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Die Übertragung der Datenschutzaufsicht der Nordkirche an die EKD nimmt Gestalt an: Zum 1. Januar ist der BfD EKD Michael Jacob bereits zum stellvertretenden Beauftragten für die Nordkirche benannt worden; damit vertreten sich die beiden Beauftragten nun wechselweise. Ebenfalls zum 1. Januar übernahm der BfD EKD die Zuständigkeit für die diakonischen Einrichtungen der Nordkirche, der Rest folgt am 1. Oktober 2023.
Ebenfalls zum 1. Januar ist die Personalaktenordnung der Deutschen Bischofskonferenz in Kraft getreten. Der Würzburger Kirchenrechtler Martin Rehak hat das zum Anlass genommen, die Ordnung in seiner Kolumne »Kanon des Monats« zu besprechen. Dabei weist er auf die auch hier schon angesprochen Spannungen zur universalkirchenrechtlichen Geheimarchivierungspflicht hin und sieht Handlungsbedarf: »Vom kanonistischen Standpunkt besehen wäre es an dieser Stelle wünschenswert, wenn die Deutsche Bischofskonferenz nicht nur Normsetzungen veranlasst, die zu höherrangigem Recht augenscheinlich in Spannung stehen, sondern der deutsche Episkopat selbst an höherer Stelle eine klärende Debatte über das rechtspolitische Für und Wider der bischöflichen Geheimarchive als solcher anstieße.«
Die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten hat den Leiter des Katholischen Datenschutzzentrums Dortmund Steffen Pau für 2022 zu ihrem Sprecher gewählt. Das war er zuletzt 2019 – es geht also nicht reihum. Turnusgemäß wäre eigentlich der bayerische DDSB Jupp Joachimski an der Reihe gewesen, der zuletzt 2017 Sprecher war. Aber anscheinend hat man zumindest in der katholischen Datenschutzkonferenz die Hoffnung, dass er dieses Jahr in den Ruhestand darf. Würde das Amt systematisch rotieren, wäre der Nord-Beauftragte Mündelein Sprecher geworden (zuletzt 2018) – dessen wohl letzte Amtszeit endet 2024, er könnte also durchaus noch einmal zum Zuge kommen.
Die Sisters of St. Joseph of Peace haben sich Microsoft vorgenommen. Auf der Hauptversammlung brachte Schwester Susan Francois zwei Anträge ein, mit denen der Lobbyismus des Unternehmens mit Blick auf Menschenrechte, antirassistische Werte und Datenschutz kontrolliert und der Verkauf von Gesichtserkennungstechnologie an Behörden verhindert werden sollte. „Als Aktionäre, als Beschäftigte in der Technologiebranche und als Kämpfer für Gerechtigkeit können und müssen wir diese Unternehmen zur Verantwortung ziehen“, erläuterte die Schwester in einem Kampagnenvideo: „Neue Innovationen sollten die Menschenwürde und eine faire und gerechte Gesellschaft unterstützen und nicht die Spaltung und Diskriminierung verstärken.“ Beide Anträge scheiterten.
Auf Artikel 91
- Katholischer Datenschutz in Polen – Berichte 2018–2020
- Kommt der Facebook-Crackdown? Jahresausblick 2022 zum kirchlichen Datenschutz
Aus der Welt
- Welches Tool kann ich nutzen? vereint.digital hat einen umfangreichen Wegweiser zu digitalen Tools zusammengestellt – inklusive praktischen Tipps zur Umsetzung des Datenschutzes.
- Die irische Datenschutzaufsicht hat eine ausführliche Handreichung zur Verarbeitung von Daten von Minderjährigen veröffentlicht. Sehr erfreulich: Kinderrechte nehmen dort einen großen Stellenwert ein. »Online service providers shouldn’t forget that children are data subjects in their own right and have rights in relation to their personal data at any age. The DPC considers that a child may exercise these rights at any time, as long as they have the capacity to do so and it is in their best interests«, wird das Kapitel »Fundamentals for a child-oriented approach to data processing« zusammengefasst.
Kirchenamtliches
- Bistum Limburg: Normen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Unabhängige Kommission und alle Aufarbeitungsprojekte der Diözese Limburg
- Bistum Passau:
- Bistum Würzburg: Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)
- Erzbistum Paderborn: Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten für die Erzdiözese Paderborn (Personalaktenordnung – PAO PB)
- KDSZ Dortmund:
- Erzbistum Freiburg:
- Rahmenordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung – PAO)
- Ausführungsbestimmungen von Einsichts- und Auskunftsrechten und zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten für die Unabhängige Kommission und alle Aufarbeitungsprojekte der Erzdiözese Freiburg (Ausführungsbestimmungen Akteneinsicht).
- Bistum Görlitz: Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)
- Bistum Dresden-Meißen:
- Ergänzung in der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 KDG
- Normen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Unabhängige Kommission und alle Aufarbeitungsprojekte der Diözese Dresden-Meißen
- Verfügung des Generalvikars zur Personalaktenordnung
- Erzbistum Hamburg: Gesetz zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener sowie beauftragte Forschungsinstitute in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern
- Nordkirche:
- Bistum Essen: Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)
- Erzbistum Köln: Ordnung über die Führung von Personalakten und Verarbeitung von Personalaktendaten von Klerikern und Kirchenbeamten (Personalaktenordnung)