Man freut sich doch gelegentlich auch über die kleinen Dinge: Unsinnige Rechtsgrundlagen und zweifelhafte, weil allzu öffentliche Listen-Lösungen bei der Rückverfolgbarkeit von Veranstaltungen und Restaurantbesuchen gibt es immer noch viel zu viele. Umso schöner, wenn eine Pfarrei wie St. Petrus in Bonn nach Wochen, in denen beim Anstehen einsehbare Listen durch Freiwillige geführt wurden, jetzt auf eine einfache, clevere datensparsame und schlangenvermeidende Lösung umgestellt wurde: Formulare, die schon zu Hause ausgefüllt werden können und in eine verschlossene Box geworfen werden. Noch eine schöne Lowtech-Variante hat Winfrid Veil gesehen. (Wie’s auch mit den korrekten Informationen geht, stand hier schon im Blog.)
Aus Bayern gibt es Neues – und zwar nichts Neues: Mittlerweile verdichten sich die Zeichen, dass der Diözesandatenschutzbeauftragte auch nach seinem offiziellen Dienstende in Verlängerung geht, bis ein Nachfolger gefunden ist. Man erzählt sich, dass es daran liegen könnte, dass man wieder keinen Kirchen-Insider berufen soll, was in Bayern Tradition hat – vor Jupp Joachimski waren bereits ein ehemaliger Polizeipräsident und ein anderer ehemaliger Richter in vergleichbaren Positionen in Bayern tätig.
Aus der Welt
- Jan Mönikes legt noch einmal nach zum Thema virtuelle Mitgliederversammlungen; auf Datenschutzrecht wird nur am Rande eingegangen, dafür gibt es eine hilfreiche Linkliste.
- Tut die irische Datenschutzaufsicht nun doch etwas? Ein Verbot des Transfers personenbezogener Daten zwischen Facebook Irland und der Zentrale wäre jedenfalls eine extrem drastische Maßnahme – wie das in der Praxis aussehen soll, weiß wohl inkl. Facebook niemand.
- Datensparsamkeit hat ihren Sinn: Wo Daten sind, werden sie auch zweckentfremdet. Das droht nun auch mit der Steuernummer, die eine Bürger*innen-Nummer werden könnte.
- Das Recht auf Vergessenwerden ist ein scharfes Schwert – aber zum Glück gibt es doch sehr deutliche Entscheidungen, die es nicht als Allzweckwaffe gegen unliebsame Presseauftritte aus der Vergangenheit macht. Es braucht nur noch Redaktionen, die nicht vor jedem Anwaltsbrief einknicken.
- Verantwortlichkeit, Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit gehören zu den kompliziertesten Themen des Datenschutzrechts. Der Europäische Datenschutzausschuss widmet sich ihnen noch einmal und stellt einen Entwurf von Guidelines vor, die beim Datenschutz-Guru schon mal sehr knapp eingeordnet werden. Auch in Baden-Württemberg gibt es dazu eine FAQ von der Aufsicht.
- Dr. Datenschutz hat sich die zweite Version der baden-württembergischen Handreichung zur Post-Schrems-II-Ära angeschaut – die auch hier im Blog schon thematisierte Kritik an den Änderungen an den Standardvertragsklauseln wurde wohl gehört.
Kirchenamtliches
- Keine Veröffentlichungen in dieser Woche