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Der dritte Jahrestag des Inkrafttretens des KDG kommt näher. Die Geburtstagsparty wird organisiert von den fünf nordrhein-westfälischen Caritasverbänden und der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft Curacon. Unter dem Titel Erfahrungsaustausch »Drei Jahre Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz« gibt es praxisnahe Vorträge unter anderem zu Informationspflichten und Auftragsverarbeitung. Besonders interessant dürfte der Beitrag von Bernhard Fessler werden, dem Vorsitzenden Richter am Interdiözesanen Datenschutzgericht, über erste Erfahrungen aus dem kirchlichen Datenschutzgericht. Bis einschließlich heute gibt es auch noch einen Frühbucherpreis. (Offenlegung, weil sich’s gehört: Ich bin als Journalist akkreditiert und komme kostenlos rein; der Hinweis hier wurde weder bezahlt noch als Gegenleistung für die Akkreditierung angeboten.)
Der Ärger um die luca-App hört nicht auf. Das heißt aber noch lange nicht, dass sie nicht eingesetzt wird – über den Einsatz im Bistum Münster berichtet »Kirche und Leben«. Der Artikel geht auch umfassend auf die vielfältige Kritik ein. Die zuständige Datenschutzbeauftragte des Bistums für die Pfarreien sieht Vorteile, aber auch noch ungeklärtes – etwa die Verantwortlichkeit bei den verschiedenen Schritten des Rückverfolgungsprozesses und die zentrale Datenspeicherung.
Am Donnerstag gab es die Ergebnisse des zweiten Wahlgangs für die Zuwahl von Einzelpersönlichkeiten ins Zentralkomitee der deutschen Katholiken. Warum ist das hier Thema? Mit Johannes Norpoth ist der (mutmaßlich) erste hauptberufliche betriebliche Datenschutzbeauftragte ZdK-Mitglied geworden. Eventuell wurde er nicht deswegen gewählt, dennoch herzlichen Glückwunsch und viel Erfolg!