Schlagwort-Archive: Biometrie

DSG-EKD amtlich geändert – Wochenrückblick KW 50/2022

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Das DSG-EKD ist nun amtlich geändert: Am Donnerstag veröffentlichte die EKD das Änderungsgesetz im Amtsblatt. (Was sich ändert, stand auch schon mal hier. Spoiler: Nichts Spektakuläres.)

Am Mittwoch fand (wahrscheinlich) das zweite Treffen der Datenschutzkonferenz mit den spezifischen Aufsichten für dieses Jahr statt. Den Termin hatte ich im Sommer mit einer IFG-Anfrage herausgefunden, das Protokoll wird dann wieder per Informationsfreiheitsgesetz zu befreien sein – wie jedes Mal. Auch ohne Transparenzgesetz könnte die DSK die Informationen auch einfach immer von vornherein veröffentlichen.

Zum Ende seiner Amtszeit legt der Gemeinsame Rundfunkdatenschutzbeauftragte von BR, SR, WDR, Deutschlandradio und ZDF einen Abschlussbericht vor. Darin geht er auch noch einmal auf die mangelnde Beteiligung der spezifischen Aufsichten ander Datenschutzkonferenz ein (Rn. 28f.), die er bereits zuvor in einem Positionspapier thematisiert hatte. Konkrete Verabredungen gebe es noch nicht. »Ziel sollte es sein, den nach Auffassung aller Beteiligten bislang unbefriedigenden retrospektiven Austausch durch ein Verfahren zu ersetzen, das eine frühzeitige wechselseitige Information und gegebenenfalls gemeinsame Positionierungen ermöglicht«, so der Rundfunkdatenschutzbeauftragte.

In der aktuellen ZMV befasst sich Matthias Ullrich, der Diözesandatenschutzbeauftragte der Ost-Bistümer und Autor des hier schon besprochenen Buchs »Beschäftigtendatenschutz der katholischen Kirche« mit betrieblichen Datenschutzbeauftragten im staatlichen und kirchlichen Recht. Gewohnt gelungen ist dabei die Verknüpfung von arbeits- und datenschutzrechtlicher Expertise, die auf einige Fragen abhebt, die aus dem Datenschutzrecht allein nicht zu beantworten sind, etwa zur Bestellung (nach Ansicht Ullrichs nicht durch einseitige Übertragung, sondern in der Regel durch eine Arbeitsvertragsänderung vorzunehmen), Probezeit (nicht zulässig, da Anforderungen von Tag 1 an sicher erfüllt sein müssen) sowie Befristung des Amts (in § 36 Abs. 5 KDG und § 36 Abs. 3 DSG-EKD geregelt) und der Stelle (nicht geregelt). Ullricht ist einer Befristung der Stelle zum Unterlaufen der gesetzlichen Mindestbenennungsfristen gegenüber kritisch: »In solchen Fällen ist das befristete Arbeitsverhältnis deshalb aus datenschutzrechtlicher Sicht bei der Benennung zu entfristen oder zumindest auf die Mindestbenennungsdauer für betriebliche Datenschutzbeauftragte zu verlängern.« Im Ergebnis führt das dazu, dass Datenschutzbeauftragte aus Sicht des Datenschutzrechts regelmäßig nicht sachgrundlos befristet beschäftigt werden können – im katholischen Arbeitsrecht ist die maximale sachgrundlose Befristung auf 14 Monate festgelegt, im evangelischen Bereich gilt die gesetzliche Höchstdauer von zwei Jahren.

Die russisch-orthodoxe Kirche hat man nicht als erstes auf dem Zettel, wenn es um grund- und menschenrechtsorientierte Sozialverkündigung geht. Patriarch Kyrill hat sich nun zu biometrischen Datenbanken geäußert: »Die Kirche stimmt den den Experten zu, die darauf hinweisen, dass jede Datenbank mit personenbezogenen Daten, einschließlich biometrischer Daten, nicht vollständig vor Lecks geschützt werden kann. Die Risiken von biometrischer Datenlecks sind aufgrund der Neuartigkeit der Technologie noch nicht vollständig bekannt.« Daher stehe die Kirche für das »grundsätzliche und bedingungslose Recht der Bürger, die biometrische Identifizierung abzulehnen, mit absoluten Garantien der Nicht-Diskriminierung im Falle einer solchen Entscheidung«.

Weiterlesen

Art.-9-Gründe – Wochenrückblick KW 38/2022

Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.

Am Montag haben sich die Unabhängigen Aufarbeitungskommissionen der Bistümer getroffen. Laut Pressemitteilung der Bischofskonferenz standen auch datenschutzrechtliche Fragen auf der Tagesordnung – weiter ins Detail ging es nicht. Eine Herausforderung dürften die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen zur Aktenweitergabe an die Kommissionen sein – die wurden bislang nicht in allen Bistümern geschaffen.

Die Caritas München geht nicht auf die Forderungen ihrer Erpresser ein: Lösegeld werde nach dem Verschlüsselungsangriff nicht gezahlt, betonte der Caritasdirektor Hermann Sollfrank am Montag. Auf Grundlage der vorhandenen Backups soll eine neue IT-Infrastruktur aufgebaut werden.

Das Whitepaper zu Microsoft 365 in Kirche und Wohlfahrt von Althammer & Kill und der SoCura ist in einer zweiten Auflage erschienen. Neben einer Neustrukturierung entlang des Lebenszyklus von MS 365 geht es vor allem auf rechtliche Neuerungen wie die neue Standarddatenschutzklauseln, Transfer Impact Assessment, Videosprechstunde und Telemedizin ein und nimmt einen Abgleich mit neuen Gesetzen aus den Bereichen Telekomunikation und Telemedien vor.

In eigener Sache: Das Webinar zu Besonderheiten im Bereich des kirchlichen Engagements musste leider aus Art.-9-Gründen entfallen. Ein Nachholtermin ist für Anfang Oktober geplant.

Weiterlesen

EU-Bischöfe fordern Datenschutz bei der KI-Regulierung

Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) hat sich an der Konsultation zu einem EU-Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz beteiligt. Die Bischöfe fordern dabei allgemein einen sozialethischen Diskurs und die systematische Beteiligung von Religionsgemeinschaften ein. Die Regulierung von KI müsse sich am Gemeinwohl orientieren. In der schon im Juni eingereichten Stellungnahme werden in diesem Kontext auch Forderungen zum Datenschutz gestellt.

Photo by Franck V. on Unsplash

Die COMECE sieht Positionen mit Sorge, die eine weitreichende Flexibilität bei der Anwendung der DSGVO auf KI-Anwendungen fordern. Stattdessen macht sie die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 DSGVO stark, insbesondere Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz; Datenminimierung; Integrität und Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 1 litt. a), c), f) und Abs. 2 DSGVO).

Weiterlesen