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Nach Beanstandung durch Aufsicht: EKBO-Intranet auf dem Weg der Besserung

Bei der vom BfD EKD in seinem neuen Tätigkeitsbericht aufgrund umfangreicher Datenabfrage bei der Intranet-Registrierung bemängelten Landeskirche handelt es sich wie schon vermutet um die EKBO. Auf Anfrage bestätigte eine Sprecherin, dass man davon ausgehe, dass sich der Bericht auf ihre Landeskirche beziehe. Das EKBO-Intranet ist unter der URL info-gemeinsam.ekbo.de erreichbar. Eine Sprecherin der EKiR teilte dagegen mit, dass ihr – augenscheinlich auf derselben Software basierendes – Intranet nicht im Tätigkeitsbericht erwähnt wird.

Die Anmeldemaske des EKBO-Intranets auf einem Smartphone-Bildschirm. Deutlich ist zu erkennen, dass ein Geburtsdatum einzugeben ist.
Immer noch Pflicht: das Geburtsdatum
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Auskunft schlägt Einsicht – Wochenrückblick KW 6/2023

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Am vergangengen Freitag hat die Unabhängige Kommission für Anerkennungsleistungen ihren Tätigkeitsbericht für 2022 vorgestellt. Daraus geht hervor, dass bisher um die 50 Auskunftsersuchen nach § 17 KDG bearbeitet worden sind. »Diese resultierten nach Einschätzung der Geschäftsstelle in der Regel aus einer Unsicherheit der Betroffenen, ob ihre Antragsunterlagen der UKA jeweils vollständig vorlagen«, heißt es darin. Zuvor hatte die Deutsche Bischofskonferenz schon die Einführung eines Akteneinsichtsrechts für Betroffene angekündigt, die auf dieser Grundlage ihren Widerspruch gegen Entscheidungen der Kommission begründen wollen. Die Ordnung sieht aber lediglich ein Auskunftsrecht in die dem »Berichterstatter zur Vorbereitung seines Berichts für die Sitzung, in der die angefochtene Entscheidung gefallen ist, zur Verfügung stehende Akte« vor. In der Pressekonferenz der UKA hieß es auf meine Nachfrage lediglich, dass unter Wahrung der Rechte Dritter alles beauskunftet werde bis zum Zeitpunkt des Auskunftsersuchens – ob das wesentlich mehr als allgemeine Daten und die Akte des Berichterstattenden sind, blieb offen. Im Zweifelsfall dürfte sich für Betroffene auf jeden Fall ein Auskunftsersuchen zusätzlich zur geregelten Akteneinsicht anbieten: Während Akteneinsicht vor Ort gewährt wird, wird das Auskunftsersuchen (inklusive des Anspruchs auf Kopie) per Post beantwortet.

Beim Treffen der Datenschutzkonferenz im November stand die Verbesserung der Kooperation mit den spezifischen Aufsichtsbehörden auf der Tagesordnung – die werden traditionell stark außen vor gelassen. Zuletzt platzte der Rundfunkdatenschutzkonferenz deswegen der Kragen. Aus dem nun veröffentlichten Protokoll geht hervor, wie die Beteiligung der Aufsichten von Religionen und Rundfunk künftig geplant ist. Dazu wurden drei Vorhaben verabschiedet: Mehr Relevanz für die Treffen zwischen DSK und spezifischen Aufsichten, mehr Beteiligung an den Arbeitskreisen der DSK und niederschwelligerer Informationsfluss. Konkret heißt das: Künftig sollen bei den Treffen mit den spezifischen Aufsichten verstärkt auch die noch ausstehenden, aber bereits geplanten Themen der DSK aufgegriffen werden, so dass sich die spezifischen Aufsichten frühzeitig aktiv einbringen können, außerdem soll das Interesse an gemeinsamen Initiativen und Aktivitäten aller Aufsichten abgefragt werden. Vertretungen spezifischer Aufsichten sollen außerdem künftig an allen Arbeitskreisen der DSK als Gast mit thematischem Initiativrecht teilnehmen können, sofern der jeweilige AK-Vorsitz das zulässt. Ein Ausschluss von einzelnen Tagesordnungspunkten ist zulässig. Der Vorsitz entscheidet auch, ob Themenvorschläge aufgegriffen werden. Schließlich wird ein Adressverteiler eingerichtet, über den der jeweilige DSK-Vorsitz relevante Informationen an die spezifischen Aufsichtsbehörden schicken kann. Über eine Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz habe ich sowohl den Antwortbrief an den Rundfunkdatenschutzbeauftragten wie das Protokoll des Treffens mit den spezifischen Aufsichten im Dezember befreien können – dort wurden im wesentlichen die genannten Pläne zur Verbesserung der Zusammenarbeit vorgestellt.

Es geht weiter voran mit den bischöflichen Amtsblättern: Laut der Leiterin der Abteilung Kirchenrecht im Mainzer Ordinariat, Anna Ott, sitzt auch das Bistum Mainz dran – eine Veröffentlichung sei bald soweit, twitterte sie. Dass beim Bistum Eichstätt die Pastoralblatt-Seite schon wieder nur eine Fehlermeldung wirft, ist hoffentlich temporär.

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