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Das beherrschende Thema der Woche war die Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens – dazu wurde anderswo (auch von mir) schon viel kommentiert. Mit Blick auf die Frage nach Recht und Rechtmäßigkeit in der Kirche enthält es einen erschütternden, aber nicht überraschenden Abschnitt: »Umfassende Rechtsunkenntnis in der gesamten Kurie« ist er überschrieben (ab S. 224 des Gutachtens). Dort liest man: »Bis in die höchsten Kreise kirchlicher Verantwortungsträger hinein war die Kenntnis des kanonischen Rechts im Allgemeinen und des kirchlichen Strafrechts im Besonderen, ausgesprochen defizitär«, später wird darauf hingewiesen, dass ein Problem insbesondere »die Praxis des Heiligen Stuhls [ist], Gesetzestexte nicht in jedem Fall zu veröffentlichen und nicht dafür zu sorgen, dass sie jedem Rechtsanwender zur Kenntnis gelangten«. Was mit schrecklicher Konsequenz im Großen und im Bereich des Strafrechts gilt, zieht sich auch im Kleinen und in weniger konsequenzenträchtigen Bereichen durch: Schon oft wurde von mir angemerkt, wie defizitär viele (insbesondere) Bistümer sind in der transparenten Darstellung ihres Diözesanrechts sind, teilweise sind nicht einmal die Amtsblätter online zugänglich. (Der Vatikan ist besonders defizitär: Eine unübersichtliche Webseite, sehr uneinheitlich aktuell, und viele zentrale Texte nur in einer PDF-Textwüste auf Latein verfügbar.)
Apropos Transparenz: Noch einmal das 2018 beschlossene Nürnberger Datenschutzzentrum, von dem man seither nichts mehr gehört hat – die Freisinger Bischofskonferenz hat wieder getagt, das stand nicht auf der Tagesordnung. Dafür habe ich auf Twitter erstmals ein offizielles Statement vom Pressesprecher der Erzdiözese München und Freising, zugleich Sprecher der Freisinger Bischofskonferenz, erhalten. Ich zitiere vollständig: »🤷♂️«
Transparenter geht’s bei der Datenschutzkonferenz zu – weil man die per Informationsfreiheitsgesetz anzapfen kann. Jetzt liegt mir (danke, FragdenStaat.de!) auch das Protokoll des Treffens der DSK mit den spezifischen Aufsichten von der Sitzung vom 21. Oktober 2020 vor. Darin wurde (auf eine andere IFG-Anfrage von mir hin) gefragt, wie man mit Protokollen verfahren wolle. Eine Vereinbarung wurde wohl getroffen, steht aber nicht im Protokoll. Tja. Eine Liste der bekannten spezifischen Aufsichten im Bereich der Religionsgemeinschaften gibt es nach wie vor nicht – nur römisch-katholische Aufsichten, die der EKD und die der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche tauchen auf – die SELK mit dem Vermerk, dass ihr Status gerade in Niedersachsen geprüft werde und mit einer Aberkennung gerechnet werde, wie bereits zuvor hier berichtet wurde.