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Transparenz und Teilhabe beim Diözesanrecht – Wochenrückblick KW 42

Bei katholisch.de spreche ich mich in der Rubrik Standpunkt für mehr Transparenz beim Diözesanrecht aus: Macht und Gewaltenteilung fängt in den Bistümern an. In einem ersten Schritt die Amtsblätter aller Bistümer online stellen machen und ordentliche Rechtssammlungen aufbauen (Die Zentral-KODA sammelt Links zu den Amtsblättern. Noch ohne Online-Version sind die Bistümer Aachen, Augsburg, Bamberg, Eichstätt, Erfurt, Mainz sowie München und Freising und das Militärbischofsamt.) Der zweite Schritt: Anhörungsverfahren für Ortskirchenrecht. Das hätte auch dem Gesetz über den kirchlichen Datenschutz gutgetan: Im Vergleich zum DSG-EKD (Synode wirkt!) scheint es oft handwerklich schlechter gemacht (z. B. beim Schutzalter der Einwilligung), es fehlen nützliche kirchenspezifische Regelungen (wie zum Gottesdienststreaming), und die Evaluation läuft auch wieder unter Ausschluss der Öffentlichkeit. Ohne auskunftswillige Diözesandatenschutzbeauftragte wüsste man nichts dazu. Transparenz und Teilhabe beim Diözesanrecht ist kein sexy Thema – die üblichen fruchtlosen Debatten über »heiße Eisen« machen mehr Spaß und schärfen das eigene Reform- oder Traditionsprofil deutlich mehr. Es wäre aber ein realistisch machbarer Schritt zu mehr Gewaltenteilung, wenn der kirchliche Gesetzgeber sich künftig vor Inkraftsetzung auf Argumente einlassen würde.

Das darf in keiner Linksammlung fehlen: Datenschutz Nord hat eine FAQ-Liste zum kirchlichen Datenschutz online gestellt. Die Formulare stehen nur Kund*innen zur Verfügung, aber schon aus den allgemein zugänglichen Antworten kann man einige praxistaugliche Informationen finden.

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