Päpstliche KI-Offensive – Wochenrückblick KW 20/2025

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 20/2025
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Der neue Papst und die künstliche Intelligenz

Papst Leo XIV. bezieht sich mit der Wahl seines Namens auf Leo XIII., den »Arbeiterpapst«, der mit seiner Enzyklika »Rerum novarum« die päpstliche Soziallehre begründete. Was zunächst noch begründete Spekulation war, bestätigte der neue Papst in seiner Ansprache ans Kardinalskollegium am Samstag. In seinem Ausblick kündigt er an, ein für Papst Franziskus wichtiges Thema, den Umgang mit künstlicher Intelligenz, weiter in der Sozialverkündigung verfolgen zu wollen:

»[…] heute bietet die Kirche allen den Schatz ihrer Soziallehre an, um auf eine weitere industrielle Revolution und auf die Entwicklungen der künstlichen Intelligenz zu antworten, die neue Herausforderungen im Hinblick auf die Verteidigung der Menschenwürde, der Gerechtigkeit und der Arbeit mit sich bringen.«

Damit scheint Leo in der Spur seines Vorgängers zu bleiben, der selbst immer wieder eine menschenwürdige Digitalisierung eingefordert hat. Zur Frage, wie die katholische Soziallehre mit Künstlicher Intelligenz umgehen kann, habe ich außerdem für katholisch.de mit Anna Puzio gesprochen.

Protokoll des Austauschtreffens von DSK und spezifischen Aufsichten

Die Datenschutzkonferenz hat das Protokoll des Austauschs zwischen Mitgliedern der DSK und spezifischen Datenschutzaufsichtsbehörden vom 20. November 2024 veröffentlicht. Das Protokoll der vorigen Sitzung wurde kurz nach diesem Datum veröffentlicht, die Verzögerung könnte sich also dadurch erklären, dass es durch die jeweils nächste Sitzung genehmigt wird.

Gesprochen wurde unter anderem über die Institutionalisierung der DSK. Leider scheint hier keine der spezifischen Aufsichten die eigene Beteiligung an einer gesetzlich normierten DSK eingebracht zu haben; die Landes- und Bundesdatenschutzaufsichten haben daran traditionell wenig Interesse. Erneut hat aber der Rundfunkdatenschutzbeauftragte das Thema der Zusammenarbeit eingebracht und wurde dabei von den anderen spezifischen Aufsichten unterstützt, das Thema sollte auf der ersten DSK-Zwischenkonferenz 2025 besprochen werden. Zumindest laut Protokoll war das dort aber nicht Thema.

Beichtgeheimnis in Großbritannien unter Druck

Der Schutz des Beichtgeheimnisses soll in immer mehr Ländern hinter einer Anzeigepflicht von Missbrauch zurücktreten. Zuletzt war das entsprechende Gesetz im US-Bundesstaat Washington hier Thema.

Die britische »National Secular Society« hat bei der Regierung danach gefragt, ob es bei einem geplanten Gesetz zur Meldepflicht von Kindesmissbrauchs religiöse Ausnahmen geben werde. Laut der von der Organisation zitierten Antwort des Innenministeriums sei das nicht geplant, ausdrücklich auch nicht für die Beichte. Im Oberhaus hatte sich der Bischof von Manchester im April für Ausnahmen ausgesprochen.

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Es gibt Neues zur geplanten Reform der DSGVO: Anstatt groß systematisch etwas zu ändern, sollen vor allem die Grenzen verschoben werden, ab denen ein Verarbeitungsverzeichnis Pflicht ist. Carlo Piltz analysiert den Vorschlag und die Reaktion von EDSA und EDSB. Leider ist das wieder Entbürokratisierungstheater anstelle von echter Entbürokratisierung – die Entlastung dürfte wohl wie die Hochsetzung der Schwellwerte für betriebliche Datenschutzbeauftragte und die im DSG-EKD bei der Novelle aufgegebene Informationspflicht erst auf Verlangen nur dazu führen, dass datenschutzrechtliche Pflichten erst erfüllt werden, wenn sich jemand meldet, anstatt dass man sich von vornherein durch ein adäquates Datenschutzmanagement die Arbeit erleichtert und ein stringentes Schutzniveau erreicht.

Kirchenamtliches

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