30fach gesetzt – Wochenrückblick KW 19/2026

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 19/2026
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Und noch ein KDG in Oldenburg

Wie viele katholischen Gesetze über den kirchlichen Datenschutz gibt es eigentlich? Bisher dachte ich: 29 – 27 Diözesen, der Militärbischof und der VDD. Nun weiß ich: Es sind 30. Im Bischöflichen Offizialat Vechta, also dem Oldenburger Teil des Bistums Münster, hat der Offizial ein eigenes KDG und eine eigene KDG-DVO erlassen. Die beiden Normen unterscheiden sich nur in der Terminologie: Aus »Diözese« sowie »Diözesanbischof« und »Generalvikar« wird jeweils »Oldenburgischer Teil der Diözese« und »bischöflicher Offizial«, aus dem »Diözesancaritasverband« der »Landescaritasverband«. Das Oldenburger KDG ist keine neue Erfindung; schon zuvor gab es ein eigenes KDG mit entsprechenden Abweichungen, das aber (zumindest mir) nicht präsent war.

Die Änderungsgesetze für das Oldenburger KDG und die Oldenburger KDG-DVO setzen das Inkrafttreten auf den 1. März 2026 fest, also zwei Monate rückwirkend. Jetzt dürfte wirklich überall abseits der Orden päpstlichen Rechts das neue katholische Datenschutzrecht gelten – aber wer weiß, vielleicht versteckt sich irgendwo noch ein 31. KDG.

Praktisches und Programmatisches zu KI

Bei katholisch.de hat Verena Kriest vom medienkompetenz CONNECT sieben Praxistipps zum Umgang mit KI in der Kirche veröffentlicht. Die Tipps sind gut geeignet, um die eigene KI-Strategie zu entwickeln. Anlass für die Veröffentlichung ist die KI-Challenge, bei der medienkompetenz CONNECT eine Schulungsreihe anbietet. (Ich bin auch beteiligt und gestalte die Abend-Veranstaltung zum Thema KI-Verordnung – weitere Details stehen unten.)

Die Zeit hat unterdessen mit dem Franziskaner Paolo Benanti gesprochen, der den Papstzu KI berät (und damit wohl auch bei der für 15. Mai erwarteten ersten Enzyklika Leos XIV.). Im Interview erzählt er einiges dazu, wie Papst Leo beim Thema KI denkt:

»Papst Leo blickt positiv auf die KI, weil sie etwas ist, was der Mensch erschaffen hat. Das Problem ist, wie der Mensch sie einsetzt. Als die ersten Vertreter unserer Spezies eine Keule in die Hand nahmen – waren das Werkzeuge oder Waffen? Auch KI kann ein tolles Werkzeug sein, aber leider kennt die menschliche Fantasie keine Grenzen, wenn es darum geht, mächtige Technologien in Waffen zu verwandeln. […] In der Bibel gibt es bei den Propheten Jesaja und Micha die berühmte Verheißung, dass die Völker und Nationen »ihre Schwerter zu Pflugscharen umschmieden« werden »und ihre Lanzen zu Winzermessern«. Das ist die Mission der Kirche auch bei der KI: eine Waffe in ein Werkzeug zu verwandeln.«

(Außerdem kurios: Christian content creators are outsourcing AI slop to gig workers on Fiverr.)

COMECE-Schwerpunkt Taufbuch vor dem EuGH

Die Kommission der europäischen Bischofskonferenzen COMECE informiert in ihrem aktuellen Newsletter über die inhaltlichen Schwerpunkte ihrer Arbeit in der nächsten Zeit. An erster Stelle steht Datenschutz: Das COMECE-Sekretariat habe in enger Abstimmung den Rechts- und Datenschutzexperten der Bischofskonferenzen begonnen, die nächsten Schritte mit Blick auf das Vorabentscheidungsverfahren beim EuGH zur Löschung aus Taufbüchern auszuarbeiten. Nähere Details sind noch nicht bekannt.

