Die Rückverfolgbarkeit von Gastronomie-Gästen prägte diese Woche die Diskussion. Die Debatte konzentriert sich auf das Gastgewerbe; Rückverfolgbarkeit ist aber auch bei Gottesdiensten sicherzustellen – ein Aspekt, der bisher nicht vorkommt. Dabei geht es dort sogar um besondere Kategorien personenbezogener Daten: die Tatsache eines Gottesdienstbesuchs gehört auch nach kirchlichem Datenschutzrecht dazu. (Anders als im weltlichen wird zwar die bloße Information über die Zugehörigkeit zu einer Religionsgemeinschaft aus den besonderen Kategorien herausgenommen – Informationen über Gottesdienstbesuche gehen über die bloße Mitgliedschaft hinaus.)
Bei den Datenschutz-Notizen gibt es einen kurzen Überblick über erste kirchliche Reaktionen auf das Schrems-II-Urteil des EuGH. (Das von der Datenschutz-Nord-Gruppe betriebene Blog ist eines der wenigen, die regelmäßig auch den kirchlichen Datenschutz im Blick haben – ein Blick in den aktuellen Tätigkeitsbericht des Nordwest-Diözesandatenschutzbeauftragten verrät warum: Mehrere Bistümer haben einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten des Unternehmens beauftragt.)
Aus der Welt
- Niko Härting stellt bei cr-online den geleakten Entwurf eines Cookie-Gesetzes vor: Neuer Gesetzesentwurf aus dem BMWi: Cookie-Einwilligung per Browsereinstellung und Cookie-Einsatz auf vertraglicher Grundlage
- Die Rückverfolgbarkeit von Restaurantbesuchen führt dazu, dass die Daten von Sicherheitsbehörden zweckentfremdet werden. Bei netzpolitik.org fordert Markus Reuter ein Begleitgesetz, der das ausschließt; (noch einmal) Niko Härting hält die Sammelei für verfassungswidrig. (Replik von Winfried Veil.) Bei der Bundesregierung gibt es kein Problembewusstsein.
- Stefan Hessel hat per Informationsfreiheitsgesetz-Abfrage die Muster-Anschreiben der NRW-Datenschutzaufsicht öffentlich gemacht. Aus dem Fragebogen zu Corona-Kontaktlisten lassen sich praktische Maßstäbe für den Umgang mit den Gäste- und Teilnehmendenlisten ableiten.
Kirchenamtliches
- In dieser Woche gab es keine Veröffentlichungen.