Kommt der Facebook-Crackdown? Jahresausblick 2022 zum kirchlichen Datenschutz

2021 ist Geschichte, 2022 noch größtenteils Zukunft. Aus dem Jahresausblick 2021 sind einige Prognosen in Erfüllung gegangen – dass das beginnende Jahr das Jahr 1 post Corona wird, ist aber immer noch fromme Hoffnung, genauso wie einige andere uneingelöste Dauerbrenner. Es werden noch Wetten angenommen, ob erst die Pandemie endet oder das katholische Bayern eine funktionsfähige Datenschutzaufsicht erhält.

Eine Glaskugel auf rotem Stoff, links daneben ein Schlüssel
Blick in die Glaskugel. (Bildquelle: Michael Dziedzic/Unsplash)

Welche Themen anstehen

  • 2022 könnte das Jahr werden, in dem die Schonzeit für Facebook-Fanseiten endet. Der BfDI hatte schon im Sommer angekündigt, dass er den Betrieb von Facebook-Seiten der Bundesbehörden nicht länger dulden will. »Ab Januar 2022 beabsichtige ich – im Interesse der betroffenen Bürgerinnen und Bürger – schrittweise von den mir nach Art. 58 DSGVO zur Verfügung stehenden Abhilfemaßnahmen Gebrauch zu machen«, hieß es in dem Rundschreiben. Auch das Urteil des OVG Schleswig, das im November 2021 für die Landesdatenschutzaufsicht im Dauerbrenner-Fall »Wirtschaftsakademie Schleswig-Holstein« entschieden hatte, sorgt für rauen Wind für Fanseiten-Verantwortliche. Als erstes dürfte 2022 das schriftliche Urteil veröffentlicht werden, dann zeigt sich, ob Revision eingelegt wird oder es rechtskräftig wird. Vom BfDI sollte auch recht bald etwas zu hören sein, will er glaubwürdig bleiben. Und sobald der BfDI die Marschrichtung vorgibt, dürften auch die kirchlichen Aufsichten mit (noch) klareren Ansagen nicht zögern.
  • Die Evaluierungen von KDG und DSG-EKD laufen bereits. Das KDG war eigentlich schon 2021 fällig, die neue Fassung soll aber frühestens 2023 kommen. Wenn es so kommt wie angekündigt, kann man in diesem Jahr mit einer Verbändebeteiligung rechnen. Die Evaluierung des DSG-EKD wird bislang sehr diskret gehandhabt, lediglich in Tätigkeitsberichten erfährt man immer wieder davon, dass sie läuft. Stichtag ist hier 2023, eine Beteiligungsphase könnte also auch 2022 anstehen.
  • Für 2022 ist im Nomos-Verlag der erste Kommentar zum DSG-EKD angekündigt; zweites Halbjahr sagt der Verlag. Für den Februar ist außerdem eine (weitere) Kommentierung der KDSGO angekündigt; der Band von Hermann Reichold, Thomas Ritter und Christian Gohm(Affiliate Link) befasst sich mit der Mitarbeitervertretungsordnung, der Kirchlichen Arbeitsgerichtsordnung und eben der Datenschutzgerichtsordnung.

Was uns von den Aufsichten erwartet

  • Ungerade Jahre sind evangelische Berichtsjahre – 2022 dürften daher bei den großen Kirchen nur die katholischen Aufsichten berichten, den Auftakt macht wohl wieder der Tätigkeitsbericht der Ordensdatenschutzaufsicht, gefolgt von der KDSA Ost. Turnusmäßig wäre auch der Bund freikirchlicher Pfingstgemeinden dran, eine der wenigen kleineren Gemeinschaften, die verlässlich und öffentlich Tätigkeitsberichte vorlegen.
  • Die KDSA Nord und das KDSZ Dortmund haben bereits Ergebnisse ihrer Prüfung von Kindertagesstätten vorgelegt, der BfD EKD nur Teilergebnisse. Im Sommer 2022 soll seine Überprüfung abgeschlossen sein, ein Abschlussbericht ist angekündigt. Beim Kirchlichen Datenschutzmodell darf man auf die Veröffentlichung des angekündigten Fallbeispiels einer Muster-Kita hoffen.
  • Noch einige weitere Prüfungen laufen bei der KDSA Ost: Pfarreien, internationale Datentransfers, Mailhoster und Tracking-Tools – alle im Sommer 2021 angekündigt. Die Ost-Aufsicht ist regelmäßig unter den ersten drei mit ihrem Bericht – Ergebnisse dürften also bald bekannt werden.
  • Eine evangelische Ansage zum TTDSG gibt es schon, eine katholische steht noch aus – hier ist es sehr wahrscheinlich, dass sich die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten zu Wort meldet.
  • Bei den staatlichen Aufsichten deutet sich an, dass schon im ersten Quartal eine Entscheidung zu den Zeugen Jehovas ansteht (sowohl die hessische wie die Berliner Aufsicht sind da tätig), aus NRW könnte es bei der Neu-Apostolischen Kirche so weit sein. Ebenfalls im Januar dürften weitere Informationen zur eingestellten Prüfung des Alt-Katholischen Bistums vorliegen.
  • Im Herbst wird der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte Jupp Joachimski 80 – er ist schon lange in der Nachspielzeit und bleibt bis zur Bestellung eines Nachfolgers im Amt. Das passiert aber wohl erst, wenn das Katholische Datenschutzzentrum Nürnberg errichtet wird. Trotz aller Beteuerungen der Freisinger Bischofskonferenz: ob das 2022 passiert, ist alles andere als sicher.
  • Turnusgemäß wäre Joachimski auch als Sprecher der katholischen Datenschutzkonferenz an der Reihe; das war er zuletzt 2017 (gefolgt von Mündelein, Pau, Ullrich und 2021 Becker-Rathmair).

Was uns von den Gerichten erwartet

  • Die katholischen Datenschutzgerichte werden wohl in ähnlicher Schlagzahl wie bisher arbeiten. Nicht übermäßig viele Entscheidungen, aber konstant. Beim DSG-DBK sind meines Wissens momentan recht wenige Fälle anhängig. Bekannt ist aber, dass die Entscheidung zum »Teilkirchenaustritt« schon gefallen ist, und die zum hier teilweise sehr kritisch besprochenen Fall mit der internen Weitergabe von Korrespondenz dürfte auch anstehen. Ob 2022 wohl das Jahr wird, in dem die erste Entscheidung zum DSG-EKD ansteht? Bisher ist nicht bekannt, ob entsprechende Fälle an einem der evangelischen Gerichte anhängig sind.
  • Das wohl interessanteste Verfahren dürfte die Feststellungsklage der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gegen das Vorgehen der niedersächsischen Datenschutzaufsicht sein. Wenn es dabei wirklich zur EuGH-Vorlage kommt, ist nicht sicher, dass das noch in diesem Jahr über die Bühne geht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert