Die EKD-Datenschutzaufsicht konsolidiert sich weiter: Die 12. Tagung der Landessynode der Nordkirche hat am Donnerstag in erster Lesung einstimmig ein »Kirchengesetz zur Übertragung der Datenschutzaufsicht« an den BfD EKD beschlossen; die endgültige Verabschiedung bei der zweiten Lesung am Samstag dürfte damit nur noch eine Formalität sein. Die Argumente waren für die Synodalen schlagend: eine schlankere und günstigere Verwaltung, dazu Synergieeffekte, die eine angemessene Beaufsichtigung vor allem der diakonischen Einrichtungen ermöglicht. Redebedarf in der Aussprache gab es nicht.
![Blick ins Plenum der Landessynode der Nordkirche, September 2020](https://artikel91.eu/wp-content/uploads/2021/11/csm_LS_September2020_Plenum_c_Susanne-Huebner_c4ea7b2265-1024x576.jpg)
Dass es solche Bestrebungen gibt, war bekannt – im jüngsten Tätigkeitsbericht des BfD EKD hieß es, dass »weitere Gliedkirchen und diakonische Landesverbände« Interesse haben, die Datenschutzaufsicht »in absehbarer Zeit« auf die EKD zu übertragen. Bisher war das lediglich von der Landeskirche der Pfalz bekannt, wo es ebenfalls im Tätigkeitsbericht angekündigt wurde. Noch im Juni hatte die Pressestelle der Nordkirche auf Anfrage mitgeteilt, es gebe »aktuell […] in der Nordkirche keine konkreten Pläne, die Datenschutzaufsicht auf die EKD zu übertragen« – was nicht der Wahrheit entsprach, wie aus dem Synodenantrag nun hervorging.
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