Schlagwortarchiv: Gemeinsame Datenschutzaufsicht der bayerischen (Erz-) Diözesen

So datensparsam kann Rückverfolgbarkeit sein – Wochenrückblick KW 37

Datensparsam und hilfreich gegen Schlangestehen vor dem Gottesdienst: Das Rückverfolgbarkeitsformular, das seit 1. September in St. Petrus Bonn im Einsatz ist.

Man freut sich doch gelegentlich auch über die kleinen Dinge: Unsinnige Rechtsgrundlagen und zweifelhafte, weil allzu öffentliche Listen-Lösungen bei der Rückverfolgbarkeit von Veranstaltungen und Restaurantbesuchen gibt es immer noch viel zu viele. Umso schöner, wenn eine Pfarrei wie St. Petrus in Bonn nach Wochen, in denen beim Anstehen einsehbare Listen durch Freiwillige geführt wurden, jetzt auf eine einfache, clevere datensparsame und schlangenvermeidende Lösung umgestellt wurde: Formulare, die schon zu Hause ausgefüllt werden können und in eine verschlossene Box geworfen werden. Noch eine schöne Lowtech-Variante hat Winfrid Veil gesehen. (Wie’s auch mit den korrekten Informationen geht, stand hier schon im Blog.)

Aus Bayern gibt es Neues – und zwar nichts Neues: Mittlerweile verdichten sich die Zeichen, dass der Diözesandatenschutzbeauftragte auch nach seinem offiziellen Dienstende in Verlängerung geht, bis ein Nachfolger gefunden ist. Man erzählt sich, dass es daran liegen könnte, dass man wieder keinen Kirchen-Insider berufen soll, was in Bayern Tradition hat – vor Jupp Joachimski waren bereits ein ehemaliger Polizeipräsident und ein anderer ehemaliger Richter in vergleichbaren Positionen in Bayern tätig.

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Epochenwechsel in Bayern – Wochenrückblick KW 35

Seit dieser Woche sind alle veröffentlichten Tätigkeitsberichte der kirchlichen Datenschutzaufsichten für 2019 hier im Blog besprochen: die Orden, der Nordwesten und der Osten. Es fehlen Bayern, Südwest und NRW. (Der EKD-Bericht erschien bisher im zweijährigen Turnus, den § 41 DSG-EKD mindestens vorschreibt. Der nächste turnusgemäße wäre dann für 2021 für 19/20 zu erwarten.) Bei meinen Recherchen wurde für das ungewöhnlich späte Erscheinen in der Regel die Corona-Krise angeführt: Wenn sonst im Büro geschrieben wird, war dieses Jahr (hoffentlich rechtskonformes) Homeoffice zu organisieren.

NRW und Südwest haben mir jeweils »nach der Sommerpause« und »im Herbst« fürs Erscheinen angekündigt. In Bayern gibt es noch einen besonderen Grund für die Verspätung: Zum 30. September endet das Mandat des Diözesandatenschutzbeauftragten Jupp Joachimski, zu diesem Datum will er auch seinen Bericht für 2019 und die ersten drei Quartale von 2020 vorlegen. Ein Nachfolger steht noch nicht fest – jedenfalls ist keiner bekannt. Mit Joachimski verlässt der einzige unter den fünf Diözesandatenschutzbeauftragten das Amt, der nicht aus dem Bereich Verwaltung und Compliance kommt, sondern früher Richter war. Seine Äußerungen – etwa zur Anwendbarkeit der Kriterien des Kunsturhebergesetzes, um Fotoveröffentlichungen ohne Rechtsgrundlage Einwilligung zu ermöglichen – zeugten von einer Sensibilität für die Abwägung von Grundrechten, die nicht alle seine Kolleg*innen an den Tag legen.

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