Schlagwort-Archiv: Jugendliche

Fotos vom Ferienlager – so klappt’s mit dem Datenschutz

Jetzt ist wieder die Zeit der Zeltlager und Ferienfreizeiten – und damit wird eine Klassikerfrage des Datenschutzes wieder sehr aktuell: Was ist eigentlich erlaubt bei Fotos, auf denen Kinder und Jugendliche zu sehen sind? Unter welchen Bedingungen darf was fotografiert werden, und wo und wie dürfen diese Bilder dann veröffentlicht werden?

Ein Pfadfinder trägt einen Seesack in Richtung einer Gruppe von Menschen vor einem Zelt. Er ist von hinten zu sehen, die Gruppe dank fehlender Tiefenschärfe nicht identifizierbar.
Datenschutzrechtlich relevant sind nur Fotos, auf denen »identifizierte oder identifizierbare« Personen abgebildet sind – auch wenn Gesichter Bilder besonders lebendig wirken lassen – dieses Bild von einem Pfadfinder*innen-Lager zeigt, dass es auch ohne Gesicht möglich ist, ansprechende und atmosphärische Bilder aufzunehmen. (Photo by Mael BALLAND on Unsplash)

Immer noch ist es oft Standard, einfach ein Ankreuzfeld auf eine Anmeldung zu packen, mit dem die Eltern in alles einwilligen, was mit Fotos zu tun hat, und dann zu glauben, dass damit auch der Datenschutz abgehakt ist. Tatsächlich braucht es etwas mehr – vor allem ein Verständnis dafür, dass das Thema kein Selbstzweck ist und im besten Fall sogar eine medienpädagogische Chance darstellt. Daher liefert dieser Artikel auch keine fertigen Formulare – sondern Grundlagen für das Lagerteam für eine Beschäftigung mit dem Thema Datenschutz bei Fotos: Datenschutz als Haltung aus Verantwortung vor den anvertrauten Kindern und Jugendlichen – nicht als bürokratische Übung.

(Der Artikel aktualisiert meinen 2018 im BDKJ-Blog »Digitale Lebenswelten« veröffentlichten Beitrag.)

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Das Erzbistum Hamburg digitalisiert seinen Schuldatenschutz

Das Erzbistum Hamburg macht den Datenschutz an seinen Schulen coronafest. Die neue Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg schafft Rechtsgrundlagen für den Einsatz digitaler Werkzeuge im Unterricht und damit hoffentlich mehr Rechtsklarheit. Zugleich werden auch Auskunfts- und Informationsrechte festgeschrieben – allerdings mit einem Haken.

Ein Kind zeichnet etwas auf einem Tablet, nur die Hände, der Stylus und das Tablet sind zu sehen.
(Symbolbild, Photo by Jeswin Thomas on Unsplash)

Die Ordnung ersetzt eine Vorgängernorm aus 2009, die Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Erzbistum Hamburg. Es scheint sich dabei um originäres Hamburger Recht zu handeln, nicht um die Umsetzung einer deutschlandweiten Rahmengesetzgebung des VDD wie bei anderen Gesetzen. (Zuerst hatten die Datenschutz-Notizen über die bereits am 31. Mai im Amtsblatt veröffentlichte neue Ordnung berichtet.)

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