Schlagwort-Archive: Bürokratie

Drei Tipps für datensparsame Formulare

»Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein«, steht so oder ähnlich in der DSGVO und den kirchlichen Datenschutzgesetzen – Datenminimierung ist ein Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten, der theoretisch sehr einleuchtend ist. In der Praxis erhebt man aber gerne viel mehr Daten, als man eigentlich braucht – sei’s, weil man sie irgendwann brauchen könnte, sei’s weil man’s schon immer so gemacht hat und das Formular zur Datenerhebung nunmal die Felder hat, die es hat.

Ein Steuerformular, das noch nicht ausgefüllt ist – und das wird dauern, weil lang und schmerzhaft. Der Stift liegt schon bereit.
Sicher kein Best-practice-Beispiel für ein gutes Formular. Aber immerhin wahrscheinlich mit ordentlicher Rechtsgrundlage für jedes auszufüllende Feld. (Symbolbild, Photo by Leon Dewiwje on Unsplash)

Zu einem guten Datenschutzmanagement gehört daher, einen Blick darauf zu werfen, welche Daten man erhebt – und ob es die wirklich braucht. Mit einer klugen Gestaltung von Formularen lässt sich viel erreichen – das gilt sowohl für Web-Formulare wie für Formulare, die am Bildschirm oder auf Papier ausgefüllt und ausgedruckt oder digital verschickt werden.

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Mehr (kirchliches) Verwaltungsrecht wagen! – Wochenrückblick KW 50

Zum Jahresende hauen alle noch mal einen raus: Der EKD-Datenschutzbeauftragte eine Handreichung zu Fotos – und der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) gleich ein ganzes Gesetz. Zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz, dessen Durchführungsverordnung und Kirchliche Datenschutzgerichtsordnung tritt nun die vierte bundesweit einheitliche Norm: Das Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG), das ab dem 1. Januar 2021 gilt und online zuerst im Speyerer Amtsblatt veröffentlicht wurde.

Die Materie ist so trocken, wie der Titel verspricht, und es braucht wohl Verwaltungsjurist*innen, um im Detail zu bewerten, ob es überraschende Regeln gibt. (Gastbeiträge willkommen!) So trocken aber Verwaltungsrecht ist, so revolutionär ist das für die Kirche: Neben die spezifische Verwaltungsgerichtsbarkeit in Form der Datenschutzgerichte ist damit jetzt auch eine rechtsförmliche Ordnung der Tätigkeit der Aufsichten getreten, die man sich auch für andere katholische Institutionen wünschen würde. Das Gesetz legt unter anderem auch einige Rechte der Beteiligten fest, etwa auf Akteneinsicht (§ 6; leider keine allgemeine Informationsfreiheitsregelung). Wichtig dürfte auch die Regelung zur Durchsetzung und Vollstreckung von Bußgeldbescheiden sein, mit denen die Aufsicht kirchliche Stellen in die Pflicht nehmen kann bei Androhung der Einschaltung der Bischöflichen Aufsicht, »um rechtmäßige Zustände herzustellen«. (Ein Interessenskonflikt kann hier – leider – nicht entstehen, die öffentlich-rechtlich organisierten Diözesen können gar nicht gebußt werden.)

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Vereins-Datenschutz im Bundestags-Bürokratie-Check

Der Bundestagsausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hatte am Montag eine öffentliche Anhörung zum Thema »Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bzw. Bürokratieabbau im Ehrenamt« auf der Tagesordnung. Die Beiträge der Sachverständigen zeigen einiges auf, was im Bereich Datenschutz gerade schiefläuft – geben aber auch einige Hinweise, wie es besser gehen könnte.

Ein Wegweiser mit der Aufschrift »Haus der Vereine«
(Bild: Frank Vincentz, Weener – Beningaweg + Haus der Vereine 01 ies, Zuschnitt und Montage von fxn, CC BY-SA 3.0)

Stellenweise lesen sich die eingereichten Stellungnahmen, als sei es noch Mai 2018 – Angst vor hohen Bußgeldern, kuriose Missverständnisse, Fotos als beherrschendes Thema und manchmal sogar der Wunsch, das mit dem Datenschutz lieber ganz zu lassen. Naturgemäß ging es um die DSGVO und nicht um den kirchlichen Datenschutz. Aber auch für die Datenschutzpraxis in den Religionsgemeinschaften lassen sich Schlüsse ziehen.

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