Landschaftskunde – Wochenrückblick KW 21/2021

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Der dritte Geburtstag der DSGVO wurde in den Medien breit gewürdigt mit vielen Einschätzungen zum aktuellen Stand – oft mit dem Tenor: Verordnung gut, Durchsetzung na ja. Sehr still war es um den dritten Geburtstag des KDG. (Die Woche verzeichnet sogar – wann gab es das zuletzt? – keine einzige amtliche kirchliche Veröffentlichung zum Datenschutz.) Immerhin die Vorsitzende der Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten Ursula Becker-Rathmair war zum Interview auf katholisch.de bereit. Sie berichtet, dass die Themen vom Anfang sich gewandelt haben: Anstatt um Kinderfotos geht es jetzt um Spezialthemen wie Fotos zur Wunddokumentation bei nichteinwilligungsfähigen Patient*innen. Und noch ein weiteres wichtiges Thema spricht sie an: Die Frage nach gemischten Trägerschaften. Bisher ist es völlig ungeklärt, was passiert – etwa bei gemeinsamer Verantwortlichkeit oder Joint ventures –, wenn mehrere Datenschutzgesetze potentiell anwendbar sind.

Die DSGVO hat zum Geburtstag ein großartiges Geburtstagsgeschenk von Winfried Veil und Stefan Heinemann bekommen: Die »Dataprotection Landscape«, ein Tool, das das weite Feld Datenschutz systematisch und im Kontext erschließt, oder wie Veil es nennt: ein Koordinatensystem des Datenschutzes. Die Kachel zur Öffnungsklausel Artikel 91 ist noch etwas karg. Ich habe aber schon meine Unterstützung angeboten.

Der frisch erschienene Tätigkeitsbericht der niedersächsischen Datenschutzbeauftragten berichtet (neben den hier schon verhandelten Neuigkeiten zum Konflikt um die Datenschutzrichtlinie der SELK) über eine reichlich makabre Missionierungsstrategie: »Ein Verein, der sich auf christlichen Beistand in schwerer Zeit spezialisiert hatte, wertete die Traueranzeigen der örtlichen Tagezeitung aus und glich diese mit dem Telefonbuch ab. An die so ermittelte Adresse wurde dann ein Brief mit Trauerrand versandt, der eine Druckschrift mit Missionierungscharakter beinhaltete sowie eine vorgedruckte Postkarte zur Anforderung von Büchern, Schriften, Bibelfernkursen und CDs.« Beim Verfahren ging es nur um die Auskunftsrechte – ob damit stillschweigend auch gesagt ist, dass es für diese Datenakquise eine Rechtsgrundlage gibt, ist unklar.

Außerdem hat sich das Datenschutzblog der Kanzlei Reichert und Reichert das hier bereits besprochene Kirchliche Datenschutzmodell angeschaut und kommt zu ähnlichen Schlüssen wie bei Erscheinen hier vertreten: »Herausgekommen ist ein komplexes Modell, das zum einen den Aufbau und häufig auch das Wording und die Struktur des Standard-Datenschutzmodells übernimmt, auf der anderen Seite durch den direkten Bezug auf die beiden kirchlichen Datenschutzgesetze und deren gewohnten Begrifflichkeiten das Verständnis und die Übertragung in die Praxis kirchlicher Datenschutzbeauftragter durchaus fördern mag.«

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