Schlagwort-Archive: Bistum Würzburg

Würzburg daheim, Hannover auswärts – Wochenrückblick KW 5/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 5/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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EU-US-Datenschutzrahmen im Blick – Wochenrückblick KW 29/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 29/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Neue Einsichtsnormen zur Missbrauchsaufarbeitung: Jetzt auch für Sachakten

Im Lauf des vergangenen Jahres hat die Mehrheit der katholischen Bistümer Einsichtsnormen für Personalakten zur Missbrauchsaufarbeitung erlassen. (Die EKD-Synode hat dagegen eine allgemeine Aufarbeitungsnorm in ihr Datenschutzgesetz geschrieben.) Die Gesetzgebung erweitert die in allen Diözesen einheitliche Personalaktenordnung um bistumsspezifische Einsichtsnormen, die Aufarbeitungskommissionen, Forschungsprojekten und Anwaltskanzleien Akteneinsicht und Auskunft ermöglichen – je nach Bistum an eine bis drei dieser Gruppen.

Karteikärtchen in einer Schublade
(Photo by Maksym Kaharlytskyi on Unsplash)

Die Einsichtsnormen haben sich dabei auch tatsächlich auf die Personalaktenordnung beschränkt. Erfasst waren also nur Personalakten von Beschäftigten im Einzugsbereich der PAO, also Klerikern, Kirchenbeamten und in der Regel auch angehende Kleriker. Eine eindeutige Rechtsgrundlage für die Verwendung von Sachakten für die Aufarbeitung gab es bislang mit zwei Ausnahmen nicht. Im Lauf des Jahres haben nun einige Bistümer die Sachakteneinsicht geregelt – teils in einer Spezialnorm nur dafür, in einem Fall mit einem einheitlichen Gesetz für Personal- und Sachakten.

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»Datenschutz ist Überzeugungsarbeit« – die Datenschutzbeauftragte des Bistums Würzburg Eva Gregor im Gespräch

Nach zweieinhalb Jahren hat das Bistum Würzburg sein Projekt »Einführung eines KDG-konformen Datenschutzmanagements« Ende Januar abgeschlossen. Ein Projektteam aus vierzehn Personen unter der Leitung der Datenschutzbeauftragten des Bistums, Eva Maria Gregor, hat das Projekt umgesetzt – über die Herausforderungen, in einer Organisation mit Hunderten von Hauptamtlichen und unzähligen Ehrenamtlichen ein wirksames Datenschutzmanagement nicht nur einzuführen, sondern mit allen Beteiligten an einem Strang zu ziehen, um verantwortungsvoll mit personenbezogenen Daten umzugehen, erzählt die Juristin im Interview mit Artikel 91.

Die Würzburger Datenschutzbeauftragte Eva Maria Gregor vor dem Würzburger Dom

Eva Maria Gregor ist seit Januar 2020 Datenschutzbeauftragte der Diözese Würzburg. Zuvor war die Volljuristin in einer auf Datenschutz spezialisierten Unternehmensberatung tätig.
(Bildquelle: fotogoocom, »Dom zu Würzburg von der Festung aus gesehen«, CC BY 3.0/Kerstin Schmeiser-Weiß (POW)/Montage fxn)

Frage: Frau Gregor, was unterscheidet die Einführung eines Datenschutzmanagements in einem Bistum von ähnlichen Projekten in Firmen oder Behörden?

Eva Maria Gregor: Kirche ist etwas ganz eigenes. Wir haben ganz andere Strukturen, ganz andere Kommunikationswege, auch die Zusammenarbeit mit Ehrenamtlichen gibt es sonst nicht in Unternehmen. Das macht ein solches Projekt in der Kirche einerseits schwieriger, weil man Dinge an ganz unterschiedlichen Stellen positionieren muss, damit sie ankommen, andererseits kann es aber auch einfacher sein, weil man einfacher an die Menschen herankommt und sie mitnehmen kann.

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Messenger: Bistum Würzburg regelt Broadcast-Listen

Messenger waren lange das Aufregerthema im kirchlichen Datenschutz: Meldungen über Komplettverbote von Messenger-Diensten wie aus dem Erzbistum Berlin oder auch nur explizite Verbote der Nutzung von WhatsApp haben 2018 für Empörung gesorgt (BDKJ Freiburg: »#whatsappthefuck!«).

Photo by Allie on Unsplash

Mittlerweile hat sich die Aufregung gelegt; WhatsApp bleibt verboten (und wohl trotzdem genutzt), unterschiedliche Bistümer haben verschiedene präferierte Messenger (z. B. Threema in Freiburg und Wire in Berlin). Weitgehend unbemerkt hat das Bistum Würzburg bereits im Februar eine Dienstanweisung zur Nutzung von Messengern im Amtsblatt veröffentlicht (Jg. 166/Nr. 02 vom 20. Februar 2020, S. 42f.). Dort wird vieles wie anderswo geregelt (grundsätzliches Verbot, Bistum erlaubt explizit Dienste und eventuelle Ausnahmen). Zusätzlich gibt es aber eine nützliche Regelung, die es so (meines Wissens) bisher nirgends gibt: Eine explizite Regelung für Broadcast-Listen, die damit WhatsApp immerhin ein wenig möglich macht.

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