Die Liste ist bei weitem nicht vollständig und beruht größtenteils auf den online veröffentlichten Amtsblättern der Diözesen, die Schritt für Schritt systematisch ausgewertet werden sollen. Ergänzungen sind gern gesehen!
Nicht aufgeführt sind jeweils die diözesanen Inkraftsetzungen der bundesweit einheitlichen Normen (KDG, KDGSO, KDG-DVO, Seelsorge-PatDSG, §-29-Gesetz, Personalaktenordnung, Musternomen zur Akteneinsicht zur Missbrauchsaufarbeitung) sowie Gesetze, die nur auf Datenschutzrecht Bezug nehmen.
Augsburg
Bamberg
Berlin
- Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Durchführung von Fundraising-Maßnahmen im Erzbistum Berlin (FundrO)
- Allgemeine Informationen zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben des Artikel 91 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. §§ 14 – 16 des Gesetzes über den kirchlichen Datenschutz (KDG) in Kirchensteuerangelegenheiten des Erzbistums Berlin
Weitere Informationen in eigenen FAQ zum Kirchlichen Datenschutzgesetz.
Dresden-Meißen
- Dekret zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich des Bistums Dresden-Meißen
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich des Bistums Dresden-Meißen
- Ergänzung in der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 KDG
- Dekret zum Durchführungsgesetz über den Kirchlichen Datenschutz
Erfurt
Essen
- Verordnung betreffend die Veröffentlichung personenbezogener Daten kirchlicher Amtsträger
- Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Essen (§ 29-KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Essen (§ 29-KDG-Gesetz-DVO)
- Ausführungsrichtlinien zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz für das Bistum Essen – KDG – für den pfarramtlichen Bereich
Freiburg
Weitere Informationen auf der Seite des Referats Datenschutz.
Fulda
- Hinweise zur dienstlichen Nutzung von Messenger-Apps
- Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Fulda (§ 29-KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Fulda vom 19. Oktober 2023 (§29-KDG-Gesetz-DVO)
Hamburg
- Ausführungsdekret zur Veröffentlichung von Sakramentsspendungen sowie Geburtstags-, Ehe-, Weihe-, Ordens- und Dienstjubiläen im Erzbistum Hamburg
- Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen im Erzbistum Hamburg
- Gesetz über die Auftragsdatenverarbeitung zwischen juristischen Personen im Erzbistum Hamburg und Durchführungsverordnung
Siehe auch: Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Erzbistum Hamburg, Rechtssammlung des Erzbistums Hamburg
Hildesheim
- Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen in freier Trägerschaft im Bistum Hildesheim
- Anordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Durchführung von FundraisingMaßnahmen im Bistum Hildesheim – FundrO
Siehe auch: Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Bistum Hildesheim
Köln
- Gesetz zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (§ 29 KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (§ 29-KDG-VO)
- Anlage zu § 2 der Verordnung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (§ 29-KDG-VO-Anlage
Siehe auch: Betrieblicher Datenschutz kirchengemeindlicher Rechtsträger
Limburg
Siehe auch: Gesetze und Verordnungen zum Datenschutz im Bistum Limburg
Mainz
- Satzung des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/M. der/des gemeinsamen Diözesanda- tenschutzbeauftragten für die (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer, Trier
- Gesetz über das Verwaltungsverfahren im kirchlichen Datenschutz (KDS-VwVfG) in der Fassung des Beschlusses der Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands vom 23. November 2020
- Gesetz zum Schutz von Patientendaten bei der Seelsorge in katholischen Einrichtungen des Gesund- heitswesens in der Diözese Mainz (Seelsorge-PatDSG)
- Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Mainz (§-29-KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Mainz vom 01.03.2022 (§ 29-KDG-Gesetz-DVO)
- Ausführungsdekret zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) zur Veröffentlichung von Sakramentsspendungen sowie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Weihe-, Priester- und Ordensjubiläen und Sterbefällen (Jubiläumserlass)
Siehe auch: Informationsseite zum Datenschutz
Münster
- Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den
Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Münster - Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) für die Römisch-Katholische Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster (§ 29-KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Römisch-Katholischen Kirche im Oldenburgischen Teil der Diözese Münster vom 1. Januar 2020
Siehe auch: Fachstelle IT-Sicherheit und Datenschutz und Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Oldenburgischen Teil des Bistums Münster
Osnabrück
- Jubiläumsordnung
- Durchführungsverordnung zum Schutz personenbezogener Daten in katholischen Schulen im Bistum Osnabrück im Sinne des § 3 Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz – KDG vom 24. Mai 2018
- Gesetz zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten für die Kommissionen zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch Minderjähriger und schutz- oder hilfebedürftiger Erwachsener sowie beauftragte Forschungsinstitute in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern
Siehe auch: Datenschutz im Mitarbeiter-Netz und Das Datenschutzrecht der katholischen Kirche im Bistum Osnabrück
Paderborn
keine entsprechenden Veröffentlichungen im Amtsblatt seit 2018.
