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Bis der kirchliche Datenschutz vor dem EuGH landet, dauert es wohl noch eine Weile. Das Verwaltungsgericht Hannover wird erst »Ende des 2. Quartals oder im 3. Quartal« die mündliche Verhandlung in dem Verfahren zwischen der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) und der niedersächsischen Landesdatenschutzaufsicht ansetzen, teilte ein Sprecher des Gerichts auf Anfrage mit: »Ob es zu einer Vorlage an den EuGH kommt, wird sich erst dann entscheiden.« Die SELK hat eine Feststellungsklage eingereicht, die unter anderem erreichen will, dass dem EuGH einige grundsätzliche Fragen zur Auslegung des Kirchenartikel Art. 91 DSGVO vorgelegt werden.
Die dritte Synodalversammlung des Synodalen Wegs tagt. Was fehlt: Ein Bericht von Erzbischof Ludwig Schick zum weiteren Fortgang einer interdiözesanen Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. »Das hat den Hintergrund, dass es aus Rom in der Sache keine Neuigkeiten gibt. Entsprechend konnte die Arbeitsgruppe nicht voranschreiten, um hier neue Berichtspunkte vorstellen zu können«, erläuterte Bischof Georg Bätzing zu Beginn. Im Vatikan liegen die Gerichtsordnungen, die die Deutsche Bischofskonferenz nicht aufgrund eigener Kompetenz, sondern nur aufgrund eines besonderen Mandats des Heiligen Stuhls in Kraft setzen kann. Bei der Verwaltungsgerichtsordnung ist damit zu rechnen (wenn es auch noch nicht bestätigt wurde), dass dort wohl auch die Datenschutzgerichtsbarkeit eingegliedert wird.
Das Jahr beginnt mit großen Festwochen: Erst der Europäische Datenschutztag am 28. Januar (dazu gab es immerhin eine kleine Handvoll Beiträge aus dem Umfeld des kirchlichen Datenschutzes), dann der Ändere-Dein-Passwort-Tag diese Woche am Dienstag (der im Titel einen gar nicht mal so guten und aktuellen Impuls gibt), am kommenden Dienstag dann der Safer-Internet-Day. In diesen Festwochen fällt auf, dass – wohl auch den Ressourcen geschuldet – die Aufgabe, die Öffentlichkeit zu informieren, zu sensibilisieren und aufzuklären (§ 43 Abs. 2 DSG-EKD, § 42 Abs. 3 lit. a) KDG), bei kirchlichen Aufsichten verhältnismäßig wenig Raum einnimmt. Da ginge noch mehr.
Auf Artikel 91
- Stimmen aus Theologie und Kirche zum Datenschutztag
- Nicht kirchlich, aber kirchlich: Wie die Malteser mit der KDR-OG leben
Aus der Welt
- Material des Projekts »Datenschutz geht zur Schule« des bvd wurde hier schon mal empfohlen, jetzt gibt’s Neues: Ein Videoformat, das Schüler*innen dafür sensibilisiert, mit eigenen Daten und den Daten anderer im Internet und in den sozialen Medien sicherer und bewusster umzugehen. Außerdem hat der bvd einen Schüler*innen-Kreativ-Wettbewerb ausgeschrieben.
- Der BayLfD setzt sich damit auseinander, ob Kommunen die Rechtsgrundlage für Datenverarbeitungen per kommunaler Satzung schaffen können. Für den kirchlichen Bereich ist das nicht unmittelbar einschlägig, kann aber als Überlegung dafür herangezogen werden, wie eigentlich die Rechtsgrundlage der Aufgabenwahrnehmung im kirchlichen Interesse rechtlich ausgestaltet sein müsste.
- Wer verhängt eigentlich die Bußgelder aus dem TTDSG? Berlin will dafür jetzt eine klare Rechtsgrundlage schaffen. Im kirchlichen Bereich sehen sich die kirchlichen Aufsichten für die datenschutzrechtlichen Aspekte des TTDSG verantwortlich – ob es hier auch eine Anpassung der Datenschutzgesetze gibt, um die Zuständigkeit für TTDSG-Bußen klarzuziehen?
Kirchenamtliches
- BfD EKD: Digitalisierung braucht Datenschutz