Abonnent*innen des Artikel-91-Newsletters haben den Wochenrückblick und exklusive Newsletter-Inhalte schon vor Veröffentlichung im Blog erhalten – hier geht’s zur Newsletter-Anmeldung.
Die Woche im kirchlichen Datenschutz
Alt-katholisches Bistum bestätigt Bistumsdatenschutzbeauftragten – vorerst
Zum Jahreswechsel lief die erste fünfjährige Amtszeit des Bistumsdatenschutzbeauftragten des Katholischen Bistums der Alt-Katholiken in Deutschland, Werner Hülsmann, aus. Der Bistumsdatenschutzbeauftragte trat in den fünf Jahren nur mit einer einzigen aktuellen Entscheidung (zur UK-Auftragsverarbeitung nach dem Brexit) in Erscheinung, entgegen § 44 Abs. 6 KDO wurden keine Tätigkeitsberichte veröffentlicht. Auf Anfrage teilte nun ein Bistumssprecher mit, wie es weitergeht: »Herr Werner Hülsmann wurde von der Synodalvertretung für ein weiteres Jahr in das Amt des Bistumsdatenschutzbeauftragten berufen.« Das ist ungewöhnlich: § 42 Abs. 1 KDO schreibt jeweils fünfjährige Amtszeiten fest. Die Abweichung dürfte darauf hindeuten, dass im nächsten Jahr wohl auf einen Wechsel gehofft wird. Eine Nachfrage dazu wurde bis zum Redaktionsschluss nicht beantwortet.
Ransomware-Angriff auf Weltkirchenrat
Der Ökumenische Rat der Kirchen wurde vor dem Jahreswechsel Opfer eines Ransomware-Angriffs, wie er am 28. Dezember mitteilte. Der Rat werde sich den Forderungen nicht beugen, sagte Generalsekretär Jerry Pillay. Er sprach sich dafür aus, dass der ÖRK sich nachdrücklich für digitale Gerechtigkeit einsetzen müsse: „Der technische Fortschritt darf von Menschen nicht zum Zweck persönlicher Vorteile missbraucht werden.“ Die Ermittlungen dauern noch an, die technisch Infrastruktur ist größtenteils wieder einsatzfähig, teilte der ÖRK auf Anfrage der Agentur IDEA nun mit.
Italienische Regierung lässt sich von Franziskaner zu KI beraten
Die Kommission für Künstliche Intelligenz des italienischen Ministerratspräsidiums (also etwa des Kanzleramts) hat einen neuen Vorsitzenden: Der Franziskaner Paolo Benanti tritt an die Spitze des Gremiums. Benanti, der an der Päpstlichen Universität Gregoriana Moraltheologie lehrt, berät auch den Heiligen Stuhl in Fragen der KI-Ethik, unter anderem war er am »Rome Call for A.I. Ethics« beteiligt, über den hier schon berichtet wurde. Seine Forschungsschwerpunkte sind Bio- und Technologieethik, er promovierte mit einer Arbeit über Körper und Körperlichkeit im posthumanen Zeitalter. Die Kommission soll demnächst ihren ersten Bericht vorlegen. Die Gregoriana zitiert ihn anlässlich der Ernennung damit, dass die rasante Entwicklung von KI die meisten Menschen überrascht habe. Die Entwicklung bringe zahlreiche neue Krisenfaktoren und Impulse mit sich. »Der Bereich des Verlagswesens und der Information ist für das Leben eines demokratischen Systems von entscheidender Bedeutung. In einer Zeit, in der die ›Maschine‹ ein Instrument des Geschichtenerzählens und der Meinungsbildung sein kann, ist es von entscheidender Bedeutung, den Raum für die demokratische Diskussion und den Wert des Journalismus mit ethischen Leitplanken zu gewährleisten«, so Benanti.
Russische Zensurbehörde sperrt Webseite der Orthodoxen Kirche der Ukraine
Die russische Überwachungs- und Zensurbehörde Roskomnadsor hat die Website der Orthodoxen Kirche der Ukraine (OKU) in Russland gesperrt, berichtet die russische Nachrichtenagentur Interfax. (Die Behörde ist auch für Datenschutz zuständig.) Die OKU ist eine der beiden großen orthodoxen Kirchen in der Ukraine und wird vom Patriarchat von Konstantinopel anerkannt, nicht aber vom Moskauer Patriarchat. Grund für die Sperrung sei laut Roskomnadsor, dass auf der Webseite systematisch Material verbreitet werde, »das darauf abzielt, Hass und Feindseligkeit gegen Personen zu schüren, die aufgrund ihrer sozialen, nationalen, religiösen und sprachlichen Zugehörigkeit vereint sind«.
Auf Artikel 91
Aus der Welt
- Auch die Datenschutz-Notizen berichten über die geplante Änderung bei der Fristberechnung für die Meldung von Datenpannen – beim Lesen ist mir ein Denkfehler in meinem Hinweis von vergangener Woche aufgefallen: Die Frist soll am nächsten Arbeitstag beginnen, nicht am nächsten Tag – damit ist die Annäherung an die Fristenberechnung an die kanonische Fristenrechnung, die immer den nächsten Tag zum Beginn nimmt, nicht komplett.
Kirchenamtliches
- Der Datenschutzbeauftragte für Kirche und Diakonie: Datenschutz im Gemeindebrief
- Erzbistum München und Freising: Meldestelle des Hinweisgebersystems