Hessische Datenschutzaufsicht nimmt sich Zeugen Jehovas vor

Das Verhältnis der Landesdatenschutzaufsichten zu den kirchlichen Aufsichten ist nicht immer ganz konfliktfrei. Die Aufsichten der großen Kirchen werden respektiert, in der Datenschutzkonferenz wird ihnen ein Mindestmaß an Beteiligung ermöglicht. Bei ihnen ist auch unstreitig, dass sie legitim sind – das sieht, wie eine Recherche im vergangenen Jahr zeigte, bei den Aufsichten kleinerer Gemeinschaften oft anders aus.

Drei weibliche Mitglieder der Zeugen Jehovas in einer Bahnhofsunterführung mit Informationsmaterial auf Arabisch.
Zeugen Jehovas in Wien. (Bildquelle: Elph (Wikimedia Commons), CC BY-SA 4.0, zugeschnitten und Farbton bearbeitet)

Abgeschlossen ist keines der Prüfverfahren der Landesdatenschutzaufsichten von Berlin, Hessen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, bei dem unter anderem das Alt-Katholische Bistum, die Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK), die Zeugen Jehovas und die Neuapostolische Kirche Westdeutschland überprüft werden – eine neue Abfrage hat aber zumindest in einem Fall neue Zwischenstände gebracht: zu den Zeugen Jehovas.

Bei der hessische Datenschutzaufsicht wurden im Tätigkeitsbericht 2020 erstmals Fälle im Themengebiet Religionsgemeinschaften aufgeführt, allerdings ohne Details. Laut der Sprecherin der Behörde beziehen sich die Eingaben vornehmlich auf die Zeugen Jehovas und die Kirche Jesu Christ der Heiligen der Letzten Tage (Mormonen). »Inhaltlich ging es um z.B. unerwünschte Werbung/Briefe oder nicht nachgekommenen Datenlöschung nach dem Austritt aus den Religionsgemeinschaften«, so die Sprecherin. Gerade bei den Zeugen Jehovas sind Konflikte um Datenspeicherung nach Austritt häufig.

Die Berliner Aufsicht gibt zwar keine Auskunft über das laufende Verfahren, nach meiner Kenntnis geht es aber auch bei der dort anhängigen Sache um die Zeugen Jehovas. Dass gerade diese beiden Bundesländer hier tätig sind, ist keine Überraschung: Die Deutschlandzentrale liegt in Selters/Taunus in Hessen, aus historischen Gründen im Zusammenhang mit dem Körperschaftsstatus wird der rechtliche Hauptsitz in Berlin verortet. »Mit den Zeugen Jehovas gibt es grundsätzliche Differenzen hinsichtlich der Zuständigkeit des HBDI«, berichtet die hessische Sprecherin, und weiter: »Nach Auffassung der Religionsgemeinschaft hat sie ihren Hauptsitz in Berlin. Nach Auffassung des HBDI ist als Zentrale eher der Verwaltungssitz in Selters/Ts. anzunehmen.«

Neben der Zuständigkeit sieht die hessische Aufsicht auch das Datenschutzrecht selbst kritisch: Die Gemeinschaft berufe sich zwar »auf ein eigenständiges Datenschutzrecht i.S.v. Art. 91 DS-GVO, was der HBDI jedoch in der reklamierten Form als nicht gegeben erachtet«, teilt die Sprecherin mit. Die Zeugen Jehovas wenden in Deutschland ein eigenes »Datenschutzgesetz Jehovas Zeugen (DSGJZ)« an, das grundsätzlich anderen religionsgemeinschaftlichen Datenschutzgesetzen ähnelt, aber insbesondere für die gemeinschaftsinternen Disziplinargremien, die »Komitees«, Einschränkungen bei Betroffenenrechten vorsieht; der Verein JZ Help hat zudem noch eine ausführlichere Kritik am DSGJZ veröffentlicht.

Keinen neuen Stand gibt es von der Datenschutzaufsicht Niedersachsens, die Zweifel am Datenschutzregime der SELK hat und den Vorgang allgemein im vergangenen Tätigkeitsbericht geschildert hatte. Ein Termin für die mündliche Verhandlung sei bislang nicht anberaumt, das Ende des Verfahrens nicht absehbar. Die Aufsicht Nordrhein-Westfalens, die gegen Alt-Katholik*innen und Neu-Apostoliker*innen vorgeht, hat auch noch keinen neuen Zwischenstand und vertröstet auf »frühestens Ende August«.

3 Gedanken zu „Hessische Datenschutzaufsicht nimmt sich Zeugen Jehovas vor

  1. Thomas Gensky

    Jehovas Zeugen behaupten, sie müssten persönliche Daten ehemaliger Mitglieder für den Fall speichern, dass sie einen Wideraufnahmeantrag stellen würden. Wenn also ein Zeuge Jehovas aus der Sekte austritt und dabei mitteilt, dass für ihn in Zukunft kein Rückkehr zur Sekte in Frage kommt, ist die Sekte schon alleine aus diesem Grund verpflichtet, sämtliche Daten zu löschen. Darüber hinaus ist die Begründung der Datenspeicherung sowieso obsolet, da sich im Falle eines Wiederaufnahmeantrages beim Antragsteller ohne Probleme erfragen ließe, in welcher Ortsversammlung er zuletzt Mitglied war. Dort wieder herum lässt sich oft mit nur einem Telefonat beim Gemeindvorsteher klären, ob die Aussage des Betreffenden stimmt. Nicht nur in Sachen Datenschutz bestehen massive Zweifel am Umgang damit. In der Bevölkerung regt sich auch ein recht massiver Protest gegen den Status der Sekte als Körperschaft des öffentlichen Rechts, siehe die aktuelle Petition, welche bereits von über 43.000 Bundesbürgern unterschrieben wurde, hier der Link zu der Petititon: https://chng.it/jHGFJ6Jw

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    1. Felix Neumann Beitragsautor

      Danke für den Hinweis! Ich erhalte auch immer wieder Hinweise auf Beschwerden gegen den Umgang mit personenbezogenen Daten bei den Zeugen Jehovas. Die Frage nach einer Datenspeicherung gegen den Willen der Betroffenen scheint das große Konfliktthema zu sein zwischen staatlichem Datenschutzrecht und dem Anspruch auf Selbstverwaltung der Religionsgemeinschaften bezüglich ihrer inneren Angelegenheiten. Das betrifft nicht nur die Zeugen Jehovas, sondern auch die Kirchbücher der großen Kirchen – dort allerdings deutlich weniger konfliktbehaftet.

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  2. Melani

    Nachdem die Haus zu Haus Notizen, die im Predigtdienst über den einzelnen Bewohner durch EU Beschluß verboten wurden, und der Predigtdienst in der Coronazeit auf pers. Briefe umgestellt wurde, hat der Kreisaufseher empfohlen, sich eine Kopie von den abgegebenen Briefen zu machen, um so festhalten zu können, wer bereits schon angeschrieben wurde.

    So wurde das Verbot von Predigtdienstnotizen gesetzwidrig ausgehebelt.

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