Etwas mehr steht zur COMECE-Eingabe beim Beteiligungsverfahren zur Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste: insbesondere habe man sich auf die Themen Schutz von Minderjährigen, religiöse Programme und Dienste, Aufstachelung zu Gewalt und Hass, kulturelle Vielfalt und Bekämpfung von Desinformation konzentriert.

Kirchengemeinderatsprotokoll-Entscheidung analysiert

Die Ablehnung der Verfassungsbeschwerde gegen das BAG-Urteil zum Einsicht einer ehemaligen Beschäftigten in ein Kirchengemeinderatsprotokoll wurde hier schon ausführlich besprochen. In der aktuellen Ausgabe der Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in kirchlichen Unternehmen (ZAT 2026, 58) bespricht die Freiburger Professorin für Recht im Sozial- und Gesundheitswesen Elisabeth Hartmeyer die Entscheidung und den Weg dahin. Sie hält sie für nachvollziehbar und zu begrüßen.

Hartmeyer sieht eine grundsätzliche Bedeutung: »Nun steht also fest, dass sich am Recht auf Einsichtnahme in die Personalakte nichts ändert, wenn es sich gegen einen kirchlichen Arbeitgeber richtet.« Es könne nicht zulasten Beschäftigter gehen, »dass die Arbeitgeberfunktion im Einzelfall durch ein Gremium ausgeübt wird, das aber dann gerade nicht in seiner Funktion als Kirche agiert, sondern schlichtweg als Arbeitgeber«.

Fax abgedreht in Freiburg

Zentrale IT-Systeme haben Vorteile. Im Erzbistum Freiburg wird wegen des Fax-Verbots in der neuen KDG-DVO jetzt die Fax-Funktion für Einrichtungen, die an die zentrale Cisco-Telefonanlage angeschlossen sind, zum 1. Juni abgeschaltet. Dann stellt sich die Frage, unter welchen Bedingungen doch noch gefaxt werden kann, erst gar nicht. (Oder Schattenfaxe kommen.)

In eigener Sache

  • Wer mit der KI-Challenge von medienkompetenz CONNECT KI-Kompetenz erwirbt, kann sich ab dem 4. Mai zu Online-Begleitveranstaltungen anmelden. Ich biete die Einheit zur EU-KI-Verordnung und KI-Richtlinien an, die am 13. Juli 2026, 18–19.30 Uhr stattfindet. Die Teilnahme an der KI-Challenge ist Voraussetzung für die Teilnahme an dem Workshop und ist kostenlos, ein Zertifikat ist bei Absolvierung des Kurses für 30 Euro Bearbeitungsgebühr zu erhalten.
  • Am Montag, 1. Juni 2026, ab 18.30 Uhr, finde die Social Bar Bonn zum Thema Datenschutzszene in Bonn statt. Referent*innen kommen von der Deutschen Gesellschaft für Datenschutz und der BfDI, und ich bin auch dabei. Die Teilnahme ist kostenlos und nur vor Ort, bitte vorher online anmelden.
  • Am Mittwoch, 10. Juni 2026, 18–19.30 Uhr, gebe ich in der Reihe »Datenschutz aktuell« der FernUni Hagen »Einblicke in das kirchliche Datenschutzrecht – Art. 91 DSGVO im Fokus«. Die Zugangsdaten werden noch veröffentlicht.

Auf Artikel 91

Aus der Welt

  • Und schon wieder LinkedIn: Zahlende Kund*innen sehen dort, wer das eigene Profil besucht hat. Damit hat noyb sehr clever einen Hebel für eine Beschwerde gefunden: »Es ist unklar, ob dieses Tracking von Besucher:innen überhaupt legal ist. Was jedoch klar ist: Wenn diese Daten im Rahmen einer Premiummitgliedschaft angezeigt werden, müssten sie auch im Rahmen eines Auskunftsbegehrens nach Artikel 15 DSGVO zugänglich sein.«

Kirchenamtliches

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