Wo klagt man gegen Bescheide der Datenschutzaufsicht von Jehovas Zeugen? Eine eigene Gerichtsbarkeit hat die Religionsgemeinschaft nicht. Und trotzdem hat vor zwei Jahren das VG Berlin entschieden, dass es nicht zuständig ist. Woher dann der von der DSGVO geforderte wirksame gerichtliche Rechtsbehelf kommen soll, blieb offen.

Jetzt hat wieder das VG Berlin über diese Frage entschieden: Eine andere Kammer kam zu einem ganz anderen Ergebnis – mit womöglich weitreichenden Folgen für das schon lange umkämpfte Datenschutzrecht von Jehovas Zeugen. (VG Berlin, Urteil vom 17. Juni 2026 – 42 K 25/25, nicht rechtskräftig)
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