Schlagwort-Archive: spezifische Aufsichtsbehörden

Umfassende Rechtsunkenntnis der gesamten Kurie – Wochenrückblick KW 11/2021

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Das beherrschende Thema der Woche war die Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens – dazu wurde anderswo (auch von mir) schon viel kommentiert. Mit Blick auf die Frage nach Recht und Rechtmäßigkeit in der Kirche enthält es einen erschütternden, aber nicht überraschenden Abschnitt: »Umfassende Rechtsunkenntnis in der gesamten Kurie« ist er überschrieben (ab S. 224 des Gutachtens). Dort liest man: »Bis in die höchsten Kreise kirchlicher Verantwortungsträger hinein war die Kenntnis des kanonischen Rechts im Allgemeinen und des kirchlichen Strafrechts im Besonderen, ausgesprochen defizitär«, später wird darauf hingewiesen, dass ein Problem insbesondere »die Praxis des Heiligen Stuhls [ist], Gesetzestexte nicht in jedem Fall zu veröffentlichen und nicht dafür zu sorgen, dass sie jedem Rechtsanwender zur Kenntnis gelangten«. Was mit schrecklicher Konsequenz im Großen und im Bereich des Strafrechts gilt, zieht sich auch im Kleinen und in weniger konsequenzenträchtigen Bereichen durch: Schon oft wurde von mir angemerkt, wie defizitär viele (insbesondere) Bistümer sind in der transparenten Darstellung ihres Diözesanrechts sind, teilweise sind nicht einmal die Amtsblätter online zugänglich. (Der Vatikan ist besonders defizitär: Eine unübersichtliche Webseite, sehr uneinheitlich aktuell, und viele zentrale Texte nur in einer PDF-Textwüste auf Latein verfügbar.)

Apropos Transparenz: Noch einmal das 2018 beschlossene Nürnberger Datenschutzzentrum, von dem man seither nichts mehr gehört hat – die Freisinger Bischofskonferenz hat wieder getagt, das stand nicht auf der Tagesordnung. Dafür habe ich auf Twitter erstmals ein offizielles Statement vom Pressesprecher der Erzdiözese München und Freising, zugleich Sprecher der Freisinger Bischofskonferenz, erhalten. Ich zitiere vollständig: »🤷‍♂️«

Transparenter geht’s bei der Datenschutzkonferenz zu – weil man die per Informationsfreiheitsgesetz anzapfen kann. Jetzt liegt mir (danke, FragdenStaat.de!) auch das Protokoll des Treffens der DSK mit den spezifischen Aufsichten von der Sitzung vom 21. Oktober 2020 vor. Darin wurde (auf eine andere IFG-Anfrage von mir hin) gefragt, wie man mit Protokollen verfahren wolle. Eine Vereinbarung wurde wohl getroffen, steht aber nicht im Protokoll. Tja. Eine Liste der bekannten spezifischen Aufsichten im Bereich der Religionsgemeinschaften gibt es nach wie vor nicht – nur römisch-katholische Aufsichten, die der EKD und die der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche tauchen auf – die SELK mit dem Vermerk, dass ihr Status gerade in Niedersachsen geprüft werde und mit einer Aberkennung gerechnet werde, wie bereits zuvor hier berichtet wurde.

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Gesetze, Bargeld, E-Zelebret – Wochenrückblick KW 9/2021

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Was für eine volle Woche – gleich mehrere Bistümer haben ihre Seelsorge-Patientendatenschutzgesetze im Amtsblatt veröffentlicht (Essen, Köln und Münster), und die katholischen Aufsichten haben auch fleißig publiziert: Die KDSA Ost warnt vor der Abschaffung des Bargelds, gibt eine Einschätzung zur Nennung des Namens von Datenschutzbeauftragten und fordert eine Klarstellung in der Mitarbeitervertretungsordnung, ob Mitarbeitervertretungen verantwortliche Stelle sind oder nicht. Die NRW-Aufsicht weist auf das Datenschutz-Verwaltungsverfahren-Gesetz hin, das nun in allen NRW-Bistümern in Kraft gesetzt wurde, auf Videoüberwachung und weist auf die letzte Woche schon angesprochene Entscheidung zur Einwilligungspflicht für Gruppenfotos auf Facebook hin.

