Schlagwort-Archive: Einklang

Umfassende Regeln aus den Grundrechten entwickelt

Die vierte Auflage des Taeger/Gabel(Affiliate link) ist erschienen und kommentiert neben DSGVO auch BDSG und TTDSG. Hier im Blick und interessant ist die Kommentierung von Art. 91 DSGVO, die von Anne Reiher und Karsten Kinast besorgt wurde.

Cover von Taeger/Gabel, DSGVO, 4. Aufl
Taeger/Gabel (Hrsg.), DSGVOBDSGTTDSG, 4., neu bearbeitete Auflage 2022. XXXVI, 2390 S., 298 Euro.(Affiliated link)

Mit zwölf Seiten ist die Kommentierung kompakt, aber umfassend. In der Stoßrichtung ist sie grundsätzlich auf der Linie der Mehrheitsmeinung der hier bereits besprochenen Kommentarliteratur, im Zweifel mit einer  restriktiveren Auslegung hinsichtlich des Spielraums der Kirchen, und ergänzt durchaus originelle Punkte.

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VG Berlin bestätigt kirchlichen Datenschutz im Streit um Kirchensteuerstellen

Das Verwaltungsgericht Berlin hat eines der ersten (womöglich das erste) Urteil gefällt, in dem einige teils kontrovers angefragte Aspekte des kirchlichen Datenschutzes geprüft wurden. In seiner Entscheidung (VG Berlin, Urteil vom 07.04.2022 – 1 K 391/20) hatte es das Gericht mit der Frage zu tun, ob die Kirchensteuerstelle der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegt.

Briefkopf der Kirchensteuerstelle Berlin Tiergarten/Mitte
Briefkopf der Kirchensteuerstelle beim Finanzamt Berlin Mitte/Tiergarten (via ifw)

Die Kirchensteuerstellen in Berlin sind bei den Finanzämtern angesiedelt, aber kirchliche Stellen – konsequent, da die Religionsgemeinschaften selbst für die Feststellung der Kirchenmitgliedschaft zuständig sind, überraschend, da die Kirchlichkeit der Stellen angesichts der bis zum Briefkopf engen Anbindung ans staatliche Finanzamt nicht ganz intuitiv ist. Kritik daran gibt es seit Jahren.

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Wann kommt das Katholische Datenschutzzentrum Nürnberg?

»Die Freisinger Bischofskonferenz errichtet in Nürnberg ein kirchliches Datenschutzzentrum, das als unabhängige kirchliche Behörde die Aufgaben der Datenschutzaufsicht wahrnehmen wird«, hieß es knapp und unscheinbar im März 2018 in der Erklärung zur Frühjahrsvollversammlung der bayerischen Bischöfe in Augsburg. Jetzt, dreieinhalb Jahre später, gibt es immer noch kein Datenschutzzentrum Nürnberg, seit gut einem Jahr ist die Amtszeit des Diözesandatenschutzbeauftragten ausgelaufen (er führt das Amt bis zum Amtsantritt seiner Nachfolge weiter, wie es das Kirchenrecht vorsieht), seine »Behörde« ist die mit Abstand am schlechtesten ausgestattete katholische Datenschutzaufsicht, wie der Leiter selbst in dramatischen Worten in seinem letztjährigen Tätigkeitsbericht schrieb.

Eine Glühbirne ohne Lampenschirm hängt an einem Kabel von einer Decke mit weiß-blauen Rauten herab.
Erstmals kommt dank der Auskunft der Freisinger Bischofskonferenz etwas Licht ins Dunkel um das Katholische Datenschutzzentrum Nürnberg. (Das Symbolbild zeigt eine Lampe in der Bonner Kreuzbergkirche, wo die Wittelsbacher als Kölner Kurfürsten auch mal was zu sagen hatten.)

Möglicherweise kommt jetzt etwas Bewegung in die Sache. Oder auch nicht. Auf Nachfrage teilte mir das Erzbistum München und Freising mit, dessen Pressestelle in Personalunion die der Freisinger Bischofskonferenz bildet, wie es um die Nürnberger Neugründung steht: Es fänden »vorbereitende Schritte« statt, der Prozess soll »schnellstmöglich, aber auch mit der angemessenen Gründlichkeit« abgeschlossen werden.

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Rezension: Kirchlicher Datenschutz in Polen

Der Warschauer Europarechtler Bernard Łukańko hat die bisher wohl ausführlichste Studie zum kirchlichen Datenschutzrecht im Rahmen des Art. 91 DSGVO veröffentlicht: »Kościelne modele ochrony danych osobowych«(Affiliate Link) (»Kirchliche Datenschutzmodelle«) analysiert auf 352 Seiten sowohl Art. 91 DSGVO, der Religionsgemeinschaften ein eigenes Datenschutzrecht und eigene Datenschutzaufsichten zugesteht, als auch die Umsetzung dieser Möglichkeit durch polnische Kirchen im Vergleich vor allem mit dem Datenschutzrecht der beiden großen deutschen Kirchen.

Trotz des Fokus auf das Recht der polnischen Kirchen lohnt sich die Lektüre auch außerhalb Polens – wenn man denn polnisch versteht. Eine Übersetzung gibt es bisher nicht.

Auch ohne Polnischkenntnisse ist das Werk zumindest als Steinbruch nützlich: Łukańko arbeitet sich sehr sorgfältig durch die mittlerweile doch einigermaßen umfangreiche, zumeist deutschsprachige Literatur zum kirchlichen Datenschutzrecht, die Fußnoten und das Literaturverzeichnis geben einen hervorragenden Überblick über den Stand der Forschung.

(Einen Überblick über kirchliches Datenschutzrecht in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gibt es in der Rechtssammlung, Artikel sind erschienen zu Italien, Österreich und Polen sowie zur Lage im Drittland Vatikanstaat.)

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