Alle wandern aus den Büros ins Mobile Arbeiten – auch, wenn das für viele ganz neu ist, Verfahrensabläufe, Regeln und dafür geeignete dienstliche Endgeräte fehlen. Die Corona-Pandemie wirft daher auch im Datenschutz Fragen auf. Zu einigen Themenkomplexen haben sich unterschiedliche kirchliche Datenschutzaufsichten geäußert.
In weiten Teilen decken sich dabei die Empfehlungen mit denen der staatlichen Datenschutzaufsichten. Behandelt werden Videokonferenzsysteme, Mobiles Arbeiten allgemein und im katholischen Bereich für die Mitarbeitervertretungen im besonderen sowie weitere Datenverarbeitungen, etwa zum Umgang mit Infektionen im Unternehmen.
Video- und Telefonkonferenzsoftware
Im April hat die Diözesandatenschutzbeauftragte für die Südwest-Bistümer vorgelegt mit einem fünfseitigen Infoblatt mit Beurteilungskriterien zur Auswahl eines »OnlineMeeting-Tools«. Neben den üblichen allgemeinen Kriterien zur Software-Auswahl, die auch in anderen Äußerungen der Aufsichten zu Social-Media- und Messenger-Diensten angewandt werden, fällt vor allem die Ansicht auf, dass eine Datenschutzfolgeabschätzung zwingend nötig sei – dieser Meinung schließt sich der NRW-Diözesandatenschutzbeauftragte explizit an, und auch die EKD-Datenschutzaufsicht sieht es so. Die anderen katholischen Datenschutzaufsichten verzichten auf eine eigene Handreichung und empfehlen das Frankfurter Papier.
Wie immer gibt es keine konkrete Produktempfehlung. Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte schreibt dazu: »Wenn Sie nach dem Lesen des Aufsatzes nicht wissen, welches Programm Sie nun wählen sollen, sind Sie damit nicht allein auf der Welt. Wir haben uns abgesprochen, kein bestimmtes Programm zu empfehlen, sondern Ihnen nur die Kriterien für die Auswahl zu nennen.«
Mobiles Arbeiten
Die Handreichungen der kirchlichen Datenschutzaufsichten sind durch die Bank bis in die Formulierungen ähnlich und sehr pragmatisch. Neben dem Hinweis auf übliche Standards der Datensicherheit wie Verschlüsselung und Einsatz von Dienstgeräten werden praktische Tipps gegeben zum Umgang mit Ausdrucken und Papier, zur Arbeitsumgebung und zur sonstigen Arbeitsorganisation.
- Katholisches Datenschutzzentrum NRW: Mobiles Arbeiten und Datenschutz in Zeiten der Corona-Pandemie
- Der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte schließt sich dem Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz „in vollem Umfang“ an.
- Auch der DDSB der ostdeutschen Bistümer verweist auf Bayern, zusätzlich aufs BSI.
- Datenschutzbeauftragte von EKD und Nordkirche: Stellungnahme zum Homeoffice im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
Mobiles Arbeiten in der Mitarbeitervertretung (MAV)
Im Bereich der katholischen Mitarbeitervertretungsordnung wurde nun explizit die Möglichkeit von MAV-Sitzungen per Videokonferenz ermöglicht. Die Hinweise zu datenschutzrechtlichen Aspekten ergeben sich wesentlich aus der Gesamtschau von Kriterien für Videokonferenzsysteme und Mobilem Arbeiten.
- DDSB NRW: Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bei Sitzungen der Mitarbeitervertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie
- DDSB Südwest: Videokonferenzen jetzt auch für MAVen möglich
- DDSB Nordwest: Einsatz neuer Informations- und Kommunikationstechnologien bei Sitzungen der Mitarbeitervertretungen in Zeiten der Corona-Pandemie
- Ausführlich widmet sich die Ausgabe 3/20 der Zeitschrift ZMV dem Thema mit einem Beitrag von Jacob Joussen
Weitere Datenverarbeitungen
Bei der Nutzung von Gesundheitsdaten und anderen Daten im Zusammenhang mit der Eindämmung der Covid-19-Pandemie insbesondere im Arbeitsverhältnis schließen sich katholische und evangelische Datenschutzaufsichten weitgehend wortgleich der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder an, die am 13. März 2020 dazu Informationen veröffentlicht haben.