Schlagwort-Archive: Marktortprinzip

Datenschutz im Vatikan: Was gilt im Kirchenstaat?

Die DSGVO-Landkarte hat nicht viele weiße Flecken in West- und Mitteleuropa – einer davon ist der Vatikanstaat. In den EWR-Staaten Island, Liechtenstein und Norwegen gilt die Verordnung, für die Schweiz, Andorra, die Färöer und die britischen Kronbesitzungen Guernsey, Jersey und die Isle of Man gibt es Angemessenheitsbeschlüsse der EU-Kommission. (Noch nicht viele weiße Flecke, muss es eigentlich ganz richtig heißen, solange die Folgen des Brexit nicht absehbar sind.)

Photo by Rahul Chowdhury on Unsplash

Drittland mit allen Folgen und ohne Ausweg sind nur drei souveräne Staaten: Monaco, San Marino – und eben der Vatikan. Mitten in Rom gibt es ein paar Quadratmeter (scheinbar) DSGVO-freien Raum. Was im Staat der Vatikanstadt an Datenschutz gilt, ist gar nicht so einfach herauszufinden. Die im Netz verfügbare Gesetzessammlung des Vatikanstaats jedenfalls nennt kein Datenschutz-Gesetz.

(Einen Überblick über kirchliches Datenschutzrecht in verschiedenen EU-Mitgliedstaaten gibt es in der Rechtssammlung, Artikel sind erschienen zu Italien, Österreich und Polen sowie zur Lage im Drittland Vatikanstaat.)

Weiterlesen