Schlagwort-Archive: Beschwerde

Fristen, Tote und Kleine – Wochenrückblick KW 28/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 28/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Haben MAVen ein datenschutzrechtliches Beschwerderecht?

Wer Betroffenenrechte wahrnimmt, darf deshalb nicht benachteiligt werden. Trotzdem mag es Fälle geben, in denen man sich gerade im Beschäftigungsverhältnis nicht selbst bei der Datenschutzaufsicht beschweren kann. Da liegt es nahe, bei der Mitarbeitervertretung um Hilfe zu bitten. Oder es gibt allgemeine Datenschutzmängel, die einzelne Betroffene nicht als Beschwerde einreichen können. Damit stellt sich die Frage: Darf sich eine MAV bei der Datenschutzaufsicht beschweren?

Zwei Männer schauen auf ein Smartphone, einer zeigt darauf.
(Bildquelle: Luis Villasmil auf Unsplash

Die einfache Antwort ist: Beschweren kann man sich immer. Nur ist eine Beschwerde noch lange keine Beschwerde im datenschutzrechtlichen Sinn. Ein Blick in die kirchlichen Datenschutzgesetze zeigt, welche Optionen MAVen und (nicht nur) Beschäftigte haben.

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EU-US-Datenschutzrahmen im Blick – Wochenrückblick KW 29/2023

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 29/2023
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)
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Datenschutzbeschwerden gegen Ackermann und Trier im Fall Weißenfels

Der Trierer Bischof Stephan Ackermann hat im März in einer Videokonferenz vor Bistumsmitarbeitenden das Pseudonym der als Karin Weißenfels bekannten Missbrauchsbetroffenen aufgelöst – und zwar laut Teilnehmenden des Treffens absichtlich und mit Ansage. Schon im April wurde von verschiedenen Medien berichtet, dass der Bischof eine Unterlassungserklärung unterzeichnet habe. Das Bistum teilte mit, dass Ackermann Weißenfels um Entschuldigung gebeten habe.

Bischof Stephan Ackermann
Stephan Ackermann ist Bischof von Trier. Von 2010 bis Ende September 2022 war er Missbrauchsbeauftragter der Deutschen Bischofskonferenz. (Bildquelle: Pressefoto Bistum Trier)

Durch die Berichterstattung der Süddeutschen Zeitung wurde vor knapp einem Monat bekannt, dass auch die zuständige kirchliche Datenschutzaufsicht mit dem Fall befasst ist. Worum es dabei genau geht, haben Karin Weißenfels und ihr Anwalt Oliver Stegmann auf Anfrage genauer erläutert. Das Bistum Trier wollte sich auf Anfrage nicht zur hier geschilderten Darstellung äußern. Die zuständige Datenschutzaufsicht, das Katholische Datenschutzzentrum Frankfurt am Main, teilte auf Anfrage mit, dass man sich grundsätzlich nicht zu laufenden Verfahren äußere, betonte aber, dass jedes anhängige Verfahren ohne Ansehen der Person nach den rechtlichen Vorgaben bearbeitet werde.

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Pragmatismusschub dank Corona bei der KDSA Ost – Tätigkeitsbericht 2020

Von der Katholischen Datenschutzaufsicht Ost kommt traditionell der schnellste und der politischste der Tätigkeitsberichte der Diözesandatenschutzbeauftragten – so auch dieses Jahr. Programmatisch stellt Matthias Ullrich seinem diesjährigen Bericht ein Zitat der Schriftstellerin und brandenburgischen Verfassungsrichterin Juli Zehn voran: »Ein observierter Mensch ist nicht frei.«

Cover des Tätigkeitsberichts der KDSA Ost 2019
Symbolbild Tätigkeitsbericht der KDSA Ost

Im letzten Jahr habe ich den politischen Teil deutlich kritisiert, als Öffentlichkeitsarbeit mit Fotos in den Kontext sexualisierter Gewalt gestellt wurden. Dieses Jahr kommt so etwas nicht vor – der Bericht spart trotzdem nicht mit klaren politischen Ansagen. Und viele praxisrelevante Tipps und Checklisten sind auch dabei.

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Bei der Kirchensteuer hört der Datenschutz auf – Wochenrückblick KW 41

In Berlin machen sich die Kirchen nicht viele Freund*innen mit ihrem Vorgehen beim Kirchensteuereinzug. Das Institut für Weltanschauungsrecht (ifw) der Giordano-Bruno-Stiftung hat es schon lange auf die von ihm als »Rasterfahndung« bezeichnete Recherchepraxis der Kirchensteuerstellen abgesehen, die trotz ihrer Ansiedelung im Finanzamt kirchliche Stellen sind. Ein Hebel gegen diese Praxis (die man auch aus kirchlichem Blickwinkel kritisieren kann, wie ich letztes Jahr kommentierte) ist das Datenschutzrecht: Alexander Roßnagel sieht in einem Gutachten das Vorgehen als datenschutzwidrig an – auch auf kirchliches Datenschutzrecht könne sich die nötige Datenübermittlung nicht stützen: die Erhebung der Kirchensteuer sei staatliche, nicht innerkirchliche Aufgabe, und daher müsse sich die gesetzliche Erlaubnis zur Datenerhebung aus staatlichem Datenschutzrecht ergeben, argumentiert er. Die Forderungen des ifw sind klar: keine kirchlichen Kirchensteuerstellen in den Finanzämtern, und im Idealfall keine Kirchensteuererhebung durch den Staat. Entweltlichung, ick hör dir trapsen.

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