Panzerotti und Poesie – Wochenrückblick KW 43/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 43/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

KDSZ Bayern gegen Mitbestimmung bei Bestellung von Datenschutzbeauftragten

Das KDSZ Bayern hat eine Stellungnahme zum hier neulich besprochenen Entwurf des Beschäftigtendatengesetzes gegen die Beteiligung des Betriebsrats bei der Bestellung von Datenschutzbeauftragten aus – primär aus formalen Gründen: »Es ist zur Unsitte geworden, beliebige Themen in (neuen) Gesetzen zu regeln, in denen sie
formal und inhaltlich nichts verloren haben.« Aber auch materielle Gründe werden angeführt: »Durch die Einführung eines Mitbestimmungsrechts im BeschDG entsteht eine Kontroll-Konkurrenz zwischen den Datenschutzaufsichten und dem Betriebsrat.«

Sehr erfreulich ist, dass man solche Positionen mit der Aufsicht im Fediverse auch gleich diskutieren kann. Ich sehe die geplante Norm nämlich nicht so kritisch wie das KDSZ: »Grundaufgabe des Betriebsrats ist es, darüber zu wachen, dass Beschäftigte nach den Grundsätzen von Recht und Billigkeit behandelt werden. Da finde ich es schon schlüssig, bei der DSB-Bestellung ein Mitbestimmungsrecht einzuräumen. In der Literatur findet man zum Beschäftigtendatenschutz schon jetzt ein Drei-Säulen-Modell aus Betriebsrat, DSB und Aufsicht«, schreibe ich auf Mastodon.

BAG setzt Recht auf Kopie im DSG-EKD durch

Schnell und ohne EuGH-Vorlage hat das Bundesarbeitsgericht eine Revision gegen ein Urteil des LAG Baden-Württemberg entschieden (BAG, 8 AZR 42/24 vom 17. Oktober 2024). Über das Urteil (7 Sa 35/23 vom 27. Oktober 2023) hatte ich bereits berichtet. Es ging bei dem Fall um die Herausgabe einer Kopie des Protokolls einer Sitzung des Kirchengemeinderats. Die Klägerin hatte damit nun Erfolg: »Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin eine Kopie des Protokolls der Sitzung des Kirchengemeinderats der Beklagten vom 15. Mai 2006 herauszugeben.« Die Urteilsgründe sind noch nicht veröffentlicht, dürften aber spannend werden, weil das LAG BW sehr grundsätzliche Erwägungen zur Geltung kirchlichen Rechts angestellt hatte.

Das Christliche am kirchlichen Datenschutz

Michaela Hermes schreibt bei Beck aktuell weitgehend deskriptiv über kirchliches Datenschutzrecht. Wie schon in ihrer Dissertation stellt sie die Frage, warum die Kirchen überhaupt hier gestaltend tätig werden sollen. Dabei spricht sie sich für christliche Fundierung und Vergewisserung bei der Weiterentwicklung des kirchlichen Datenschutzes aus:

»Will die Kirche nicht ihre Selbstbestimmung ausschließlich durch Anpassung ausüben, so müsste sie sich den datenschutzrechtlichen Schutzzwecken nach ihrem Selbstverständnis in besonderer Weise annehmen. Gerade das Datenschutzrecht bezogen auf den Schutz der einzelnen Persönlichkeit verkörpert fundamentale (christliche) Werte und eignet sich besonders zur Positionierung im Staat-Bürger-Verhältnis.

Hier könnte sie ein Profil herausarbeiten, das sich am Glauben und daraus abgeleiteten Maßstäben orientiert. Es gilt, Leitlinien zu entwickeln, die es der Kirche ermöglichen, ein Datenschutzrecht zu etablieren, das die Privatheit des Einzelnen schützt und gleichzeitig die Gemeinschaft als christliches Prinzip in den Blick nimmt.«

Papst Franziskus zu künstlicher Intelligenz

»Im Zeitalter der künstlichen Intelligenz dürfen wir nicht vergessen, dass zur Rettung des Menschen Poesie und Liebe notwendig sind. Was kein Algorithmus erfassen kann, ist zum Beispiel der Augenblick in der Kindheit, an den man sich mit Zärtlichkeit erinnert und der, obwohl die Jahre verstreichen, immer noch überall auf dem Planeten stattfindet. Ich denke daran, wie wir mit unseren Müttern oder Großmüttern die Ränder der selbstgemachten Panzerotti mit einer Gabel verschlossen. In diesem Moment des Kochenlernens, auf halbem Weg zwischen Spiel und Erwachsensein, übernimmt man die Verantwortung der Arbeit, um den anderen zu helfen.«

Papst Franziskus, Enzyklika Dilexit nos, Nr. 20

In eigener Sache

Auf Artikel 91

  • Neue Blogs sind immer erfreulich. Stefan Schönwetter ist Datenschutzbeauftragter im NGO-Kontext und hat jetzt mit dem Bloggen über Datenschutz angefangen. Schon der erste Artikel zeigt einen interessanten Fall: Wie umgehen mit grenzüberschreitenden Safeguarding-Methoden, wenn sehr unterschiedliche rechtliche Voraussetzung vorliegen?

Kirchenamtliches

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