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Facebook-Verbot mit Schonfrist: Bayerns DDSB zu Schrems II

Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Jupp Joachimski hat sich Zeit genommen: Mehr als ein Vierteljahr nach dem Schrems-II-Urteil äußert er sich zu seinem Umgang mit dem Aus fürs Privacy Shield. Das Warten hat sich gelohnt: Das schon in der Woche nach dem Urteil veröffentlichte Prüfschema aus NRW und dem Nordosten half in der Praxis nicht viel weiter, hier gibt es etwas mehr Konkretes.

Joachimski legt nun eine Aufstellung von Einschätzungen vor, aufgeschlüsselt nach unterschiedlichen Datenarten – und er gibt (nach ersten Äußerungen im Tätigkeitsbericht) auch einen Ausblick, wie er selbst vorgehen wird. Grundsätzlich und der herrschenden Meinung entsprechend weist Joachimski darauf hin, dass explizit zwar nur Privacy Shield gekippt wurde, dass aber auch die Standardvertragsklauseln nach dem Urteil auf tönernen Füßen stehen, vor allem wegen des CLOUD Acts. Entgegen der herrschenden Meinung (aber mit der herrschenden Praxis) will er aber Übergangsfristen gewähren – mit einem Corona-Bonus. Weil es eh nicht anders geht: »Ein fahrender Zug hat auch einen gehörigen Bremsweg.«

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