DSGVO-Kommentare in deutscher Sprache gibt es quasi beliebig viele. In anderen Sprachen sieht es anders aus. So anders, dass das Vorwort zum jetzt erschienenen englischsprachigen Kommentar von Spiecker gen. Döhmann/Papakonstantinou/Hornung/de Hert erst einmal erklären muss, was so ein »Article-by-Article Commentary«, wie es auf der Titelseite heißt, eigentlich ist. Der Ansatz von »General Data Protection Regulation« ist die hier sattsam bekannte Kommentarform mit einem klar internationalen Fokus zu verbinden: Autor*innen aus verschiedenen Ländern kommentieren mit einem deutlich auf Rechtsprechung und Rechtsbestand der EU konzentrierten Ansatz.
Art. 91 DSGVO hat in den meisten EU-Mitgliedsstaaten keine praktische Bedeutung. Es liegt also nah, dass hier mit Achim Seifert ein deutscher Autor zum Zug kommt. Seifert hat bereits im Simitis/Hornung/Spiecker gen. Döhmann diesen Artikel kommentiert. Einiges aus dieser Kommentierung findet sich nun auch in der neuen Fassung. Leider sind dabei auch einige Probleme übernommen worden.
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