesprochene Entscheidung zur Einwilligungspflicht für Gruppenfotos auf Facebook hin.
Die Deutsche Bischofskonferenz hat unterdessen eine Datenschutzrechtssammlung mit dem KDG und seinen Nebengesetzen angekündigt: Die Arbeitshilfe Nr. 320 Kirchliches Datenschutzrecht soll demnächst erscheinen, verrät das Erzbistum Berlin. Eine günstige Ergänzung zu der immer noch empfehlenswerten ökumenischen Rechtssammlung, die schon länger auf dem Markt ist (und die Nebengesetze noch nicht alle abbilden konnte).
Das Misstrauen der Aufsichten von Bund und Ländern gegenüber den spezifischen Aufsichten war hier schon Thema. Sehr deutlich bringt es der SWR-Rundfunkdatenschutzbeauftragte in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf den Punkt (S. 50): »Leider haben einige Landesdatenschutzbeauftragte nach wie vor Berührungsängste mit den Datenschutzbeauftragten der Kirchen und der Rundfunkanstalten zusammenzuarbeiten und versuchen nach außen den Eindruck zu erwecken, die Datenschutzkonferenz (DSK) sei die wahre und alleinige Vertretung der Datenschutzaufsichtsorgane in Deutschland.«
Bei kath.ch gibt es ein kurzweiliges Interview zur E-ID, über die die Schweizer kommende Woche abstimmen: Ist ein elektronischer Ausweis auch für die Kirchen relevant? Nicht allzu sehr, ist der Tenor, und Datenschutzbedenken gibt es auch. Aber einen kreativen Vorschlag hat der interviewte Rechtsanwalt Martin Steiger doch dabei: »Es wäre denkbar, dass eine kirchliche E-ID geschaffen würde. Für die römisch-katholische Kirche beispielsweise könnte eine globale ›Vatican ID‹ hilfreich sein. Eine solche E-ID wäre nicht auf die Schweiz beschränkt, sondern könnte von Gläubigen in aller Welt genutzt werden« – wer schon einmal versucht hat, dem Vatikan Informationen per E-Mail zu entlocken, dürfte genug darüber wissen, wie realistisch das ist. (Und wahrscheinlich gibt’s eh keine praktische Verwendung dafür – etwas weniger groß angelegt als eine E-ID für 1,3 Milliarden Katholiken, dafür praktisch, wäre vielleicht ein fälschungssicheres E-Zelebret angesichts immer wieder auftauchender falscher Priester, Bischöfe und Kardinäle.)
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