»Personenbezogene Daten müssen dem Zweck angemessen und erheblich sowie auf das für die Zwecke der Verarbeitung notwendige Maß beschränkt sein«, steht so oder ähnlich in der DSGVO und den kirchlichen Datenschutzgesetzen – Datenminimierung ist ein Grundsatz für die Verarbeitung personenbezogener Daten, der theoretisch sehr einleuchtend ist. In der Praxis erhebt man aber gerne viel mehr Daten, als man eigentlich braucht – sei’s, weil man sie irgendwann brauchen könnte, sei’s weil man’s schon immer so gemacht hat und das Formular zur Datenerhebung nunmal die Felder hat, die es hat.
Zu einem guten Datenschutzmanagement gehört daher, einen Blick darauf zu werfen, welche Daten man erhebt – und ob es die wirklich braucht. Mit einer klugen Gestaltung von Formularen lässt sich viel erreichen – das gilt sowohl für Web-Formulare wie für Formulare, die am Bildschirm oder auf Papier ausgefüllt und ausgedruckt oder digital verschickt werden.
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