Die Kommission der Bischofskonferenzen der Europäischen Gemeinschaft (COMECE) hat sich an der Konsultation zu einem EU-Weißbuch zu Künstlicher Intelligenz beteiligt. Die Bischöfe fordern dabei allgemein einen sozialethischen Diskurs und die systematische Beteiligung von Religionsgemeinschaften ein. Die Regulierung von KI müsse sich am Gemeinwohl orientieren. In der schon im Juni eingereichten Stellungnahme werden in diesem Kontext auch Forderungen zum Datenschutz gestellt.
Die COMECE sieht Positionen mit Sorge, die eine weitreichende Flexibilität bei der Anwendung der DSGVO auf KI-Anwendungen fordern. Stattdessen macht sie die Grundsätze für die Verarbeitung personenbezogener Daten aus Art. 5 DSGVO stark, insbesondere Rechtmäßigkeit, Verarbeitung nach Treu und Glauben, Transparenz; Datenminimierung; Integrität und Vertraulichkeit und Rechenschaftspflicht (Art. 5 Abs. 1 litt. a), c), f) und Abs. 2 DSGVO).
Sie verweist zudem auf die Norm zu automatisierten Entscheidungen und Profiling (Art. 22 DSGVO): »Mit Blick auf das Profiling von Daten, die sich auf die Religion einer Person beziehen, möchten wir betonen, dass dies gleichermaßen alle Gläubige betrifft, unabhängig davon, ob er oder sie zu einer ›Mehrheit‹ oder ›Minderheit‹ gehört. Daher können einschlägige Überlegungen nicht auf Minderheiten beschränkt werden.« Besonders bei Gesichtserkennungstechniken soll ein Fokus auf eine strenge Anwendung der DSGVO gelegt werden. Zudem wünscht sich die Kommission EU-Richtlinien zu biometrischen Identifikationssystemen.
Die Digitalisierungspolitik der COMECE legt besonderes Augenmerk auf die menschliche Kontrollierbarkeit bei automatisierten Systemen. Das sei auch wichtig »bei der Gewährleistung eines kohärenten und konformen Ansatzes, wenn es um die Aufrechterhaltung eines hohen Datenschutzniveaus geht«.