Schlagwort-Archiv: Gottesdienste

Livestreams von Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen nach DSG-EKD und KDG

Livestreams von kirchlichen Veranstaltungen sind seit Corona nicht mehr wegzudenken. Die Pandemie war auch hier ein Digitalisierungstreiber. Der rechtliche Rahmen dafür musste teilweise erst geschaffen werden: Während im evangelischen Datenschutzrecht rechtzeitig eine Streaming-Norm aufgenommen wurde, kam die katholische erst, als die Corona-Streaming-Hochphase schon lange vorbei war.

Ein Gottesdienst wird gestreamt – Blick durch den Kontrollmonitor einer Videokamera
(Foto von Jay-Pee Peña 🇵🇭 auf Unsplash)

Kirchliche Einrichtungen, die Gottesdienste und Veranstaltungen übertragen wollen, sollten sich die jeweils einschlägigen Normen genau anschauen – und nicht glauben, dass der Stream mit dem jeweils einen Paragraphen schon komplett geregelt ist.

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Einige Eigenheiten – Tätigkeitsbericht des BfD EKD 2019/2020

Der Beauftragte für den Datenschutz der EKD hat seinen Bericht für 2019 und 2020 vorgelegt – der erste, der komplett in den Geltungsbereich des neuen Datenschutzrechts fällt. Mit 64 Seiten ist er für zwei Jahre und eine Zuständigkeit für fast die komplette EKD doch recht kompakt. Dennoch gibt es darin einiges Interessantes über den Datenschutz in der evangelischen Kirche zu erfahren – und viel über die Eigenheiten des von der DSGVO besonders stark abweichenden DSG-EKD.

Die stellvertretende Vorsitzende des Rates der EKD Dr. h.c. Annette Kurschus (links) und der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob (rechts) bei der Übergabe des Berichts. (Bildquelle: BfD EKD)
Die stellvertretende Vorsitzende des Rates der EKD Dr. h.c. Annette Kurschus (links) und der Beauftragte für den Datenschutz der EKD Michael Jacob (rechts) bei der Übergabe des Berichts. (Bildquelle: BfD EKD)

Natürlich kommt auch der BfD EKD nicht ohne eine Betonung der Relevanz seines Feldes aus – Bonuspunkte sammelt er dadurch, dass er nicht das abgelutschte Bonmot vom Schutz der Menschen, nicht der Daten verwendet. Bei ihm ist es so formuliert: »Auch in Zeiten der Corona-Pandemie brauchen wir in Staat und Kirche einen grundrechtebasierten Datenschutz! Das ›Datenschutzgrundrecht‹ hat sich stets als ein verlässlicher Partner an der Seite der Menschen erwiesen.«

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Rechtskonforme Rückverfolgbarkeit von Gottesdiensten – gar nicht so einfach

Zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist die Rückverfolgbarkeit der Mitfeiernden bei Gottesdiensten ein wichtiges Element – das allerdings auch datenschutzkonform umgesetzt werden muss. In Nordrhein-Westfalen wurde die entsprechende Anforderung erst sehr spät (und für die katholische Kirche überraschend) in die ab 30. Mai geltende Corona-Schutzverordnung aufgenommen, Wochen, nachdem die öffentlichen Gottesdienste wieder aufgenommen wurden.

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