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Die Woche im kirchlichen Datenschutz
EuGH-Entscheidung zu Taufbüchern und kirchliche Datenschutzgesetze
Bei den Datenschutz-Notizen gibt Isabell von Lindern einen guten Überblick über den Stand der Dinge bei der Frage nach Löschrechten beim Taufbuch – durch die EuGH-Vorlage steht hier ja eine Grundsatzentscheidung an. Von Lindern zeigt Sympathie gegenüber einem Löschrecht: Menschen, »die sich gänzlich von der Kirche und dem Glauben abwenden wollen, sollte die Möglichkeit gegeben werden, eine Löschung zu erreichen«. Sehr interessant ist, dass sie theologisch argumentiert, und nicht wie zu erwarten gegen ein absolutes Löschverbot: »Folgte man der kirchlichen Auffassung vom „unzerstörbaren Band“, das mit Gott eingegangen werde, müsste das Sakrament der Taufe über dem Irdischen stehen, sodass nach diesem Verständnis ein (Nicht-)Vorhandensein eines Eintrags im Taufbuch an dieser Verbindung auch nichts ändern kann.« (Das stimmt natürlich, ein fehlender Taufnachweis bringt aber Herausforderungen im diesseitigen kirchlichen Handeln, etwa im kanonischen Eherecht.)
Im Fazit wird auch angedeutet, was eine EuGH-Entscheidung für das KDG (und damit auch das DSG-EKD) bedeuten könnte: »Sollte der EuGH entscheiden, dass ein Löschrecht besteht, hierzu aber ein Vermerk über den Kirchenaustritt als gleichwertig angesehen werden kann, könnte sich dies gegebenenfalls auch auf das Löschverbot des KDG auswirken.«
Katholische Datenschutzkonferenz tagt
Um den Europäischen Datenschutztag am 28. Januar herum ist immer auch große Datenschutz-Sitzungswoche: am 29. Januar tagt nicht nur die 1. Zwischenkonferenz der Datenschutzkonferenz, sondern auch die Konferenz der Diözesandatenschutzbeauftragten, wie der bayerische Diözesandatenschutzbeauftragte auf Mastodon verraten hat. Themen und Ergebnisse sind noch nicht bekannt.
Geborgen, nicht bespitzelt
Zum Europäischen Datenschutztag gab es in diesem Jahr von keiner kirchlichen Datenschutzaufsicht ein Statement. Dafür tauchte Datenschutz an einem ungewöhnlichen Ort auf: In der Deutschlandfunk-Morgenandacht. Pfarrer Stephan Krebs bringt den Datenschutztag mit Psalm 139 in Verbindung: »Du erforschest mich und kennest mich. Ich sitze oder stehe auf, so weißt du es; du verstehst meine Gedanken von ferne. Ich gehe oder liege, so bist du um mich und siehst alle meine Wege.« Bei Staaten und Konzernen wäre das dystopisch: »Deshalb ist es gut, dass der Datenschutz hier Grenzen setzt und eine gewisse Transparenz schafft.« In den Psalmen ist es für Krebs ein Bild für eine gute Gottesbeziehung: »Wer sich und Gott so sehen kann, spürt, dieser Psalm vermittelt nicht Kontrolle, sondern eine tiefe Geborgenheit.«
Gebets-App Hallow angeblich im Fokus der EU
Der CEO der Gebets-App »Hallow«, Alex Jones, schreibt auf X, die EU wolle die App abschalten: »The EU is shutting us down by over-regulation, apparently targeting any religious app, making it effectively impossible for us to operate in the EU.« Auf welcher Rechtsgrundlage das passieren soll, bleibt unklar, bisher gibt es nur vage Aussagen von Jones. Es gibt keine EU-Regulierung (schon mangels Zuständigkeit), die religiöse Apps verbieten würde – lediglich besondere Schutzerfordernisse für die Verarbeitung von religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen, die auch religiöse Apps erfüllen müssen. In der Vergangenheit stand Hallow aufgrund des Umgangs mit Nutzendendaten in der Kritik; seither wurden die Richtlinien zur Datenweitergabe nachgebessert.
In eigener Sache
- Am 10. und 11. März findet die Eichstätter Fachtagung zum kirchlichen Arbeitsrecht statt. Ich bin mit einem Workshop zu den Novellen der kirchlichen Datenschutzgesetze DSG-EKD und KDG vertreten. Die Anmeldung ist noch bis zum 7. Februar möglich.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Der DSGVO-Kommentar von Däubler/Wedde/Weichert/Sommer sticht aus der Vielzahl von Kommentarwerken heraus: Anstatt mehr vom Gleichen ist es ein Kommentar mit klarer Schwerpunktsetzung auf Beschäftigtendatenschutz. Das arbeitet auch Fabian Bünnemann in seiner Rezension gut heraus. Aus der kenntnisreichen Besprechung wird deutlich, warum ich Mitarbeitervertretungen gerne empfehle, sich diesen Kommentar zuzulegen. (Auch wenn die Art.-91-Kommentierung sehr gewerkschaftlich-kirchenfern ist.)
- Am 2. Februar schaltet die KI-Verordnung ihre ersten Normen scharf. Fürs erste wohl am bedeutendsten ist die Pflicht, in Organisationen KI-Kompetenz zu schulen. Mit einer detaillierten FAQ-Liste gibt Thomas Schwenke praktische Tipps, wie man das machen kann.
Kirchenamtliches
- Bistum Augsburg: Betriebliche Datenschutzbeauftragte
- Dikasterien für die Glaubenslehre und Kultur: Antiqua et nova: Note über das Verhältnis von künstlicher Intelligenz und menschlicher Intelligenz