Im kirchlichen Datenschutz passiert ziemlich viel – das hat der Jahresrückblick 2022 gezeigt. Gleichzeitig passiert bei diversen Dauerbrennern auch ziemlich wenig – der Facebook-Crackdown blieb aus, der DSG-EKD-Kommentar ist immer noch nicht veröffentlicht, das KDSZ Bayern lässt immer noch auf sich warten. 2023 könnte das Jahr werden, in dem zumindest einiges davon endlich Wirklichkeit wird.
Welche Themen anstehen
- Schon im vergangenen Jahresausblick hieß es, dass die Schonzeit für Facebook vorbei sein könnte. Tatsächlich ist es etwas vorangegangen – aber langsam: Der BfDI nimmt sich das Bundespresseamt exemplarisch vor. Wahrscheinlich geht es in diesem Jahr also voran. Wie schnell das dann Auswirkungen auf die Praxis der Aufsichtsbehörden hat, auch der kirchlichen, wird sich dann zeigen.
- Entwarnung dürfte es dagegen für Datentransfers in die USA geben: Vielleicht noch im ersten Quartal ist der Angemessenheitsbeschluss für das »Trans-Atlantic Data Privacy Framework« fertig. Der Angemessenheitsbeschluss wäre auch sofort im Bereich des kirchlichen Datenschutzrechts wirksam.
- Ein Auge sollte man auf die Entwicklung bei Microsoft 365 werfen: Die Möglichkeit von Datentransfers in die USA dürfte dort zwar einiges entschärfen, wenn sie denn kommt. Es bleiben aber noch Probleme. Bei den kirchlichen Aufsichten scheint es keine einheitliche Position zu geben: Die katholische Datenschutzkonferenz konnte sich auf keinen Beschluss einigen, in der evangelischen gab es zuletzt Signale in gegenläufige Richtungen.
- Das DSG-EKD wird im Mai fünf Jahre alt und erreicht damit seine Evaluierungsfrist. Öffentlich und offiziell ist bislang nur bekannt, dass die Evaluierung läuft, Inhalte sind noch nicht bekannt über das hinaus, was schon im März 2021 im Tätigkeitsbericht des DSBKD zu lesen war. Die Evaluierung KDG ist eigentlich schon zwei Jahre überfällig. Für das KDG wurde »nicht vor 2023« als Zielmarke ausgegeben.
- Noch ein Dauerbrenner: Der DSG-EKD-Kommentar. Aktuell wird der Mai als Veröffentlichungsdatum angegeben. Im März soll eine neue Kommentierung der KDSGO von Reichold, Ritter und Gohm(Affiliate link) erscheinen.
Was uns von den Aufsichten erwartet
- Ungerade Jahre sind EKD-Berichtsjahre: Voraussichtlich wieder im Sommer erscheint der Tätigkeitsbericht des BfD EKD für 2021 und 2022. Dieses Jahr wird auch die Aufsicht der Nordkirche endgültig an die EKD übertragen. Das Diakonische Werk wechselte schon zum Jahresbeginn 2022 an den BfD EKD, die verfasste Kirche wechselt zum 1. Oktober 2023. Damit gibt es dann nur noch drei landeskirchliche Aufsichten: den BfD EKD, die Aufsicht der Kirche der Pfalz (die mittelfristig auch an die EKD übergehen soll) und den DSBKD (der wohl bestehen bleiben wird.)
- Bei den katholischen Aufsichten gibt es erstmals seit Inkrafttreten des KDG einen personellen Wechsel: Seit dem 1. Januar wird die KDSA Nord von Andreas Bloms geleitet, sein Vorgänger Andreas Mündelein ist im Ruhestand. Mit gewisser Wahrscheinlichkeit klappt es mit einigen Jahren Verspätung 2023, dass die KDSA Nord zur KdÖR wird.
- Im Süden haben sich schon im Vorjahr die Anzeichen verdichtet, dass das Katholische Datenschutzzentrum Bayern endlich errichtet wird. Sicher ist das aber nicht – dass es nun wirklich bald kommt, heißt es schon seit Jahren.
- Der katholischen Datenschutzkonferenz steht 2023 Matthias Ullrich vor, der Leiter der KDSA Ost. Er löst damit Steffen Pau ab, den NRW-DDSB. Es deutet sich an, dass damit wieder der übliche Turnus begonnen hat (2017 Bayern, 2018 Nord, 2019 NRW, 2020 Ost, 2021 Frankfurt, 2022 NRW – es sieht also aus, als wären Bayern und der Norden wegen des erwarteten und des sicheren Ruhestands übersprungen worden).
- Die irische Aufsicht hat im vergangenen Jahr angekündigt, dass ihre Entscheidung zu Löschrechten bei Kirchenbucheinträgen fast fertig ist. Damit dürfte in diesem Jahr eine der seltenen Entscheidungen staatlicher Aufsichten zum Umgang mit Religionsgemeinschaften anstehen.
Was uns von den Gerichten erwartet
- Mehr als die Hoffnung auf Entscheidungen der EKD-Kirchengerichte mit Datenschutzbezug gibt es auch dieses Jahr nicht. Angebracht wäre es.
- Das DSG-DBK wird wohl im Frühjahr seine Entscheidung zum Streit zwischen der Katholischen Integrierten Gemeinde und dem Erzbistum München veröffentlichen.
- Die schriftliche Urteilsbegründung des VG Hannover zum Streit zwischen SELK und LfD Niedersachsen sollte recht bald vorliegen – dann entscheidet sich auch, ob die SELK Rechtsmittel einlegt.