Computerrevolution – Wochenrückblick KW 35/2024

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Wochenrückblick Kirchlicher Datenschutz KW 35/2024
(Bildquelle: ali syaaban on Unsplash)

Die Woche im kirchlichen Datenschutz

Papst Franziskus zu Menschenwürde und Computerrevolution

Für Papst Franziskus ist der Umgang mit Künstlicher Intelligenz eine der großen Herausforderungen der Gegenwart. Regelmäßig äußert er sich dazu. Die jüngste Stellungnahme ist ein Grußwort für eine ökumenische Tagung der Päpstlichen Universität Antonianum und der Orthodoxen Fakultät der Universität Thessaloniki: »Die Veränderungen, die die Computerrevolution mit sich bringt, wie zum Beispiel die Entwicklung der künstlichen Intelligenz, und die unglaublichen Entwicklungen in den Wissenschaften zwingen die Männer und Frauen von heute, ihre Identität, ihre Rolle in der Welt und in der Gesellschaft und ihre Berufung zur Transzendenz zu überdenken. Die Besonderheit des Menschen in der gesamten Schöpfung, seine Einzigartigkeit im Vergleich zu anderen Tieren und sogar seine Beziehung zu Maschinen werden ständig in Frage gestellt. Darüber hinaus verändert sich die Art und Weise, wie Männer und Frauen heute die grundlegenden Erfahrungen ihrer Existenz, wie Zeugung, Geburt und Sterben, verstehen, strukturell.«

Es brauche eine tiefgreifende Reflexion, »die das Denken und die zu treffenden Entscheidungen zu erneuern vermag«. Zentral sei dabei das Verständnis des Menschen von der Schöpfung her: »Im Lichte der Lehre der Heiligen Schrift und der christlichen Tradition muss insbesondere bekräftigt werden, dass jeder Mensch allein durch die Tatsache, dass er existiert, als geistiges Wesen, das von Gott geschaffen und zu einer kindlichen Beziehung mit ihm bestimmt ist (vgl. Eph 1,4-5), mit Würde ausgestattet ist, unabhängig davon, ob er gemäß seiner Würde, der sozioökonomischen Situation, in der er lebt, oder seinen existenziellen Bedingungen handelt oder nicht.« Das kann auch ein ethisches Fundament für den Umgang mit personenbezogenen Daten sein.

Millionenstrafe für Datenpanne mit sensiblen Daten

Dataprotection Report berichtet über eine Strafe in Höhe von 6,75 Millionen Euro im Zusammenhang mit einer Datenpanne in Kalifornien, bei der auch eine Vielzahl sensibler Daten betroffen waren. Dabei geht es um das Unternehmen Blackbaud, das Software für Datenverwaltung, Fundraising, Marketing und Analysen anbietet, insbesondere für gemeinnützige Organisationen wie Gesundheits-, Bildungs- und religiöse Institutionen. »As a result, Blackbaud had personal information belonging to millions of consumers, including names, dates of birth, Social Security numbers, financial information, medical information, religious belief data, and account credentials.« Unzureichende Maßnahmen zur Datensicherheit hatten zu einer Offenlegung von Daten geführt. Zur Geldstrafe kamen umfangreiche Auflagen, wie die Datensicherheit zu verbessern sei – zumindest kalifornisches Datenschutzrecht scheint also auch in der Praxis Zähne zu haben.

In eigener Sache

  • Bei den Praxistagen Datenschutz & Informationssicherheit von Althammer & Kill vom 4. bis 6. September bin ich wieder als Referent dabei mit einem Workshop zum neuen DSG-EKD und auf dem Podium zum Thema Künstliche Intelligenz. (Anmeldung bei Althammer & Kill, 850 Euro)

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