Die Deutsche Bischofskonferenz hat unterdessen eine Datenschutzrechtssammlung mit dem KDG und seinen Nebengesetzen angekündigt: Die Arbeitshilfe Nr. 320 Kirchliches Datenschutzrecht soll demnächst erscheinen, verrät das Erzbistum Berlin. Eine günstige Ergänzung zu der immer noch empfehlenswerten ökumenischen Rechtssammlung, die schon länger auf dem Markt ist (und die Nebengesetze noch nicht alle abbilden konnte).

Das Misstrauen der Aufsichten von Bund und Ländern gegenüber den spezifischen Aufsichten war hier schon Thema. Sehr deutlich bringt es der SWR-Rundfunkdatenschutzbeauftragte in seinem aktuellen Tätigkeitsbericht auf den Punkt (S. 50): »Leider haben einige Landesdatenschutzbeauftragte nach wie vor Berührungsängste mit den Datenschutzbeauftragten der Kirchen und der Rundfunkanstalten zusammenzuarbeiten und versuchen nach außen den Eindruck zu erwecken, die Datenschutzkonferenz (DSK) sei die wahre und alleinige Vertretung der Datenschutzaufsichtsorgane in Deutschland.«

Bei kath.ch gibt es ein kurzweiliges Interview zur E-ID, über die die Schweizer kommende Woche abstimmen: Ist ein elektronischer Ausweis auch für die Kirchen relevant? Nicht allzu sehr, ist der Tenor, und Datenschutzbedenken gibt es auch. Aber einen kreativen Vorschlag hat der interviewte Rechtsanwalt Martin Steiger doch dabei: »Es wäre denkbar, dass eine kirchliche E-ID geschaffen würde. Für die römisch-katholische Kirche beispielsweise könnte eine globale ›Vatican ID‹ hilfreich sein. Eine solche E-ID wäre nicht auf die Schweiz beschränkt, sondern könnte von Gläubigen in aller Welt genutzt werden« – wer schon einmal versucht hat, dem Vatikan Informationen per E-Mail zu entlocken, dürfte genug darüber wissen, wie realistisch das ist. (Und wahrscheinlich gibt’s eh keine praktische Verwendung dafür – etwas weniger groß angelegt als eine E-ID für 1,3 Milliarden Katholiken, dafür praktisch, wäre vielleicht ein fälschungssicheres E-Zelebret angesichts immer wieder auftauchender falscher Priester, Bischöfe und Kardinäle.)

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Befreit: Interne Protokolle der Datenschutzkonferenz zu spezifischen Aufsichten

Die Datenschutzkonferenz des Bundes und der Länder treffen sich regelmäßig mit den spezifischen Datenschutzaufsichten – das sind die der Medien und der Religionsgemeinschaften. Was dort besprochen wurde, blieb bisher vor der Öffentlichkeit verborgen. Eine erfolgreiche Informationsfreiheitsanfrage beim Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz, der 2019 den Vorsitz in der DSK hatte, bringt nun ans Licht, was dort besprochen wurde.

Zwei Protokolle der Treffen vom 21. Mai und 15. Oktober 2019 sind nun öffentlich, geschwärzt wurden nur die Namen der Teilnehmenden. Ganz heiße Neuigkeiten stehen nicht in den Protokollen – nur die restriktive und wenig religionsfreiheitsfreundliche Auslegung von Art. 91 DSGVO auch durch die spezifischen Aufsichten überrascht.

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Bedingt auskunftsbereit – Wochenrückblick KW 6/2021

Drei Recherchen beschäftigen mich weitgehend erfolglos seit Monaten: Was wird aus der katholischen Datenschutzaufsicht in Bayern, welche Religionsgemeinschaften mit eigenem Datenschutzregime kennen die staatlichen Behörden – und was macht eigentlich die EKD? Zu den drei Recherchen habe ich diese Woche wieder nachgehakt.

