Mehrere Religionsgemeinschaften in Deutschland nehmen ihr Recht gemäß Artikel 91 DSGVO wahr, ihren Datenschutz selbst zu organisieren, eigene Gesetze zu erlassen und Aufsichtsbehörden sowie gegebenenfalls eine eigene Datenschutzgerichtsbarkeit einzurichten.
Neben den großen Kirchen – die Evangelische Kirche Deutschlands (EKD) mit ihrem DSG-EKD und die katholische Kirche mit ihrem KDG – haben auch einige kleinere Religionsgemeinschaften und Verbände von Religionsgemeinschaften eigenes Datenschutzrecht in Kraft gesetzt. Auf den Unterseiten sind die jeweiligen Rechtsgrundlagen, Aufsichtsbehörden sowie weiterführende Informationen verlinkt.