Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Mal wieder zum Ende der Woche kam ein Tätigkeitsbericht – der Diözesandatenschutzbeauftragten für die Südwest-Bistümer. Die ausführliche Besprechung folgt in der kommenden Woche. Ein erstes Highlight gibt’s gleich auf der Titelseite: Der Heilige Ivo hat Konkurrenz bekommen – das Frankfurter Datenschutzzentrum stellt sich unter das Patronat des heiligen Johannes Nepomuks.
Und noch eine Prüfung – die KDSA Ost kündigt eine Prüfung von Pfarreien im Zuständigkeitsgebiet an und gibt schon mal Hinweise, was man lieber parat haben sollte: »Datenschutzkonzept, Verfahrensverzeichnisse, technisch- organisatorische Maßnahmen, Pflichtinformationen« werden genannt. Nach Angaben der Aufsicht laufen außerdem gerade noch Prüfungen internationaler Datentransfers, von Mailhostern, Tracking-Tools und der Nutzung privater Endgeräte zu dienstlichen Zwecken. Viel zu tun.
Der für mehrere ostdeutsche Landeskirchen und Diakonischen Werke zuständige Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie veröffentlicht immer spät, stoßweise und rückdatiert (und in dieser Woche gleich drei) Hinweise: Zur Änderung des DSG-EKD zur Missbrauchsaufarbeitung (man erfährt, dass die Behörde informell bei der Novellierung beteiligt war), zu den neuen Standardvertragsklauseln (die im Einklang mit dem kirchlichen Datenschutzrecht anzuwenden sind, auch wenn sie natürlich nur die DSGVO referenzieren) und eine Erläuterung zum Begriff »Stand der Technik«: Insbesondere wird betont, dass eine »Berücksichtigung der Implementierungskosten im Sinne einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung« nicht das Datenschutzniveau absenken dürfe. Empfohlen wird die Handreichung zum Thema des Arbeitskreises »Stand der Technik« des Bundesverbands IT-Sicherheit.