  • In Bayern ist die Datenschutzaufsicht seit Herbst kommissarisch besetzt, kein Nachfolger und kein Zeitplan für die Nachbesetzung bekannt, das 2018 beschlossene Nürnberger Datenschutzzentrum immer noch nicht eingerichtet. Regelmäßig Presseanfragen in München (wo die Bistumspressestelle auch die der Freisinger Bischofskonferenz ist) waren bisher erfolglos, die einzelnen bayerischen Bistümer verweisen auf die Zentrale und wissen auch nichts.
  • In Deutschland gibt es keine übersichtliche Liste, welche spezifischen Aufsichtsbehörden – zu denen die der Religionsgemeinschaften gehören – den staatlichen Aufsichten bekannt sind. (Vorbildlich: Polen.) Auf Presseanfragen rückten die Länderaufsichten keine konkreten Listen heraus. Informationsfreiheitsanfragen über Frag den Staat ziehen sich seit Monaten hin. Durch Carlo Piltz wurde ich nun auf das Mitte Januar veröffentlichte Protokoll der 100. Datenschutzkonferenz aufmerksam. Unter TOP 15 wird dort eine »Liste über die spezifischen Aufsichtsbehörden« erwähnt. Informationsfreiheitsanfrage ist raus.
  • Seit Monaten läuft meine eigentlich sehr simple Presseanfrage bei der EKD. Mich interessieren zwei Dinge: Gab es schon kirchliche Gerichtsentscheidungen, in denen das neue DSG-EKD eine Rolle spielte? (Sollte es eigentlich, katholische gibt’s schon einige – aber die normalerweise viel bessere evangelische Rechtssammlung findet keine.) Und: Gibt es bereits Pläne zur Evaluierung des DSG-EKD? (Bei einer synodal organisierten Kirche sollte man doch denken, dass da mit Vorlauf und Transparenz gearbeitet werden müsste.) Am Anfang wurde ich noch vertröstet, jetzt bekomme ich von der EKD-Pressestelle gar keine Antwort mehr.

Der Datenschutz-Dienstleister Althammer & Kill hat ein Whitepaper zu »Microsoft 365 in Kirche & Wohlfahrt« veröffentlicht. Das ist nicht nur nützlich und lesenswert, wenn es direkt um die Office-Frage geht. Auch ausführliche Passagen allgemein zur Drittlandübertragung und wie sie nach KDG und DSG-EKD gestaltet werden sind sehr erhellend. Vor allem im Bereich des KDG wird bei einigen Formulierungen deutlich angefragt, ob sie praktikabel oder gar europarechtskonform sind – insbesondere die schon länger als zweifelhaft bekannte Möglichkeit einer »Selbstzertifizierung«, wie sie § 40 Abs. 2 lit. b) KDG eröffnet wird: »Damit wird die Bewertungshoheit aus den Händen der Europäischen Kommission in die des Verantwortlichen gelegt, was im Zweifelsfall kaum standhalten würde. Eine Drittlandübermittlung auf dieser Basis weist nicht die erforderliche Rechtssicherheit auf.« (Hier wird auch der Ursprung der Norm erwähnt: Eine unkritische Übernahme aus dem alten BDSG – im DSG-EKD gibt es deutlich weniger Probleme, weil der evangelische Gesetzgeber bei der Drittlandsübermittlung unnötige Abweichungen von der säkularen Rechtslage stärker vermieden hat.)

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God is in the Clubhouse – Wochenrückblick KW 3/2021

2021 hat seine erste große Hype-App: Clubhouse. Muss man dazu viel sagen? Datenschutzrechtlich ist für einen Einsatz nicht nur in kirchlichen Kontexten einiges im Argen – die üblichen Kriterien für die zulässige dienstliche Nutzung werden jedenfalls kaum erfüllt: Sehr großer Druck, das Adressbuch zu teilen, Aufzeichnung und unklare Speicherfristen der Gespräche (das sollte bei seelsorglichen Gesprächen besonders im Blick sein!), dienstliche Nutzung in den AGB ausgeschlossen, kaum Transparenz über Betroffenenrechte. Klingt nicht gut, aber das gilt auch für mit mehr oder weniger schlechtem Gewissen selbstverständlich genutzte Kanäle wie Facebook oder WhatsApp. (Thomas Schwenke hat sich ausführlich damit beschäftigt – und kommt zum Schluss, dass unter gewissen Vorkehrungen ein nicht-privater Einsatz gerechtfertigt werden kann.) Dazu kommt die Frage nach Barrierefreiheit: Eine Audio-only-App erreicht naturgemäß nur Hörende, und iPhone-only mit Invite schließt auch viele aus (sorgt aber für Exklusivität).

