Zweite Runde Aufarbeitung – Wochenrückblick KW 23/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 23/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Missbrauchsaufarbeitung geht in die zweite Instanz

Das Datenschutzgericht der Deutschen Bischofskonferenz wird sich mit der Frage befassen, ob es eine ausreichende Rechtsgrundlage zur Verwendung von personenbezogenen Daten zur Missbrauchsaufarbeitung gibt. Das IDSG hat jetzt mitgeteilt, dass gegen seinen hier ausführlich besprochenen Beschluss IDSG 16/2021 Rechtsmittel eingelegt wurden. Das Aktenzeichen der zweiten Instanz ist DSG-DBK 03/2024.

Erzbistum Dublin setzt Anordnungen der Aufsicht um

Die irische Datenschutzaufsicht hat ihren Bericht für 2023 veröffentlicht. Unter den abgeschlossenen Verfahren taucht auch das hier ausführlich besprochene Ergebnis der Prüfung, ob ein Löschrecht bei Taufbüchern besteht, auf. Die Aufsicht hatte gegenüber dem Erzbistum Dublin die Anordnung ausgesprochen, die in der Datenschutzerklärung festgestellten Mängel zu beheben und dort die jeweilige Verantwortlichkeit, die Rechtsgrundlagen sowie den Umfang der Verarbeitung aufzuführen. »Those changes were implemented, in accordance with the Order«, erfährt man nun aus dem Bericht.

COMECE zum Digital Services Act

Digitalpolitik spielt für die EU-Bischofskonferenzen eine große Rolle. Schon in der vergangenen Woche habe ich auf den Jahresbericht der COMECE hingewiesen, jetzt ist ein Positionspapier der COMECE-Ethik-Kommission erschienen: »Strengthening the Culture of Democracy through Values«. Unter der Überschrift »Participation in honest, transparent and open political discourse« wird das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act) gewürdigt: Die Verordnung zur Regulierung von Online-Plattformen stärke Transparenz, Verantwortlichkeit und Aufsicht über soziale Netzwerke, um die negativen Effekte von Desinformation zu begrenzen. Die COMECE plädiert für eine Debatte über das richtige Maß in der Medienregulierung: »We need an open, transparent and honest discussion on how to balance the safeguarding of democratic processes, the protection of individual freedoms and the progressive digitalization of information.«

In eigener Sache

  • Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit von Althammer & Kill vom 4. bis 6. September bin ich wieder als Referent dabei, dieses Mal voraussichtlich zum neuen DSG-EKD. (Anmeldung bei Althammer & Kill, 850 Euro)

Auf Artikel 91

  • Der LfDI Baden-Württemberg hat eine Checkliste für den Einsatz von TikTok durch öffentliche Stellen veröffentlicht. Zu Beginn wird gezweifelt, ob ein rechtskonformer Einsatz wirklich möglich ist, und bei den Fragen der Checkliste selbst dürfte man auch selbst bei ehrlicher Beantwortung feststellen, dass das wohl kaum möglich ist – aber immerhin zeigt die Liste auf, was man trotzdem tun kann, um die Situation wenigstens zu verbessern.
  • Noch ein Grund, eine Alternative zu WhatsApp zu verwenden: Threema ist seit dieser Woche auch auf Schwiizerdütsch verfügbar. (Als Nordbadner, der lange im alemannischsprachigen Teil Badens gelebt hat, bin ich der Sprache zumindest passiv mächtig und höre auch gerne den Schweizer Podcast Datenschutz-Plaudereien.)

Kirchenamtliches

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