Beiträge zur einer partizipativen Kirche – Wochenrückblick KW 15/2021

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Mit dem operativen Kleinklein der bischöflichen Gesetzgebung tut man sich in der kirchlichen Zivilgesellschaft schwer – darüber schreibe ich immer wieder. In den »Salzkörnern«, der Zeitschrift des Zentralkomitees der Deutschen Katholiken, habe ich in der aktuellen Ausgabe deshalb den Beitrag der Gesellschaft Katholischer Publizisten zur Evaluierung des KDG vorgestellt und dabei auch die kirchenpolitische Dimension betont: Die Stellungnahme plädiert »für eine explizite Berücksichtigung der Belange der kirchlichen Zivilgesellschaft im Gesetz. Leider ist es bisher nicht üblich, dass kirchliche Gesetzgebung transparent  und unter Beteiligung der  Betroffenen stattfindet – mit der angekündigten Evaluierung des KDG besteht nun die Chance, auch auf der juristisch-operativen Ebenen die gesetzgeberische Macht von Bischöfen zu teilen und zu kontrollieren. Die scheinbar sehr fachpolitische Stellungnahme ist damit auch ein Beitrag zu einer partizipativeren Kirche.«

Gerade aus diesem Blickwinkel ist es umso mehr zu begrüßen, dass erstmals (?) eine kirchliche Datenschutzaufsicht einen Partizipationsprozess gestartet hat: Die KDSA Nord will ihre Arbeitshilfe zum Datenschutz im Pfarrbüro aktualisieren und bittet um Input. Einsendeschluss ist der 12. Mai.

Mit Blick auf die sonstigen Veröffentlichungen in dieser Woche mache ich mir langsam Sorgen. »Artikel 91« bezeichne ich nämlich gerne als »einziges Blog zum kirchlichen Datenschutz« – und wenn die KDSA Ost so weiter macht, kann ich das so nicht mehr behaupten: Pointiert meldet sich die Aufsicht zu allgemeinen Themen in bester Bloggermanier zu Wort – diese Woche zum pandemischen SNAFU luca-App (»zweifelhaft und demnächst überflüssig«) und ausführlich zur Bürgeridentifikationsnummer (»zum gläsernen Staatsbürger gemacht«). Das ist zwar nur ganz am Rande im Bereich der Aufgaben einer kirchlichen Datenschutzaufsicht – aber es ist wirklich erfrischend, einen klaren bürger*innen-rechtlichen Standpunkt einer katholischen Institution zu hören, bei dem Grundrechte sich nicht auf kirchliche Privilegien und elterliches Erziehungsrecht beschränken.

Auf Artikel 91

Aus der Welt

  • Nützlich: Michael Rohrlich hat Vortragsfolien zu »Datenschutz im Internet« veröffentlicht, die auch ohne Vortrag sehr hilfreich zum Check der eigenen Netzpräsenz sind.
  • Gemeinsame Verantwortlichkeit ist wirklich prominent nur bei Facebook-Seiten in der Diskussion. Wie und wann sie zum Tragen kommt und wie sie umgesetzt wird, erklärt Dr. Datenschutz. Im kirchlichen Bereich sind die entsprechenden Normen (§ 28 KDG und § 29 DSG-EKD) wenig in der Diskussion und erstaunlich selbstbezüglich – obwohl es doch gerade bei diesen Gesetzen häufiger vorkommen dürfte, dass Verantwortlichen, die unterschiedlichen Gesetzen unterliegen, gemeinsam verantwortlich sind. Anders als bei der Auftragsverarbeitung wird diese Konstellation aber nicht einmal angesprochen. (Die einzige mir bekannte Ausführung zur gemeinsamen Verantwortlichkeit unter kirchlichem Datenschutzrecht ist eine Infoseite des Spendenportals der Bank im Bistum Essen.)
  • Odia Kagan hat unter der schönen Überschrift »Schrems: Counter-Schrems« zusammengefasst, was die von US-Senator Ron Wyden (D-OR) vorgeschlagenen »Daten-Exportkontrollen« im »Protecting Americans’ Data From Foreign Surveillance Act of 2021« bedeuten. In den Kommentaren eine knappe Einordnung: »an interesting mix of security theater and irony«

Kirchenamtliches

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