Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Aus der Rubrik »was der Datenschutz alles verhindert« dieses Mal der Rottenburger Bischof Gebhard Fürst im Interview mit der Südwest-Presse: »Wir hatten im Januar erheblich mehr Kirchenaustritte als in den Jahren zuvor. Das ist außerordentlich schmerzlich. In früheren Wellen habe ich mit den Ausgetretenen Kontakt aufgenommen und sie zu Gesprächen eingeladen. Ob ich das noch einmal machen kann, weiß ich nicht. Dem steht heute der Datenschutz entgegen.« Warum ein einmaliges Anschreiben nicht datenschutzrechtlich abzubilden sein soll, wird nicht ausgeführt – selbst wenn man vertritt, dass die Daten gar nicht im Ordinariat landen dürfen, wäre doch zumindest eine Beilage zum Schreiben vom Pfarrer möglich.
Nun hat sich auch die KDSA Nord zu Impf- und Genesenennachweisen geäußert – allerdings nicht so umfassend wie der BfD EKD, sondern nur mit Blick auf die Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, und auch nicht so konkret. Immerhin wird festgehalten, dass aus der Pflicht zur Vorlage der Serostatusdokumentation nicht auch folgt, dass von den vorgelegten Dokumenten Kopien gefertigt werden dürfen. Eine so klare Äußerung wie beim evangelischen Kollegen, dass bei den anzufertigenden Dokumentationen nicht der Serostatus selbst erfasst werden darf, sondern nur die Information darüber, fehlt allerdings.
In den USA haben sich mehrere Dutzend Vertreter*innen verschiedenster Religionen und Konfessionen in einem Offenen Brief an Mark Zuckerberg gewandt und ein endgültiges Aus für die Pläne gefordert, ein Instagram für Kinder zu entwickeln. Für katholisch.de habe ich mit dem Mainzer Medienpädagogen Andreas Büsch und der Frankfurter Religionspädagogin Viera Pirker darüber gesprochen – die finden kleine Kinder auf Social Media zwar auch nicht nur erstrebenswert, legen aber einen deutlich differenzierteren Ansatz als der Offene Brief an den Tag.
Buzzfeed News hat mehrere Gebets-Apps untersucht – und die Ergebnisse sind ernüchternd, aber kaum überraschend: »Nothing Sacred: These Apps Reserve The Right To Sell Your Prayers« Neben den erwartbaren intransparenten Datenweitergaben an Dritte zur Monetarisierung wird auch dieses Detail erwähnt: »At least one government has taken an interest in prayer app data, too — the US military bought extensive location data mined from Muslim prayer apps back in 2020 for use in special forces operations.«
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Gibt es überhaupt einen Ausweg aus der Schrems-II-Misere, die ja im Kern keine Frage des Datenschutzrechts, sondern des überbordenden und unkontrollierten US-Überwachungsstaats ist? Der Professor für europäisches und internationales Recht Theodore Christakis schlägt ein Konzept vor, wie effektiver Rechtsschutz für EU-Bürger*innen in den USA erreicht werden könnte, so dass ein neuerlicher Angemessenheitsbeschluss möglich wäre: »EU/US Adequacy Negotiations and the Redress Challenge: How to Create an Independent Authority with Effective Remedy Powers«
- Die Datenschutz-Notizen berichten über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf: Anders als andere Gerichte und wohl die herrschende Meinung der Aufsichtsbehörden sieht das Gericht die Einwilligung in einen unverschlüsselten E-Mail-Versand von Gesundheitsdaten als zulässig an.
- Wer hat noch eine Übersicht über Entscheidungen zum Auskunftsrecht? Die Bitkom versucht’s: Ihre Rechtsprechungsübersicht und Auslegung des Art. 15 DS-GVO ist 68 Seiten lang.