Was eigenes – Wochenrückblick KW 28/2022

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Das Interdiözesane Datenschutzgericht hat zwei neue Entscheidungen veröffentlicht. Wieder einmal geht es um Konflikte aus dem Arbeitsleben, und wieder sind sie in der Sache individuell sicher ärgerlich und belastend, tragen aber nicht übermäßig zur Rechtsentwicklung bei. Aber beide Entscheidungen haben doch auch über den Sachverhalt hinaus interessante Erwägungen: Die eine (IDSG 06/2021 vom 8. März 2022) zur Frage, wie Schadensersatz erstritten werden kann und was die Rolle der kirchlichen Datenschutzinstitutionen dabei ist, die andere (IDSG 19/2021 vom 25. April 2021) zur Frage, ob die kirchlichen Datenschutzgerichte unmittelbar can. 220 CIC prüfen können. Beide Entscheidungen werden hier in der kommenden Woche ausführlicher besprochen.

In der Besprechung des neuen Tätigkeitsberichts des DSBKD wurde schon auf eine Nebenbemerkung mit Sprengkraft verwiesen: »Für den allein kirchlichen Anwendungsbereich könnten die Kirchen eigene Aufsichtsbehörden mit einem je eigenen Regelungskatalog errichten«, heißt es dort. Die Argumentation: Die EU hat für vieles, was Religionsgemeinschaften tun, keine Regelungskompetenz, das kirchliche Datenschutzrecht agiert in diesem Bereich also auf Grundlage des deutschen Staatskirchenrecht mit entsprechend größeren Freiheiten. Folgt man dieser Rechtsauffassung (in diese Richtung argumentiert auch Gernot Sydow), eröffnete das sehr interessante Gestaltungsmöglichkeiten: Die Kirchen könnten sich entweder umfassende Datenschutzregelungen gleich ganz sparen oder wenigstens nur die umfassende Zuständigkeit der Aufsichten und sich darauf konzentrieren, nur wirklich Kirchenspezifisches zu regeln, etwa Kirchenbücher oder das Bischöfliche Geheimarchiv. Müsste man bei Kirchens allerdings auch wollen.

In Israel wird über koschere Handys gestritten – deutlich eingeschränkte Mobiltelefone in eigenen Nummernkreisen, mit denen die Charedim auch telefonisch unter sich bleiben wollen. Der dafür notwendige gesetzliche Rahmen wird von der Regierungskoalition deutlich beschnitten: »Smartphones have become a volatile issue in the Haredi, or ultra-Orthodox, community since April, when Israel’s communications minister made it easier for Haredi to use smartphones without the knowledge of their rabbis, raising tensions within the Haredi community and between them and the rest of Israeli society«, berichtet der Religion News Service in einer lesenswerten Reportage.

Auf Artikel 91

  • Mathias Lejeune analysiert bei CROnline den Entwurf für einen „American Data Privacy and Protection Act“ in den USA. Das Fazit fällt verhalten aus: »Der ADPPA-Entwurf, sofern er in einigen Monaten verabschiedet werden sollte, wäre ein großer Schritt in Richtung angemessenes Datenschutzniveau in den USA, könnte aber eine Angemessenheitsentscheidung der EU nach Art. 45 DSGVO wegen der überzogenen Anforderungen des EuGH aus den Schrems-Urteilen nicht ermöglichen.« Und Dirk Heckmann hat auch für die Schrems-II-Nachfolgeregelung keine große Hoffnung.
  • Der Europäische Datenschutzausschuss hat sich zu Datentransfers nach Russland positioniert – allerdings nicht allzu klar. Mit dem Ausscheiden aus dem Europarat sei noch nicht klar, was das für die europäische Datenschutzkonvention bedeutet, der Russland beigetreten ist. Überraschend ist dabei, wie handzahm sich der EDSA (gerade, wenn man die kompromisslose Haltung gegenüber den USA danebenlegt) gegenüber Russland zeigt und völlig sachfremde Kriterien wie »close economic and historic ties with Russia« zu berücksichtigen scheint. Nicht erwähnt wird die vom EDSA beauftragte und 2021 veröffentlichte Studie zu den Drittstaaten Indien, China und Russland, in denen Russland nicht sonderlich gut abschneidet.
  • Bei TikTok in Berlin gründet sich ein Betriebsrat, berichtet ver.di. Auslöser waren auch Datenschutzbedenken der Beschäftigten – und bei Golem erfährt man auch, dass die Regelung, dass bei digitalen Mitarbeitendenversammlungen auf den Teilnahmekreis geachtet werden muss, keineswegs rein akademisch ist: »Eine erste Betriebsversammlung sei im März 2021 aufgrund der Pandemie digital durchgeführt worden. Laut Informationen von Der Spiegel sollen dabei Personalverantwortliche teils unter falschen Namen teilgenommen haben.«
  • Wie gefährlich sind nach der Dobbs-Entscheidung jetzt Periodentracker in den USA? Kendra Albert, Maggie Delano und Emma Weil gehen der Frage nach: Fear, Uncertainty, and Period Trackers

Kirchenamtliches

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