Siehe auch: Datenschutz im Verwaltungshandbuch für das Erzbistum Paderborn
Passau
- Gesetz zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Passau (§ 29-KDG-Gesetz)
- Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des Rechtsinstruments nach § 29 Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG) im Bereich der Diözese Passau vom 12.11.2019 (§ 29-KDG-DVO)
Regensburg
- Außerkraftsetzung von Richtlinien
- Erstes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Kirchlichen Datenschutz
- Richtlinie zur Anpassung der Richtlinien für die Erstellung und den Betrieb von Webseiten durch die Dienststellen und Einrichtungen in der Diözese Regensburg mit rechtlichen Hinweisen in der seit 09.10.2017 geltenden Fassung an das Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
- Einsatz von datenschutzkonformen Messenger-Diensten im Bistum Regensburg
Siehe auch: Kirchlicher Datenschutz im Bistum Regensburg
Rottenburg-Stuttgart
- Verarbeitung personenbezogener Daten im Auftrag gemäß § 29 KDG im Anwendungsbereich des § 3 Absatz 1 lit. a) KDG
- Erlass des Generalvikars zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) für die haupt- und nebenamtlichen sowie die ehrenamtlichen Mitarbeitenden kirchlicher Stellen gemäß § 3 Abs. 1 a) KDG
- Erlass des Generalvikars zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) für die Mitarbeitenden der Kurie
- Erlass zur Einrichtung der Stabsstelle Datenschutz im Bischöflichen Ordinariat der Diözese Rottenburg-Stuttgart
- Ordnung zum Schutz personenbezogener Daten bei der Durchführung von Fundraisingmaßnahmen in der Diözese Rottenburg-Stuttgart (Fundraisingordnung –FundrO)
- Erlass des Generalvikars zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz (KDG) zur Veröffentlichung von Sakramentsspendungen sowie Alters- und Ehejubiläen, Geburten, Weihe-, Priester- und Ordensjubiläen und Sterbefällen – (Jubiläumsordnung)
Siehe auch: Stabstelle Datenschutz und Rechtssammlung.
Speyer
- Gesetz über die Einrichtung einer Betrieblichen Datenschutzstelle im Bistum Speyer
- Information zur Verarbeitung Ihrer Beschäftigtendaten, Information zur Verarbeitung Ihrer Bewerberdaten im Rahmen des Verfahrens zur Stellenbesetzung (gemäß § 15 KDG)
- Übersicht: OVB Oberhirtliches Verordnungsblatt – Veröffentlichungen zum Datenschutz bis August 2018
Weitere Informationen auf der Seite der Zentralstelle Datenschutz.
Trier
- Errichtung und Satzung des Katholischen Datenschutzzentrums Frankfurt/M. der/des gemeinsamen Diözesandatenschutzbeauftragten für die (Erz-)Diözesen Freiburg, Fulda, Limburg, Mainz, Rottenburg-Stuttgart, Speyer und Trier
- Ordnung zur Regelung von Einsichts- und Auskunftsrechten Dritter in Bezug auf Personalaktendaten von Klerikern
Siehe auch: Kirchlicher Datenschutz im Bistum Trier
Würzburg
- IT-Richtlinien zur Umsetzung der Durchführungsverordnung
zum Gesetz über den kirchlichen Datenschutz (KDG-DVO), Dienstanweisung zur Nutzung von Messengern - Verordnung zur Nutzung privater IT-Systeme zu dienstlichen Zwecken zur Umsetzung von §20 der Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz sowie zur Regelung datenschutzrechtlicher Belange im Fall von Homeoffice und mobilem Arbeiten
- Geschäftsordnung für die ständige Arbeitsgruppe der betrieblichen Datenschutzbeauftragten der (Erz-)Bischöflichen Ordinariate in Bayern (AG)