Montage (Photo by Fabian Albert on Unsplash, Screenshot)

Die #digitalekirche springt jedenfalls mit Begeisterung auf die neue App und kann auch schon einige Erfolge vorweisen: Theotabea, Anna-Nicole Heinrich, Lisa Quarch und Gottdigital berichten von ersten Erfahrungen und Einschätzungen, ein Außenblick auf LinkedIn von Matthias Maier spricht dafür, mutig reinzugehen. Lesenswert ist auch die kritische Diskussion angesichts einiger problematischer Eigenschaften von Clubhouse, die Philipp Greifenstein angestoßen hat: Ist es naiv, einfach so begeistert reinzugehen, auch wenn die Plattform schon jetzt große Probleme mit unmoderierter gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit hat? (Dazu ausführlich im Twitter-Thread von Taylor Lorenz, komprimiert auf Instagram von Maggie Tyson.) Lutz Neumeier meint: »Ich bin gerne naiv u nutze jede Möglichkeit Kirche zu Menschen zu bringen. Hat heute Abend ziemlich gut geklappt… u ich glaub Jesus, Paulus u viele andere waren auch naiv, sonst hätten sie nicht angefangen u erreicht, was sie haben. Paulus wär ohne nicht auf Reisen gegangen…« Wenn die Entscheidung dann für Clubhouse ausfällt: Das Landesjugendpfarramt Oldenburg hat für Einsteiger schon mal die ersten sich entwickelnden Hausregeln zusammengefasst.

Nicht ganz so hip wie Clubhouse: Das katholische Patient*innendatenschutzgesetz ist da: Das Bistum Würzburg hat als erstes das neue »Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesundheitswesens (Seelsorge-PatDSG)« veröffentlicht. Das Gesetz wird wieder in Form der Simultangesetzgebung der einzelnen Diözesen in Kraft gesetzt und sollte daher demnächst in noch mehr Amtsblättern auftauchen. Mehr dazu hier im Blog in der kommenden Woche.

Gute Nachrichten auch aus Hannover: Der Datenschutzbeauftragte der EKD nimmt seine Schulungen für den Fachkunde-Nachweis für kirchliche Datenschutzbeauftragte wieder auf, zunächst digital.

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DSK-Dokumente befreit: Staatliche Skepsis gegenüber kirchlichem Datenschutz

Die Datenschutzaufsichten von Bund und Ländern stehen in Deutschland ihren kirchlichen Pendants eher kritisch gegenüber. Zumindest wollen sie die Beteiligung überschaubar halten – das war schon bekannt. Über einen Informationsfreiheitsantrag per »Frag den Staat« habe ich bisher unveröffentlichte Dokumente zum Verhältnis und zum Umgang mit den sogenannten »spezifischen« Aufsichtsbehörden (das sind neben den kirchlichen auch die der Medien) bekommen. Herausgegeben wurden die Unterlagen vom Landesdatenschutzbeauftragte von Rheinland-Pfalz, der 2019 den Vorsitz in der Datenschutzkonferenz hatte. Die Datenschutzkonferenz selbst ist leider rechtlich nicht so verfasst, dass man dort direkt IFG-Anfragen stellen könnte.

Ein Stapel mit den befreiten Dokumenten, oben rechts auf dem Papier das Logo der Datenschutzkonferenz.

Inhaltlich gibt es keine großen Überraschungen – aber man kann sehr deutlich ablesen, wie holprig die Zusammenarbeit mit den spezifischen Aufsichtsbehörden ist: Die Dokumente zeigen, wie groß die Skepsis der staatlichen Aufsichten ist und wie gering sie die Beteiligung an ihrer Arbeit halten wollen.

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