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Kein Brief von Bischof Gebhard – Wochenrückblick KW 7/2022

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Aus der Rubrik »was der Datenschutz alles verhindert« dieses Mal der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst im Interview mit der Südwest-Presse: »Wir hatten im Januar erheblich mehr Kirchenaustritte als in den Jahren zuvor. Das ist außerordentlich schmerzlich. In früheren Wellen habe ich mit den Ausgetretenen Kontakt aufgenommen und sie zu Gesprächen eingeladen. Ob ich das noch einmal machen kann, weiß ich nicht. Dem steht heute der Datenschutz entgegen.« Warum ein einmaliges Anschreiben nicht datenschutzrechtlich abzubilden sein soll, wird nicht ausgeführt – selbst wenn man vertritt, dass die Daten gar nicht im Ordinariat landen dürfen, wäre doch zumindest eine Beilage zum Schreiben vom Pfarrer möglich.

Nun hat sich auch die KDSA Nord zu Impf- und Genesenennachweisen geäußert – allerdings nicht so umfassend wie der BfD EKD, sondern nur mit Blick auf die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, und auch nicht so konkret. Immerhin wird festgehalten, dass aus der Pflicht zur Vorlage der Serostatusdokumentation nicht auch folgt, dass von den vorgelegten Dokumenten Kopien gefertigt werden dürfen. Eine so klare Äußerung wie beim evangelischen Kollegen, dass bei den anzufertigenden Dokumentationen nicht der Serostatus selbst erfasst werden darf, sondern nur die Information darüber, fehlt allerdings.

In den USA haben sich mehrere Dutzend Vertreter*innen verschiedenster Religionen und Konfessionen in einem Offenen Brief an Mark Zuckerberg gewandt und ein endgültiges Aus für die Pläne gefordert, ein Instagram für Kinder zu entwickeln. Für katholisch.de habe ich mit dem Mainzer Medienpädagogen Andreas Büsch und der Frankfurter Religionspädagogin Viera Pirker darüber gesprochen – die finden kleine Kinder auf Social Media zwar auch nicht nur erstrebenswert, legen aber einen deutlich differenzierteren Ansatz als der Offene Brief an den Tag.

Buzzfeed News hat mehrere Gebets-Apps untersucht – und die Ergebnisse sind ernüchternd, aber kaum überraschend: »Nothing Sacred: These Apps Reserve The Right To Sell Your Prayers« Neben den erwartbaren intransparenten Datenweitergaben an Dritte zur Monetarisierung wird auch dieses Detail erwähnt: »At least one government has taken an interest in prayer app data, too — the US military bought extensive location data mined from Muslim prayer apps back in 2020 for use in special forces operations.«

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JIM-Studie 2021: Jugendliche fühlen sich auf Plattformen sicher

Der Medienpädagogische Forschungsverbund Südwest hat am Dienstag die neue JIM-Studie 2021 veröffentlicht. »JIM« steht für Jugend, Information, Medien. Die Studie ist eine der wichtigsten Jugendstudien in Deutschland und erhebt die Mediennutzung von Jugendlichen von 12–19 Jahren quantitativ.

Das Cover der aktuellen JIM-Studie zeigt ein Netzwerk aus Mediensymbolen: Controller einer Konsole, Kopfhörer, Kamera, Lupe.
Titelseite der aktuellen JIM-Studie (Bildquelle: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs)

Erstmals seit 2015 werden wieder Einstellungen zu Datenschutz dargestellt: »Im Rahmen der JIM-Studie 2021 wurde den Jugendlichen daher die Frage gestellt, wie sicher sie sich auf den unterschiedlichen Plattformen in Bezug auf den Schutz ihrer Daten fühlen«, heißt es. Die Ergebnisse sind überraschend – und zeigen vor allem noch mehr Forschungsbedarf auf.

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Facebook-Verbot mit Schonfrist: Bayerns DDSB zu Schrems II

Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Jupp Joachimski hat sich Zeit genommen: Mehr als ein Vierteljahr nach dem Schrems-II-Urteil äußert er sich zu seinem Umgang mit dem Aus fürs Privacy Shield. Das Warten hat sich gelohnt: Das schon in der Woche nach dem Urteil veröffentlichte Prüfschema aus NRW und dem Nordosten half in der Praxis nicht viel weiter, hier gibt es etwas mehr Konkretes.

Joachimski legt nun eine Aufstellung von Einschätzungen vor, aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen Datenarten – und er gibt (nach ersten Äußerungen im Tätigkeitsbericht) auch einen Ausblick, wie er selbst vorgehen wird. Grundsätzlich und der herrschenden Meinung entsprechend weist Joachimski darauf hin, dass explizit zwar nur Privacy Shield gekippt wurde, dass aber auch die Standardvertragsklauseln nach dem Urteil auf tönernen Füßen stehen, vor allem wegen des CLOUD Acts. Entgegen der herrschenden Meinung (aber mit der herrschenden Praxis) will er aber Übergangsfristen gewähren – mit einem Corona-Bonus. Weil es eh nicht anders geht: »Ein fahrender Zug hat auch einen gehörigen Bremsweg.«

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