In der kommenden Woche findet der 102. Katholikentag in Stuttgart statt. Bürgerrechte und Netzpolitik waren nie die großen Stärken der katholischen Kirche und nie besonderer Schwerpunkt der katholischen Sozialverbände – dennoch gibt es ein paar Veranstaltungen und Angebote aus diesem Bereich, vor allem im Bereich der Ethik der Digitalität.
Das KDSZ Dortmund blickt mit einer Veröffentlichung auf die ersten fünf Jahre seines Bestehens zurück: »Kirchlicher Datenschutz – gewachsener Baustein kirchlicher Selbstverwaltung« heißt der im Selbstverlag online veröffentlichte Band anlässlich des Geburtstages, der schon am 1. September 2021 gefeiert wurde.
Auf 120 Seiten gibt es Betrachtungen aus Kanonistik und Staatskirchenrecht, eine kompakte Rechtsgeschichte des kirchlichen Datenschutzes sowie einen Blick in die Praxis von Aufsicht, Gerichten und betrieblichem Datenschutz.
So schwierig kann das mit dem Beschäftigtendatenschutz nicht sein – schließlich kommt § 53 KDG, Datenverarbeitung für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses, mit vier Absätzen aus. Dass das ein Fehlschluss ist, dürfte offensichtlich sein. Tatsächlich ist das Personalwesen ein Feld, in dem es eine Vielzahl teils sensibler Daten zu verarbeiten gilt.
Als Hilfe für die rechtskonforme Bestellung dieses weiten Felds hat Matthias Ullrich nun das erste umfangreiche Werk zum Beschäftigtendatenschutz der katholischen Kirche vorgelegt: Mit gut 280 Seiten immer noch kompakt, und doch ein umfassender und praxisrelevanter Überblick. Der Band besteht aus vier großen Teilen: Einer Einführung zu Grundlagen des Datenschutzes sowie drei Kapiteln zum Beschäftigtendatenschutz im Einstellungsverfahren, im Arbeitsverhältnis und in der Mitarbeitervertretung.
Zum Europäischen Datenschutztag am Freitag blieb es einigermaßen still mit Blick auf den kirchlichen Datenschutz – nur eine spezifische Aufsicht hat sich geäußert. Ein paar Wortmeldungen gab es dann aber doch – von kirchenrechtlich-nüchtern bis gewerkschaftlich-kampfeslustig.
(Bildquelle: Ellen Wuibaux/Council of Europe)Weiterlesen →
Art. 57 Abs. 1 lit. b) DSGVO zählt die Sensibilisierung und Aufklärung über Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung zu den Aufgaben der Aufsichtsbehörden – und zwar unter besonderer Beachtung spezifischer Maßnahmen für Kinder. Der Bundesdatenschutzbeauftragte hat sich dieser Aufgabe angenommen: Mit zwei Pixi-Büchern für größere und kleinere Kinder.
»Das ist privat!« ist das Pixi-Buch des LfDI für die kleineren Kinder.
Die Bücher waren ein großer Erfolg, die erste Auflage schnell vergriffen – ich konnte mir beide Bücher rechtzeitig sichern und das für kleinere Kinder einem ersten Praxistest unterziehen.
Ausgabe 27 (Heft 2), 2021 der Zeitschrift »Kirche und Recht«. (Bildquelle: Berliner Wissenschaftsverlag)
Rüdiger Althaus schreibt über die neue DBK-Personalaktenordnung, Steffen Pau und Stephanie Melzow vom KDSZ Dortmund über das Auskunftsrecht nach § 17 KDG in der aufsichtsrechtlichen Praxis und Bernhard Fessler über erste Erfahrungen aus dem katholischen Datenschutzgericht, dazu komme eine Rezension von Martina Tollkühns kanonistischer Dissertation über Datenschutz in Beschäftigungsverhältnissen.
Social-Media-Management ist der spannendste Job in einer Behörde – dass die beiden Autor*innen von »Social Media in Behörden«(Affiliated Link) davon überzeugt sind, merkt man dem Buch an: Die über 400 Seiten lesen sich leicht und machen Lust, selbst gute dialogische Social-Media-Arbeit zu machen. Die eigentliche Zielgruppe sind Behörden – da haben Christiane Germann, die selbst 15 Jahre lang Beamtin war und in verschiedenen Bundesbehörden für Social-Media-Management zuständig war und heute die Agentur und das gleichnamige Blog Amtzweinull betreibt, und Wolfgang Ainetter, der als Kommunikationschef im Verkehrsministerium das »Neuigkeitenzimmer« aufgebaut hat, viel Erfahrung und einen hervorragenden Überblick über typische Probleme, kommunikative Herausforderungen und best-practice-Lösungen.
Interessant ist das Handbuch aber nicht nur für staatliche Behörden. Die Diagnose, dass viele Behörden recht analoge Leitungen haben, dass hierarchische, bürokratische und traditionelle Organisationen sich oft schwertun mit der Geschwindigkeit ebenenübergreifender Kommunikation, trifft eben nicht nur auf Behörden zu – gerade für kirchliche Kommunikation, die oft in sehr behördenartigen Strukturen stattfindet, finden sich einige wertvolle Impulse. (Und weil dieses Buch auch in die Handbibliothek von Kommunikationsabteilungen von Bistümern und Landeskirchen gehört, wird es trotz wenig Datenschutzbezug hier besprochen.)
Influencer-Recht ist dank der lange erwarteten BGH-Urteile zur Werbekennzeichnung vom 9. September gerade wieder prominent in den Medien. Diese (gar nicht mal so klare) Klarstellung konnten Michael Terhaag und Christian Schwarz in ihrem im Sommer erschienenen Rechtshandbuch »Influencer-Marketing«(Affiliate Link) gerade nicht mehr berücksichtigen – die jüngsten Literaturangaben beziehen sich auf den Sommer 2021.
In zehn großen Abschnitten widmet sich das Handbuch der ganzen Bandbreite von Rechtsgbieten, die für Influencer relevant sind – bis hin zur Vertragsgestaltung und der Künstlersozialkasse. Und natürlich gibt es auch ein Datenschutzkapitel.
Benjamin Weller legt mit »Kirchliches Arbeitsrecht« einen mit nicht einmal 300 Seiten kompakten und doch erstaunlich umfassenden Übersichtskommentar über einige Rechtsfelder vor: Individual- und Kollektivarbeitsrecht, Rechtsschutz sowie Beschäftigtendatenschutz, jeweils mit vergleichendem Blick auf die staatlichen, evangelischen und katholischen Regelwerke.
Der Abschnitt zum Datenschutz leistet dabei weit mehr, als einfach nur die (wenigen) spezifischen Regeln zum Beschäftigtendatenschutz zu erläutern – das wäre angesichts der sehr kompakten Regelungen von § 49 DSG-EKD und § 53 KDG auch nur ein kleiner Ausschnitt. Stattdessen beginnt das Kapitel mit einem Überblick über die beiden kirchlichen Gesetze im Vergleich mit der DSGVO. Auf gut 40 Seiten gelingt Weller eine umfassende und lesbare Einführung ins Datenschutzrecht und seiner Grundlagen.